Vertragliches Rückgaberecht Musterklauseln

Vertragliches Rückgaberecht. Für alle Produkte mit Ausnahme der Teufel-Geschenk-Gutscheine gewährt Ihnen Lautsprecher Teufel neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein ergänzendes vertragliches Rückgaberecht von acht Wochen ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei Teillieferungen ist der Erhalt der letzten Lieferung für den Beginn der Rückgabefrist maßgeblich. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Voraussetzung für die Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts ist, dass die Ware sich in einem ordnungsgemäßen, unbeschädigten Zustand befindet und nicht von Ihnen individuell gestaltet wurde (z.B. Lackierung, Gravuren, permanente Beschriftungen). Ausgenommen vom vertraglichen Rückgaberecht sind Kabel und Waren, an denen Xxxxx fest verbaut sind und die von Ihnen zerschnitten bzw. zugeschnitten wurden. Das Rückgaberecht für Textilien aus dem Fanartikelbereich des Shops besteht nur, soweit Sie die Ware nur zur Anprobe ausprobiert haben und die Ware unbeschädigt und unversehrt, sowie mit unbeschädigtem Siegel und Etikett zurücksenden. Unsere Rücksendevorgaben: Das Rücknahmeverlangen ist an unsere Servicehotline +00 000 00 00, über unsere Kontaktseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx oder unser Online-Retourenportal zu richten. Weitere Informationen finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx. Machen Sie vom Online-Retourenportal Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Rücknahmeverlangens übermitteln. Bitte geben Sie dabei unbedingt die Auftragsnummer (zu finden auf dem Kaufbeleg, der dem Produkt beilag oder der Auftragsbestätigung, die Sie als PDF-Dokument erhalten haben, z.B. 30012345) und Ihre E-Mail-Adresse an. Nach der Ausübung des vertraglichen Rückgaberechts sind Sie angehalten, die Ware an Lautsprecher Teufel zurückzusenden. Wenn Sie dabei gemäß unseren Verpackungsrichtlinien und Rücksendevorgaben vorgehen, tragen wir die Rücksendekosten und die Gefahr der Beschädigung und des Verlustes während des Transports. Eine Erstattung der Hinsendekosten erfolgt im Rahmen des vertraglichen Rückgaberechts nicht. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 3. lit. a). Bitte beachten Sie die ergänzenden Verpackungsanweisungen bei der Rückgabe von Waren, die Gefahrgüter beinhalten (z.B. Lithium-Ionen-Batterien).
Vertragliches Rückgaberecht. 14.1 Wir gewähren für alle Produkte ein über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehendes vertragliches Rückgaberecht von insgesamt 14 Tagen. 14.2 Dieses vertragliche Rückgaberecht ermöglicht es Ihnen, sich vom Vertrag zu lösen bzw. im Falle eines Abonnements die jeweilige Einzellieferung rückgängig zu machen. Hierzu müssen Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware wie folgt an uns zurücksenden: (1) Einen Retourenschein über unseren Kundenservice per E-Mail unter xxxxxx@XXXXX.xxx oder telefonisch unter 00800 22033022 anfordern; Sie bekommen den Retourenschein sodann per E- Mail zugesandt; (2) Den Retourenschein ausdrucken und auf das Paket kleben; (3) Das Paket einfach in der Poststelle Ihrer Xxxx abgeben – das Porto ist bereits bezahlt. 14.3 Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Sollten Sie von dem vertraglichen Rückgaberecht Gebrauch machen wollen, so ist es erforderlich, dass Sie die Produkte und Verpackungen zuvor gut behandelt haben und uns die vollständige und unbeschädigte Ware in der Originalverpackung zurücksenden. Wurde die Ware von Ihnen beschädigt, so ist das vertragliche Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr. 14.4 Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (siehe Teil (B) Ziffer 2 und Teil (C) Ziffer 2) wird von unseren Regeln zum vertraglichen Rückgaberecht nicht berührt, sondern gilt hiervon unabhängig.

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  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertraulichkeit 11.1. In Bezug auf jegliche vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verpflichtet sich die empfangende Partei dazu: a) die Vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, indem sie Maßnahmen zu deren Schutz ergreift, die im Wesentlichen den Maßnahmen entsprechen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, und die einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab nicht unterschreiten dürfen; b) die Vertraulichen Informationen an Dritte nur weiterzugeben oder offenzulegen, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Dritten im wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten unterliegen; c) die Vertraulichen Informationen nicht für Zwecke außerhalb des Vertrags zu verwenden oder zu vervielfältigen; d) auf Vervielfältigungen Vertraulicher Informationen – soweit technisch möglich – alle Hinweise und Vermerke zu ihrem vertraulichen oder geheimen Charakter zu belassen, die im Original enthalten sind. 11.2. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei Dritten offenlegen, soweit dies rechtlich vorgeschrieben ist; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene Anstrengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über die geforderte Offenlegung zu informieren (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und auf Wunsch und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der geforderten Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, dessen Offenlegung rechtlich verlangt wird, und verlangt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden. 11.3. Die Einschränkungen der Nutzung oder der Offenlegung Vertraulicher Informationen finden keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, die a) von der empfangenden Partei ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt worden sind, b) durch keine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden ist, c) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren, d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von einer dritten Partei erhalten wurden, die berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, oder e) durch schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei von Vertraulichkeitsbeschränkungen ausgenommen sind. 11.4. Auf Verlangen der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich Kopien und Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, es sei denn, das anwendbare Recht schreibt deren Aufbewahrung vor. In diesem Fall unterliegen die vertraulichen Informationen weiterhin den Bestimmungen von Abschnitt 11. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten. SAP ist jedoch befugt, den Namen des Auftraggebers in Referenzkundenlisten oder den vierteljährlichen Konferenzen mit Investoren oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten im Rahmen der Marketingaktivitäten von SAP (einschließlich Referenzen und Success Stories, in der Presse wiedergegebenen Kundenmeinungen, Referenzkundenbesuchen, Teilnahme an der SAPPHIRE) zu verwenden. SAP darf Informationen über den Auftraggeber an SAP SE und ihre Verbundenen Unternehmen für Marketing- und andere Geschäftszwecke weitergeben. Soweit dies die Überlassung und Verwendung von Kontaktdaten von Ansprechpartnern des Auftraggebers umfasst, wird der Auftraggeber ggf. erforderliche Einwilligungen einholen.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.