Vertragliche Haftung. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen • Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, • der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, • der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Vertragliche Haftung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen • Verschulden bei Vertragsverhandlung, • der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, • der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht.
Vertragliche Haftung. Vertragliche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz umfasst, sofern der Ersatzanspruch im gleichen Umfang auch aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen besteht.
Vertragliche Haftung. 20. Nicht versichert
Vertragliche Haftung. Ebenfalls versichert sind im Rahmen und Umfang dieses Vertrages hinaus die nachfolgenden Vermögensschäden:
Vertragliche Haftung. Es besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, soweit diese aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, sofern explizit nichts Anderes verein- bart ist. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für die Haftung aus einer Vertraulichkeitsverletzung und für Payment Card Industry (PCI)-Vertragsstrafen. Es besteht kein Versicherungsschutz aufgrund von oder im Zusammenhang mit Personen-/ Sachschäden. Es besteht kein Versicherungsschutz für Verletzungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Kartell- oder Wettbewerbsrechts. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf den Versicherungsschutz bei einer Rechteverletzung durch digitale Medien gemäß Ziffer I. 2 b). Berkley Cyber Risk Protect – Deutschland Versicherungsbedingungen • Stand: 05/2022 13 Es besteht kein Versicherungsschutz für Verletzungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit Patentrechtsverlet- zungen, Plagiaten, Markenrechten, Urheberrechten sowie anderem geistigen Eigentums. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf den Versicherungsschutz bei einer Rechteverletzung durch digitale Medien gemäß Ziffer I. 2 b). Es besteht kein Versicherungsschutz für Verletzungen aufgrund von oder im Zusammenhang mit Betriebs-/ Geschäfts- geheimnissen. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung bei einer Vertraulichkeitsverletzung gemäß Ziffer I. 2. a) iii.
Vertragliche Haftung. Der Versicherungsschutz umfasst nicht Ansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Vertragliche Haftung. Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Anspruche Dritter auf Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen oder entgangenen Gewinn, unabhängig davon, ob diese gesetzlicher oder vertraglicher Art sind, wegen
Vertragliche Haftung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Versicherungsfälle und / oder Schäden im Zusammenhang mit vertraglich übernommenen Verpflichtungen sowie Anerkenntnissen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen.
Vertragliche Haftung. Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Grundlagen (ohne dass eine gesetzliche Haftpflicht vorliegt) erhoben werden, gelten nicht versichert. Sofern kraft Vertrages die gesetzliche Verpflichtung übernommen wurde, bei- spielsweise als Mieter Streuarbeiten durchzuführen, so gelten Ansprüche auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, die wegen Verletzung dieser Pflichten erhoben werden, versichert.