Rückgabe von Waren Musterklauseln

Rückgabe von Waren. 9.1 Bestellte und korrekt gelieferte Waren werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und mit einem Preisabschlag von 20 % zurückgenommen, sofern die Ware ungebraucht und neuwertig ist. Gebrauchte Waren werden nicht zurückgenommen.
Rückgabe von Waren. 8.1 Eine Rückgabe von Waren ist nur mit einer vom Unternehmen vergebenen Return Material Auto- risations-Nummer ("RMA" = Materialrückgabe- Genehmigung) möglich. Eine Rückgabe von Wa- ren wegen erkennbaren Mängeln muss inner- halb von einer Woche nach Eingang der Ware angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spä- testens aber innerhalb von 6 Monaten nach Zu- gang mitgeteilt werden. Eine verspätete Anzeige führt zum Verlust des Rückgaberechtes. Waren sind in den Original-Versandkartons des Her- stellers zusammen mit dem gesamten Verpa- ckungsmaterial auf Kosten des Kunden zu- rückzusenden. Alle zurück gelieferten Waren müssen versandkostenfrei an das Unternehmen gesendet werden. Vor Rücksendung von Waren muss der Kunde dem Unternehmen die genaue Beschreibung des Mangels sowie der Umstände und des Zeitpunktes der Entdeckung mitteilen.
Rückgabe von Waren. 9.1) Bestellte und korrekt gelieferte Waren werden nur nach ausdrück- licher vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Voraussetzung für eine Vergütung von Rücksendungen bilden die einwandfreien, unge- brauchten und originalverpackten Waren sowie deren Rücksendung innerhalb von 60 Tagen ab dem Lieferdatum. Konfektionierte, sowie kundenspezifische Seile und Bauteile können ausdrücklich nicht zu- rückgenommen werden. Sämtliche chemischen Produkte können nicht zurückgenommen wer- den. Die zurückgeschickten Waren müssen anhand der Lieferpapiere klar identifizierbar sein. Die Vergütung der Rücksendung ist abhängig von der Warengruppe und dem Warenwert. Es werden maximal 80 Prozent des Netto-Warenwertes gutgeschrieben
Rückgabe von Waren. Waren können nicht zur Gutschrift zurückgesendet werden, es sei denn, es liegt eine außerordentliche und vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vor und vorausgesetzt, der Käufer stellt innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum der Warenlieferung einen Rückgabeantrag. Der Verkäufer entscheidet nach eigenem Ermessen über die Annahme eines solchen Rückgabeantrags, ohne dass er Gründe für seine Entscheidung angeben muss. Waren, die zur Rücksendung angenommen wurden, müssen in gutem, wiederverkaufsfähigem Zustand und frachtfrei an den Verkäufer zurückgesendet werden. Eine Gutschrift für zurückgegebene Waren wird nach alleinigem Ermessen des Verkäufers auf Grundlage des Zustands der zurückgegebenen Waren gewährt. Eine spezielle Verpackung durch den Käufer kann erforderlich sein, um Waren zu schützen, die in weniger als einer vollen LKW-Ladung zurückgegeben werden. In keinem Fall darf die Gutschrift des Käufers 90 % des ursprünglichen oder des aktuellen Kaufpreises für die an den Käufer gelieferten Waren übersteigen, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, abzüglich der vom Verkäufer für die ursprüngliche Lieferung an den Käufer gezahlten Frachtkosten, sofern vorhanden. Nur Standardwaren, die vom Verkäufer regelmäßig auf Lager gehalten werden und sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden, können vom Käufer zur Gutschrift zurückgegeben werden. Waren, die als speziell angefertigte Dämmprodukte oder als Zubehör zu Dämmprodukten gelten, können in keinem Fall zurückgenommen werden.
Rückgabe von Waren. Nach Vertragsbeendigung sind alle Waren, die dem Kunden zur Nutzung überlassen wurden, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten vom Kunden zu übernehmen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.