Vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz nach den Punkten 1 und 2 erstreckt sich auch auf die dem Versicherungsnehmer nach den dort angeführten Bedingungen obliegende vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Die Versicherungssumme hiefür beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme 2,5 % davon.
Vertragliche Haftung für reine Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz nach den Punkten 1 und 2 erstreckt sich auch auf die dem Versicherungsnehmer nach den dort angeführten Bedingungen obliegende vertragliche Haftung für einen Vermögensschaden. Die Ersatzleistungssumme hiefür beträgt 10.000 EUR je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Vermögensschäden.