Common use of Vertragsabschluss / Lieferbeginn Clause in Contracts

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmt. Stillschweigen des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme des Angebotes dar. 2.2. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nicht. Der Lieferant kann die Annahme des Angebotes eines Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen. Zur Grundversorgung siehe Punkt 17. 2.3. Stellt das Angebot der Lieferant, kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde – inner- halb einer gegebenenfalls dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist – dieses durch Übermittlung des unterzeichneten Vertrages, durch telefonische Mitteilung oder durch elektronisch übermittelte Erklärung annimmt oder der Kunde mit dem Willen, einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung und/oder Richtigstellung der für die An- lagenanmeldung oder den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Strom

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1schuldet nach den Vorgaben des MsbG grundsätzlich der Kunde dem Messstellenbetrei- 8. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Kunden ein. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunftei können online unter www. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freiblei- ber das Messstellenbetriebsentgelt, es sei denn, der Lieferant ist nach Ziffer 6.5 zur Zah- 8.1. Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnut- xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX eingesehen werden. Die Informationen enthalten ausschließ- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. lung des Messstellenbetriebsentgelts gegenüber dem Messstellenbetreiber verpflichtet. xxxx durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in lich Angaben der Auskunftei und sind vom Lieferanten nicht überprüft worden; mit dem 1.2. Der Vertrag kommt zustande, indem durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des 6.5. Ist der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot aufgrund einer vertraglichen, gesetzlichen oder regulierungsbehörd- nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Hinweis macht sich der Lieferant deren Inhalt nicht zu eigen. voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, lichen Regelung anstelle des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmtverpflichtet, die Entgelte für den Messstellenbetrieb Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung 12.5. Stillschweigen des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme des Angebotes dar. 2.2Eine Offenlegung bzw. Ein Rechtsanspruch Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nichtdass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefer- mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen für belieferte Markt- zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist. erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 12.4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des lokationen des Kunden an den Messstellenbetreiber abzuführen, erhöht sich der Preis 8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens EUR 100,00 in- folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: a. Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Xx xxx Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Xxxx Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Messstellenbetreiber veröffentlichten Höhe und den unter Ziffer 6.3 genannten Kosten.. einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen b. Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Der Lieferant kann die Annahme des Angebotes eines Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen. Zur Grundversorgung siehe Punkt 17. 2.3. Stellt das Angebot der Lieferant, kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde – inner- halb einer gegebenenfalls wird dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist – dieses durch diese Entgelte und den Umstand, dass sich die Preise zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen 12.6. Eine Übermittlung des unterzeichneten Vertrages, durch telefonische Mitteilung der personenbezogenen Daten an oder durch elektronisch übermittelte Erklärung annimmt in Drittländer oder der Kunde mit dem Willen, einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung und/oder Richtigstellung der für die An- lagenanmeldung oder den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.an

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Stromlieferungen

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1schuldet nach den Vorgaben des MsbG grundsätzlich der Kunde dem Messstellenbetrei- 8. Einstellung der Lieferung / Fristlose Kündigung Kunden ein. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunftei können online unter www. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freiblei- ber das Messstellenbetriebsentgelt, es sei denn, der Lieferant ist nach Ziffer 6.5 zur Zah- 8.1. Der Lieferant ist berechtigt, sofort die Lieferung einzustellen und die Anschlussnut- xxxxxxxxxx.xx/XX-XXXXX eingesehen werden. Die Informationen enthalten ausschließ- bend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. lung des Messstellenbetriebsentgelts gegenüber dem Messstellenbetreiber verpflichtet. xxxx durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde in lich Angaben der Auskunftei und sind vom Lieferanten nicht überprüft worden; mit dem 1.2. Der Vertrag kommt zustande, indem durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des 6.5. Ist der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot aufgrund einer vertraglichen, gesetzlichen oder regulierungsbehörd- nicht unerheblichem Maße schuldhaft Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Hinweis macht sich der Lieferant deren Inhalt nicht zu eigen. voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, lichen Regelung anstelle des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmtverpflichtet, die Entgelte für den Messstellenbetrieb Anbringung der Messeinrichtungen verwendet („Stromdiebstahl“) und die Unterbrechung 12.5. Stillschweigen des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme des Angebotes dar. 2.2Eine Offenlegung bzw. Ein Rechtsanspruch Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nichtdass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefer- mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen für belieferte Markt- zur Verhinderung einer weiteren unberechtigten Energieentnahme erforderlich ist. erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 12.4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber vertrages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des lokationen des Kunden an den Messstellenbetreiber abzuführen, erhöht sich der Preis 8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens EUR 100,00 in- folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: a. Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, Xx xxx Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx Xxxx Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Messstellenbetreiber veröffentlichten Höhe und den unter Ziffer 6.3 genannten Kosten. einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen b. Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Der Lieferant kann die Annahme des Angebotes eines Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen. Zur Grundversorgung siehe Punkt 17. 2.3. Stellt das Angebot der Lieferant, kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde – inner- halb einer gegebenenfalls wird dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist – dieses durch diese Entgelte und den Umstand, dass sich die Preise zu lassen. Bei der Berechnung des Mindestbetrages bleiben nicht titulierte Forderungen 12.6. Eine Übermittlung des unterzeichneten Vertrages, durch telefonische Mitteilung der personenbezogenen Daten an oder durch elektronisch übermittelte Erklärung annimmt in Drittländer oder der Kunde mit dem Willen, einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung und/oder Richtigstellung der für die An- lagenanmeldung oder den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.an

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmt. Stillschweigen des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme des Angebotes dar. 2.2. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nicht. Der Lieferant kann die Annahme des Angebotes eines Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnenableh- nen. Zur Grundversorgung siehe vgl. Punkt 17. 2.3. Stellt das Angebot der Lieferant, kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde – inner- halb innerhalb einer gegebenenfalls dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist – dieses durch Übermittlung Übermitt- lung des unterzeichneten Vertrages, durch telefonische Mitteilung oder durch elektronisch übermittelte Erklärung im Kunden-Account annimmt oder der Kunde mit dem Willen, einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt sichergestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln Markt- regeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung und/oder Richtigstellung der für die An- lagenanmeldung Anla- genanmeldung oder den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung Aufforde- rung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag Stromliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Ver- tragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Strom

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar xxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxx.xx. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Voraus- war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht 13.2. Der/Die Datenschutzbeauftragte des Lieferanten steht dem Kunden für Fragen zur Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. zahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter 02871/2346-311, dsb@logata. 1.2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmt. Stillschweigen durch Bestätigung des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme in Textform unter Angabe des Angebotes dar. 2.2Messstellenbetreiber mit beauftragen. Ein Rechtsanspruch voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei com zur Verfügung. der Durchführung des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nichtVertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine 13.3. Der Lieferant kann verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kon- dass alle für die Annahme Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des Angebotes eines bisherigen Liefer- 6. Preise und Preisbestandteile / Zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen taktdaten des Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen(z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten vertrages, etc.) erfolgt sind. Zur Grundversorgung siehe Punkt 17. 2.3Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des hoheitlich auferlegte Belastungen / Preisanpassung nach billigem Ermessen sind. Stellt das Angebot In solchen Fällen ist der LieferantLieferant verpflichtet, kommt den Vertrag und die Allgemeinen Ge- zur Verbrauchsstelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Vertrag zustandeMarktlokation), indem Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den 6.1. Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. 6.1. schäftsbedingungen inner- halb einer gegebenenfalls dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist mit Ausnahme des Entgelts dieses durch Übermittlung des unterzeichneten Vertragesunverzüglich insoweit anzupassen Verbrauchsdaten, durch telefonische Mitteilung oder durch elektronisch übermittelte Erklärung annimmt oder der Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankver- Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Der Kunde mit dem Willen, zahlt einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie beziehtGrundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung Diese und/oder Richtigstellung zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von bindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten. enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Leistung und Gegenleistung und/oder der für Ausgleich entstandener Vertragslücken zur 13.4. Der Lieferant verarbeitet die An- lagenanmeldung oder personenbezogenen Daten des Kunden zu den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.folgenden

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsabschluss / Lieferbeginn. 2.1der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet. Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar de, xxx.xxxxxx-xxxx.xx. 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. 5.4. Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Voraus- war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht 13.2. Der/Die Datenschutzbeauftragte des Lieferanten steht dem Kunden für Fragen Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. zahlungssystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben bzw. den unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter , datenschutz@welsch-gmbh. 1.2. Der Vertrag kommt zustande, indem der Lieferant das rechtsverbindliche Angebot des Kunden binnen 14 Tagen nach dessen Zugang ausdrücklich annimmt. Stillschweigen durch Bestätigung des Lieferanten stellt keine rechtswirksame Annahme in Textform unter Angabe des Angebotes dar. 2.2Messstellenbetreiber mit beauftragen. Ein Rechtsanspruch voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei de zur Verfügung. der Durchführung des Kunden auf Annahme seines Angebotes besteht nichtVertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine 13.3. Der Lieferant kann verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kon- dass alle für die Annahme Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des Angebotes eines bisherigen Liefer- 6. Preise und Preisbestandteile / Zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen taktdaten des Kunden – auch ohne Angabe von Gründen – ablehnen(z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten vertrages, etc.) erfolgt sind. Zur Grundversorgung siehe Punkt 17. 2.3Eine Belieferung erfolgt nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist des hoheitlich auferlegte Belastungen / Preisanpassung nach billigem Ermessen sind. Stellt das Angebot In solchen Fällen ist der LieferantLieferant verpflichtet, kommt den Vertrag und die Allgemeinen Ge- zur Verbrauchsstelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Vertrag zustandeMarktlokation), indem Kunden gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde fordert den 6.1. Der Kunde zahlt einen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. 6.1. schäftsbedingungen inner- halb einer gegebenenfalls dem Kunden mitzuteilenden Annahmefrist mit Ausnahme des Entgelts dieses durch Übermittlung des unterzeichneten Vertragesunverzüglich insoweit anzupassen Verbrauchsdaten, durch telefonische Mitteilung oder durch elektronisch übermittelte Erklärung annimmt oder der Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankver- Lieferanten hierzu ausdrücklich auf. Der Kunde mit dem Willen, zahlt einen Vertrag abzuschließen, elektrische Energie beziehtGrundpreis und einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Kunden ohne Lastprofilzähler können zudem für die Einleitung und Durchführung des Wechsels relevante Willenserklärungen gegenüber dem Lieferanten elektronisch auf dessen Website xxx.xxxxxx.xx zu jeder Zeit formfrei vornehmen, sofern die Identifikation und Authentizität des Kunden sicher- gestellt ist. 2.4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem nach den Marktregeln frühestmöglichen Zeitpunkt. 2.5. Erfolgt eine allenfalls notwendige Ergänzung Diese und/oder Richtigstellung zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von bindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten. enthalten die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb. Leistung und Gegenleistung und/oder der für Ausgleich entstandener Vertragslücken zur 13.4. Der Lieferant verarbeitet die An- lagenanmeldung oder personenbezogenen Daten des Kunden zu den Lieferantenwechsel nötigen Daten und Unterlagen nach Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen durch den Kunden, so hat der Lieferant das Recht, den Energieliefervertrag aus wichtigem Grund rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufzulösen, was dem Kunden mit der Aufforderung zur Richtigstellung mitgeteilt wird.folgenden

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen