Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik Musterklauseln

Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt 05. Januar Stichtag für Abrechnung 4. Quartal des Vorjahres 05. April Stichtag für Abrechnung 1. Quartal des Jahres 05. Juli Stichtag für Abrechnung 2. Quartal des Jahres 05. Oktober Stichtag für Abrechnung 3. Quartal des Jahres ▪ Prüflauf (Prüfung der Abrechnung durch Vertragssoftware) ▪ Übermittlung der Abrechnungsdaten elektronisch via Vertragssoftware + Online-Key ▪ Bestätigung des Eingangs durch die MEDIVERBUND AG ▪ Prüfung durch MEDIVERBUND AG (Managementgesellschaft), Gegenprüfung durch Kasse ▪ Auszahlung und Versand Abrechnungsnachweis durch MEDIVERBUND AG (Mitte des 3. Monats nach Abrechnungsquartal z.B. Q1 🡪Auszahlung Mitte Juni ) ▪ Online-Datenübertragung auf höchster Sicherheitsstufe Vertragssoftware (Modul) ▪ Einschreibung der Versicherten ▪ Dokumentation und Abrechnung der Vergütungspositionen gemäß Vertrag ▪ Algorithmus zur Arzneimittelsubstitution (Rabattverträge) ▪ Bestimmte Plausibilitätsprüfungen ▪ Verschlüsselung der Daten ▪ Standardisierte Befundbriefe Rechenzentrum ▪ Verschlüsselte Daten kommen an und werden entschlüsselt ▪ Informationen über abrechnenden Arzt (z.B. BSNR, LANR, MEDIVERBUND- ID, akademischer Grad, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Fax) ▪ Informationen zur verwendeten Software (z. B. KBV Prüfnummer, System- ID, Name, Version) und Informationen zum Kern (z. X. Xxxx-ID, Name, Version) ▪ Vertragsidentifikator (Kardiologie-Vertrag) ▪ Angaben zum abgerechneten Patienten (z. B. Pat.-ID, Vorname, Name, Straße, PLZ, Ort, Geb.-Datum, Geschlecht, Kassen-IK, Vers.-Nr., Status) ▪ Abrechnungsrelevante Daten (z. B. Art der Inanspruchnahme, Abrechnungs- ziffern, Diagnosen, Behandlungsdatum, verwendete ICD-Version, Seitenlokalisation, Diagnosesicherheit) ▪ LANR und BSNR des überweisenden Arztes ▪ Hinweise zur Medikamentenverordnung (z. B. Aut idem, Anzahl, PZN, ATC, Preis, Gebührenpflicht, Begründungspflicht, Impfstoff, Sprechstundenbedarf, Verordnungszeitpunkt, Freitext) ▪ Abrechnungsprüfung (z.B. Arzt und Patient Vertragsteilnehmer, Plausibilitätsprüfung) ▪ Ersetzung und Erzeugung von Ziffern und Zuschlägen ⮚ Ermittlung des Abrechnungsbetrages Datenübermittlung an AOK BW/Bosch BKK/BKK VAG BW ▪ LANR, BSNR ▪ Angaben zum abgerechneten Patienten (z.B. Patienten-ID, Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer) ▪ Abrechnungsdaten: Abrechnungsziffern, ICD-10 Diagnosen, Art der Inanspruchnahme ▪ keine Informationen über Medikamentenverordnungen ▪ Die MEDIVERBUND AG übermittelt die geprüften Abrechnungen an di...
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt ▪ Vergütung durchschnittlich zwischen 20 % und 40 % höher als bei der KV ▪ mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern, da angemessene Vergütung (z.B. durch zusätzliche Arzt- Patienten- Kontakte) ▪ keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung ▪ wirtschaftliche Sicherheit für die Praxen (z. B. durch feste planbare Vergütung) ▪ strukturierte und leitliniengerechte Versorgung, z.B. ⮚ Weiterüberweisung/Weiterleitung immer unter Einbeziehung (Information) des Hausarztes ⮚ Vertreterregelung (Information der Versicherten über einen am Vertrag teilnehmenden Vertretungsarzt) ▪ Sprechstundenangebot, Terminvergabe und Praxisprozesse, z.B. ⮚ eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche ⮚ reguläre Termine innerhalb von 2 Wochen ⮚ Befundübermittlung an Hausarzt innerhalb von 3 Werktagen
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt ▪ gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zu § 73b SGB V (Hausarztverträge) ▪ ab 23.07.2015 Möglichkeit der Vereinbarung „besondere Versorgung“ nach § 140 a SGB V; bestehende § 73c- Verträge können weiter geführt werden. 🡪 Haus- und Facharztverträge bedingen einander bei der Umsetzung (Schnittstelle HA-FA) ▪ Ärzte wünschen sich z. B. ⮚ mehr Zeit für Beratung, die besser honoriert wird ⮚ eine bessere Compliance von Seiten der Patienten ▪ Patienten wünschen sich z. B. ⮚ als Mensch und Experte Ihrer Erkrankung wahrgenommen zu werden ⮚ ausreichende und verständliche Informationen zu ihrem Krankheitsbild ▪ Spezielle Regelungen und Kriterien für die Teilnahme der Ärzte und Versicherten ▪ Verpflichtung zur Einhaltung besonderer Anforderungen und Leistungspflichten ▪ Spezielle Honorarsystematik ▪ Online-Abrechnungsprozess mit schneller Auszahlung und der Möglichkeit von Online-Nachabrechnungen. ▪ strukturierte Schnittstellen (z.B. Überweisungsmanagement…) ▪ Versorgungsrealität optimieren ▪ Struktureffekte z. B. durch frühzeitige Diagnostik und Behandlung ▪ vermeidbare Krankenhauseinweisungen (ambulant vor stationär) ▪ Reduzierung der AU-Zeiten ▪ Sozialer Dienst/Patientenbegleitung, Gesundheitsprogramme
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt ▪ diese Dokumente finden Sie unter xxx.xxxx-xxxxxxx.xx ▪ Gesamtziffernkranz (GZK)/Ziffernkranz (jeweils Anlage 12 Anhang 1) : ⮚ legt den Leistungsumfang des Vertrages fest (Abgrenzung KV- und Vertragsabrechnung) ⮚ nicht aufgelistete EBM-Ziffern sind für teilnehmende Versicherte weiterhin über KV abrechenbar ▪ Vergütung (Anlage 12) ⮚ enthält die Abrechnungsziffern, Regeln und Vergütungen ▪ ICD-Listen (Anlage 12 Anhang 2 und 9) ⮚ Auflistung und Zuordnung der Diagnosen, die für die Abrechnung bestimmter Ziffern vorliegen müssen Grundpauschale Zusatzpauschale Einzelleistungen Auftragsleistungen Vertreterpauschale oder oder Zuschläge ggf. weitere APK ◼ AOK BW-/Bosch BKK-/BKK VAG BW-Vertrag ◼ AOK BW-/Bosch BKK-Vertrag ◼ BKK VAG BW-Vertrag wird vom Facharzt angesetzt/abgerechnet wird bei Abrechenbarkeit/ Erreichen von MEDIVERBUND erzeugt nur abrechenbar bei Vorliegen gesicherter Diagnosen gem. Anhang 2 zu Anlage 12 nur abrechenbar bei Vorliegen der Diagnosen gem. Anlage 12 - Vergütungsregeln P1 Grundpauschale 32,00 €37,00 € + Q1 Pharmakotherapie 4,00 € + Q2b Krankenhauseinweisung 3,00 € + Q4 Stressecho 5,00 € + Q5 Spiroergometrie 10,00 € + ZP1 Grundversorgerpauschale 12,00 € + ZP2 Grundversorgerpauschale FIOS 15,00 € P1UE additiv zu P1 abrechenbar bei Überweisung vom HZV-Hausarzt 5,00 € oder V1 Vertreterpauschale 17,50 € P1a Herzinsuffizienz 53,00 € P1b KHK 25,00 € 28,00 € P1c Herzrhythmusstörungen 30,00 € 33,00 € P1d Vitien 30,00 € 33,00 € + Q6 Strukturzuschlag für EFA® auf X0x- X0x 5,00 € P1e Hypertonie 25,00 €28,00 €
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt ⮚ Fachinternist mit oder ohne Schwerpunkt Kardiologie ▪ persönlich ermächtigte Ärzte ⮚ dürfen Leistungen des Vertrages nur im Rahmen und für die Dauer der persönlichen Ermächtigung selbst erbringen und abrechnen ▪ MVZ ⮚ zur Teilnahme berechtigt, wenn Ärzte angestellt sind, die die Teilnahmebedingungen erfüllen. Teilnahmeantrag erfolgt durch die ärztliche Leitung des MVZ 🡪 Bitte achten Sie bei einer BAG- oder MVZ-Teilnahme mit unterschiedlichen selektivvertraglich relevanten Fachgruppen auf einen gleichzeitigen Teilnahmestart.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt 01.04.2021 Vertragsschulung Kardiologie 54 ▪ Hier stehen Ihnen alle Dokumente den Facharztvertrag betreffend (z.B. Abrechnungsnachweis oder Abrechnungsempfangsbestätigung) in digitaler Form zur Verfügung. ▪ Hier können Sie Ihre, bei uns hinterlegten, persönlichen Daten einsehen und uns Änderung zeitnah, einfach und komfortabel mitteilen. ▪ Ihre persönlichen Zugangsdaten und alle relevanten Informationen zum MEDIVERBUND Arztportal erhalten Sie mit Ihrem Starterpaket. 01.04.2021 Vertragsschulung Kardiologie ▪ Die aktuellen Listen der Ansprechpartner finden sie auf unser Internetseite 01.04.2021 Vertragsschulung Kardiologie 58 Den Kalender mit den wichtigsten Terminen finden Sie im Bereich: Abrechnungsunterlagen 01.04.2021 Vertragsschulung Kardiologie 59 Jeden Montag und Mittwoch neue Themen.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt Stichtag für Abrechnung
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 55 ▪ Hier stehen Ihnen alle Dokumente den Facharztvertrag betreffend (z.B. Abrechnungsnachweis oder Abrechnungsempfangsbestätigung) in digitaler Form zur Verfügung. ▪ Hier können Sie Ihre, bei uns hinterlegten, persönlichen Daten einsehen und uns Änderung zeitnah, einfach und komfortabel mitteilen. ▪ Ihre persönlichen Zugangsdaten und alle relevanten Informationen zum MEDIVERBUND Arztportal erhalten Sie mit Ihrem Starterpaket. Vertragsschulung Kardiologie ▪ Die aktuellen Listen der Ansprechpartner finden sie auf unser Internetseite 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 59 Den Kalender mit den wichtigsten Terminen finden Sie im Bereich: Abrechnungsunterlagen 1.1.2022 Vertragsschulung Kardiologie 60 Jeden Montag und Mittwoch neue Themen.
Vertragsdokumente und Abrechnungssystematik. 8. Internetauftritt ⮚ Fachinternist mit oder ohne Schwerpunkt Gastroenterologie ▪ persönlich ermächtigte Ärzte ⮚ dürfen Leistungen des Vertrages nur im Rahmen und für die Dauer der persönlichen Ermächtigung selbst erbringen und abrechnen ▪ MVZ ⮚ zur Teilnahme berechtigt, wenn Ärzte angestellt sind, die die Teilnahmebedingungen erfüllen. Teilnahmeantrag erfolgt durch die ärztliche Leitung des MVZ 🡪 Bitte achten Sie bei einer BAG- oder MVZ-Teilnahme mit unterschiedlichen selektivvertraglich relevanten Fachgruppen auf einen gleichzeitigen Teilnahmestart.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.