Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik Musterklauseln

Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt ▪ Behandlungskoordinierung mit HZV-Arzt (einheitliche Dokumentation) ▪ schnelle Terminvergabe/Behandlungsstart ⮚ Not-/Akutfälle am selben bzw. darauffolgenden Tag ⮚ reguläre Termine innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldung ⮚ Sprechstundenangebot an allen Werktagen (Mo-Fr), eine Terminsprechstunde für Berufstätige pro Woche, z. B. bis 20.00 Uhr ⮚ Begrenzung der Wartezeit auf möglichst 30 min. ▪ Zuzahlungsbefreiung bei rabattierten Medikamenten für AOK Versicherte ▪ intensive ambulante Betreuung ▪ Teilnahmevoraussetzungen ⮚ Mitgliedschaft AOK BW/Bosch BKK/BKK VAG BW ⮚ aktive Teilnahme an der HZV (🡪 Online-Teilnahmeprüfung) ▪ Einschreibung in die gesamte Facharztebene der jeweiligen Krankenkasse für mind. 12 Monate ⮚ AOK BW derzeit: Kardiologie, Gastroenterologie, Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie, Kinder-und Jugendpsychiatrie, Orthopädie, Rheumatologie, Urologie, Diabetologie, Nephrologie und Pneumologie ⮚ Bosch BKK derzeit: Kardiologie, Gastroenterologie, Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie, Orthopädie, Rheumatologie, Urologie und Pneumologie ⮚ BKK VAG BW derzeit: Kardiologie, Gastroenterologie und Psychotherapie ▪ Inanspruchnahme von teilnehmenden Fachärzten nur auf Überweisung HZV-Arzt ▪ aktuelles Merkblatt für Versichertenaufklärung verwenden ▪ Teilnahmeerklärung (TE) wird in Ihrer Vertragssoftware ausgefüllt. ▪ Ausdruck von 2 Exemplaren der TE mit aufgedrucktem vierstelligen Code neben dem Unterschriftenfeld. ▪ Beide Exemplare der TE werden vom Versicherten und vom Arzt unterschrieben. ▪ vierstelliger Code wird in Vertragssoftware eingegeben (zur Bestätigung für das Vorliegen der Unterschrift) und der Einschreibedatensatz an das Rechenzentrum der MEDIVERBUND AG übermittelt. ▪ 1. Exemplar zur Aushändigung an den Versicherten (+ Merkblatt) ▪ 2. Exemplar zur Aufbewahrung in der Praxis (mind. 10 Jahre). ▪ je nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der Krankenkasse ist Versicherter im nächsten oder übernächsten Quartal aktiv im FacharztProgramm eingeschrieben 🡪 (Stichtage 01.02., 01.05., 01.08., 01.11.) ▪ Teilnahmeerklärung bis zum Stichtag bei der Krankenkasse ⮚ Versicherter im Folgequartal aktiv im FacharztProgramm ▪ Teilnahmeerklärung nach dem Stichtag bei der Krankenkasse ⮚ Versicherter im übernächsten Quartal aktiv im FacharztProgramm 🡪 jedes Quartal Online-Teilnahmeprüfung durchführen
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt ▪ Vergütung durchschnittlich zwischen 20 % und 40 % höher als bei der KV ▪ mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern, da angemessene Vergütung (z.B. durch zusätzliche Arzt- Patienten- Kontakte) ▪ keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung ▪ wirtschaftliche Sicherheit für die Praxen (z. B. durch feste planbare Vergütung) ▪ strukturierte und leitliniengerechte Versorgung, z.B. ⮚ Weiterüberweisung/Weiterleitung immer unter Einbeziehung (Information) des Hausarztes ⮚ Vertreterregelung (Information der Versicherten über einen am Vertrag teilnehmenden Vertretungsarzt) ▪ Sprechstundenangebot, Terminvergabe und Praxisprozesse, z.B. ⮚ eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche ⮚ reguläre Termine innerhalb von 2 Wochen ⮚ Befundübermittlung an Hausarzt innerhalb von 3 Werktagen
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt ▪ gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zu § 73b SGB V (Hausarztverträge) ▪ ab 23.07.2015 Möglichkeit der Vereinbarung „besondere Versorgung“ nach § 140 a SGB V; bestehende § 73c- Verträge können weiter geführt werden. 🡪 Haus- und Facharztverträge bedingen einander bei der Umsetzung (Schnittstelle HA-FA) ▪ Ärzte wünschen sich z. B. ⮚ mehr Zeit für Beratung, die besser honoriert wird ⮚ eine bessere Compliance von Seiten der Patienten ▪ Patienten wünschen sich z. B. ⮚ als Mensch und Experte Ihrer Erkrankung wahrgenommen zu werden ⮚ ausreichende und verständliche Informationen zu ihrem Krankheitsbild ▪ Spezielle Regelungen und Kriterien für die Teilnahme der Ärzte und Versicherten ▪ Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Anforderungen und Leistungspflichten ▪ Spezielle Honorarsystematik ▪ Online-Abrechnungsprozess mit schneller Auszahlung und der Möglichkeit von Online-Nachabrechnungen. ▪ strukturierte Schnittstellen (z.B. Überweisungsmanagement…) ▪ Versorgungsrealität optimieren ▪ Struktureffekte z. B. durch frühzeitige Diagnostik und Behandlung ▪ vermeidbare Krankenhauseinweisungen (ambulant vor stationär) ▪ Reduzierung der AU-Zeiten ▪ Sozialer Dienst/Patientenbegleitung, Gesundheitsprogramme
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt ⮚ Fachinternist mit oder ohne Schwerpunkt Gastroenterologie ▪ persönlich ermächtigte Ärzte ⮚ dürfen Leistungen des Vertrages nur im Rahmen und für die Dauer der persönlichen Ermächtigung selbst erbringen und abrechnen ▪ MVZ ⮚ zur Teilnahme berechtigt, wenn Ärzte angestellt sind, die die Teilnahmebedingungen erfüllen. Teilnahmeantrag erfolgt durch die ärztliche Leitung des MVZ 🡪 Bitte achten Sie bei einer BAG- oder MVZ-Teilnahme mit unterschiedlichen selektivvertraglich relevanten Fachgruppen auf einen gleichzeitigen Teilnahmestart.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt ▪ diese Dokumente finden Sie unter xxx.xxxx-xxxxxxx.xx ▪ Gesamtziffernkranz (GZK)/Ziffernkranz (jeweils Anlage 12 Anhang 1) : ⮚ legt den Leistungsumfang des Vertrages fest (Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung) ⮚ nicht aufgelistete EBM-Ziffern sind für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechenbar ▪ Vergütung (Anlage 12) ⮚ enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen ▪ ICD-Listen (Anlage 12 Anhang 2 und 9) ⮚ Auflistung und Zuordnung der Diagnosen, die für die Abrechnung bestimmter Ziffern vorliegen müssen Grundpauschale Zusatzpauschale Einzelleistungen Auftragsleistungen Vertreterpauschale Zuschläge ggf. weitere APK ◼ AOK BW-/Bosch BKK-/BKK VAG BW-Vertrag ◼ AOK BW-/Bosch BKK-Vertrag ◼ BKK VAG BW-Vertrag wird vom Facharzt angesetzt/abgerechnet wird bei Abrechenbarkeit/ Erreichen von MEDIVERBUND erzeugt nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2 zu Anlage 12 nur abrechenbar bei Vorliegen der Diagnosen gem. Anlage 12 - Vergütungsregeln Fernbehandlung möglich Ausschluss Delegation an nicht ärztliche Mitarbeiter zur Abrechenbarkeit muss ein entsprechender Nachweis vorliegen
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt 01.04.2021 Vertragsschulung Gastroenterologie 60 ▪ Hier stehen Ihnen alle Dokumente den Facharztvertrag betreffend (z.B. Abrechnungsnachweis oder Abrechnungsempfangsbestätigung) in digitaler Form zur Verfügung. ▪ Hier können Sie Ihre, bei uns hinterlegten, persönlichen Daten einsehen und uns Änderung zeitnah, einfach und komfortabel mitteilen. ▪ Ihre persönlichen Zugangsdaten und alle relevanten Informationen zum MEDIVERBUND Arztportal erhalten Sie mit Ihrem Starterpaket. 01.04.2021 Vertragsschulung Gastroenterologie Umkreissuche nach teilnehmenden Ärzten 01.04.2021 Vertragsschulung Gastroenterologie 62 01.04.2021 Vertragsschulung Gastroenterologie 63 Ansprechpartner bei den Krankenkassen ⮚ Die aktuellen Listen der Ansprechpartner finden sie auf unser Internetseite 01.04.2021 Vertragsschulung Gastroenterologie 64 Jeden Montag und Mittwoch neue Themen.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 55 ▪ Hier stehen Ihnen alle Dokumente den Facharztvertrag betreffend (z.B. Abrechnungsnachweis oder Abrechnungsempfangsbestätigung) in digitaler Form zur Verfügung. ▪ Hier können Sie Ihre, bei uns hinterlegten, persönlichen Daten einsehen und uns Änderung zeitnah, einfach und komfortabel mitteilen. ▪ Ihre persönlichen Zugangsdaten und alle relevanten Informationen zum MEDIVERBUND Arztportal erhalten Sie mit Ihrem Starterpaket. Vertragsschulung Kardiologie ▪ Die aktuellen Listen der Ansprechpartner finden sie auf unser Internetseite 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 59 Den Kalender mit den wichtigsten Terminen finden Sie im Bereich: Abrechnungsunterlagen 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 60 Jeden Montag und Mittwoch neue Themen.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. Internetauftritt Stichtag für Abrechnung

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  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

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