Vertragsauflösung, Kündigung Musterklauseln

Vertragsauflösung, Kündigung. Der häufigste Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche, fristgerechte Kündigung, das heisst die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer Partei. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Kündigung sowohl mündlich wie auch schriftlich zum Ausdruck gebracht werden. Zwecks Beweiskraft empfiehlt sich aber eine schriftliche Kündigung. Die empfangende Partei muss die Möglichkeit zur rechtzeitigen Kenntnisnahme haben. Das Thema Kündigung wird im OR relativ eingehend behandelt (OR Art. 334 – Art. 339). Neben den gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen sind bei einer Kündigung auch allfällige Sperrfristen (OR Art. 336c) sowie der Sachverhalt betreffend Missbräuchlichkeit (OR Art. 336) zu beachten. Im Zweifelsfall lohnt sich stets eine vorgängige Rückfrage beim Verband oder einem Rechtsanwalt. Anlass zu Missverständnissen gibt oft die fristlose Kündigung (OR Art. 337). Das Vorhandensein der dazu erforderlichen wichtigen Gründe sollte vorgängig sorgfältig abgeklärt werden. In gewissen Fällen ist eine schriftliche Verwarnung mit Androhung einer fristlosen Kündigung erforderlich. Im Zweifelsfall lohnt sich stets eine vorgängige Rückfrage beim Verband oder einem Rechtsanwalt. Firma: Adresse: PLZ Ort: und dem Arbeitnehmer: Name, Vorname: Adresse: PLZ Ort: Geburtsdatum: Heimatort od. Geburtsort: Nationalität: AHV-Nr.: Zivilstand: Telefonnummer: Anstellung als: Arbeitsaufnahme am: Probezeit die beidseitige Probezeit beträgt XX Monate Kündigungsfrist die beidseitige Kündigungsfrist beträgt XX Monate Brutto-Lohn pro Monat: CHF XXXX.-
Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Auftrag vorzeitig kündigen, hat HS Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Bearbei- tungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags HS entstehenden Kosten Dritter sind ihm durch den AG zu 100% zu erstatten. Eine Kündi- gung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. In Ergänzung zur Dienstleistungsvereinbarung Ziff. 5 gelten folgende Regelungen: Gemäss Ziff. 5 der Dienstleistungsvereinbarung In besonderen Fällen behält sich die Haushilfe Luzern die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsauf- lösung vor, namentlich bei • Nichtbezahlen der Rechnung, 14 Tage nach 2. Mahnung • Nichteinhalten der Pflichten der Kundin/des Kunden der Haushilfe Luzern gegenüber • Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten seitens der Kundin/des Kunden, Angehörigen oder Bezugspersonen, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Haushel- ferin der Haushilfe Luzern unzumutbar machen.
Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die HFA Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leitungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/ Aufwandsentschädigung/Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der HFA entste- henden Kosten Dritter sind der HFA durch den AG zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. 6.1 Sollte der AG den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die DA Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50 % der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallvergütung/Aufwandsentschädigung/ Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der DA entstehenden Kosten Dritter sind der DA durch den AG zu 100 % zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsauflösung, Kündigung. 9.1. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat die Agentur Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar/Aufwandsentschädigung/ Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der Agentur entstehenden Kosten Dritter sind der Agentur durch den Auftraggeber zu 100% zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.