Vertragsbeginn Musterklauseln

Vertragsbeginn. Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Textform zugeht.
Vertragsbeginn. 3.1.1. SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.2. Alternativ zu Ziffer 3.1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.3. Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von SWD in Textform zustande. Mit der Vertragsbestätigung teilt SWD das Datum für den Lieferbeginn mit. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.
Vertragsbeginn. Der Vertrag beginnt zum beantragten Versicherungsbeginn, frühestens jedoch am Folgetag des Antragseingangs beim Versicherer, sofern dieser den Antrag annimmt. XxxXxxxxx XxxX | Xxxxxxxxxxxx 0 | X-00000 Xxxxxxxxx | Telefon: 00000-00000 | xxxx@xxxxxxxxx.xx Kundenwunsch / Anlass der Beratung: Sie haben uns mit dem Abschluss einer Allgefahren-Photovoltaikversicherung für den Risikoort (, ) beauftragt. Eine darüber hinausgehende Beratung wurde nicht gewünscht. Bei Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Unsere Empfehlung: Die ProSecura® GmbH bietet mit dem Konzept "solarsmartprotect®" einen Rundumschutz für Ihre Photovoltaikanlage. Ihre Entscheidung: Nach Durchsprache der Leistungsinhalte und Kostenpositionen sowie Ein- und Ausschlüssen haben Sie sich unserer Empfehlung angeschlossen und uns mit der Vermittlung des genannten Versicherungsschutzes beauftragt. XxxXxxxxx XxxX | Xxxxxxxxxxxx 0 | X-00000 Xxxxxxxxx | Telefon: 00000-00000 | xxxx@xxxxxxxxx.xx Hinweise zum Produkt: Versichert werden soll eine auf einem . Bauweise des Gebäudes: Die Versicherungssumme beträgt: € Allgemeine Beratungshinweise: Unsere Produktempfehlung für die Absicherung des oben genannten Risikos beruht auf einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis sowie einer adäquaten Finanzstärke des Versicherers. Ein Vergleich weiterer Anbieter und Tarife wurde nicht gewünscht. Es gelten grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters bei Vertragsschluss! Versicherungsschutz besteht grundsätzlich erst nach Annahme des Antrages durch den Versicherer. Sonstige Hinweise und Vereinbarungen: Unterschrift zur Beratungsdokumentation Unterschrift Antragsteller Unterschrift Vermittler Wir bieten Ihnen eine Elektronikversicherung speziell für Photovoltaikanlagen. Diese schützt Sie vor den finanziellen Fol- gen der Beschädigung oder der Zerstörung Ihrer betriebsfertigen Anlage (versicherte Sache) infolge eines Sachscha- dens und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
Vertragsbeginn. Versicherungsbeginn ist das auf der Versicherungspolice vereinbarte Datum. Der Vertragsabschluss ist jederzeit, auch während des Kalenderjahres, möglich.
Vertragsbeginn. 3.1 Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt und an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Ver- trag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mittels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, spätes- tens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Telekom- munikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Be- stätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.2 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Aus- händigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. 3.3 Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der Vertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mit- tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Kunden stellt keine Annahme durch den Diensteanbieter dar. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. 3.4 Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdig- keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden an- deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden führen. 3.5 Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von einem dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend von 3.1 – 3.3 im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zu- stande. Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf dessen...
Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt an dem in der Versicherungsbestätigung oder in der schriftlichen Anmeldungsannahmebestätigung des Krankenversicherers vereinbarten Datum.
Vertragsbeginn. Der Beginn der Versicherung ergibt sich aus dem Antrag und dem Ver- sorgungsvorschlag.
Vertragsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt an dem in der Police oder in der schriftlichen Antragsannahmebestätigung des Krankenversicherers vereinbarten Datum. Der Antragstel- ler bleibt 14 Tage an den Antrag gebunden. Die Frist be- ginnt mit der Übergabe oder Absendung des Antrages an den Versicherer.
Vertragsbeginn. Geben Sie uns bitte noch Ihren Terminwunsch (Vertragsbeginn Glasfaser Home) an und teilen Sie uns das Laufzeitende und die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages mit. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie einen bestätigten Bereitstellungstermin mit unserer Auftragsbestätigung erhalten.
Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angeme...