Vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden Musterklauseln

Vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz nach den Punkten 1 und 2 erstreckt sich auch auf die dem Versicherungsnehmer nach den dort angeführten Bedingungen obliegende vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Die Versicherungssumme hiefür beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme 2,5 % davon.
Vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz nach den Punkten 1 und 2 erstreckt sich auch auf die dem Versicherungsnehmer nach den dort angeführten Bedingungen obliegende vertragliche Haftung für einen Vermögensschaden. Die Ersatzleistungssumme hiefür beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Vermögensschäden.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.