Vertragsauflösung, Kündigung Musterklauseln

Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Auftrag vorzeitig kündigen, hat HS Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Bearbei- tungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags HS entstehenden Kosten Dritter sind ihm durch den AG zu 100% zu erstatten. Eine Kündi- gung hat schriftlich zu erfolgen. 6.2 Wurde bei der Beauftragung ausdrücklich eine „Geld-zurück- Garantie“ vereinbart, kann diese vom Auftraggeber auch nur in Anspruch genommen werden, wenn das Honorar erstens tatsäch- lich direkt nach Beauftragung und vor der Produktion vollumfäng- lich bezahlt wurde, und wenn zweitens HS das Briefing nicht ein- gehalten hat. Das Recht zur Nachbesserung durch HS bleibt un- berührt.
Vertragsauflösung, Kündigung. 9.1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung/ Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der Agentur entstehenden Kosten Dritter sind der Agentur durch den Auftraggeber zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die HFA Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leitungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/ Aufwandsentschädigung/Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der HFA entste- henden Kosten Dritter sind der HFA durch den AG zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. In Ergänzung zur Dienstleistungsvereinbarung Ziff. 5 gelten folgende Regelungen: Gemäss Ziff. 5 der Dienstleistungsvereinbarung In besonderen Fällen behält sich die Haushilfe Luzern die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsauf- lösung vor, namentlich bei • Nichtbezahlen der Rechnung, 14 Tage nach 2. Mahnung • Nichteinhalten der Pflichten der Kundin/des Kunden der Haushilfe Luzern gegenüber • Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten seitens der Kundin/des Kunden, Angehörigen oder Bezugspersonen, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Haushel- ferin der Haushilfe Luzern unzumutbar machen.
Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die DA Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50 % der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallvergütung/Aufwandsentschädigung/ Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der DA entstehenden Kosten Dritter sind der DA durch den AG zu 100 % zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. Der häufigste Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche, fristgerechte Kündigung, das heisst die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer Partei. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Kündigung sowohl mündlich wie auch schriftlich zum Ausdruck gebracht werden. Zwecks Beweiskraft empfiehlt sich aber eine schriftliche Kündigung. Die empfangende Partei muss die Möglichkeit zur rechtzeitigen Kenntnisnahme haben. Das Thema Kündigung wird im OR relativ eingehend behandelt (OR Art. 334 – Art. 339). Neben den gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen sind bei einer Kündigung auch allfällige Sperrfristen (OR Art. 336c) sowie der Sachverhalt betreffend Missbräuchlichkeit (OR Art. 336) zu beachten. Im Zweifelsfall lohnt sich stets eine vorgängige Rückfrage beim Verband oder einem Rechtsanwalt. Anlass zu Missverständnissen gibt oft die fristlose Kündigung (OR Art. 337). Das Vorhandensein der dazu erforderlichen wichtigen Gründe sollte vorgängig sorgfältig abgeklärt werden. In gewissen Fällen ist eine schriftliche Verwarnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung erforderlich. Im Zweifelsfall lohnt sich stets eine vorgängige Rückfrage beim Verband oder einem Rechtsanwalt. Firma: Adresse: PLZ Ort: und dem Arbeitnehmer: Name, Vorname: Adresse: PLZ Ort: Geburtsdatum: Heimatort od. Geburtsort: Nationalität: AHV-Nr.: Zivilstand: Telefonnummer: Anstellung als: Arbeitsaufnahme am: Probezeit die beidseitige Probezeit beträgt XX Monate Kündigungsfrist die beidseitige Kündigungsfrist beträgt XX Monate Brutto-Lohn pro Monat: CHF XXXX.-

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  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.