Vertragsende, Kündigung. 7.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Monatsende des Monats, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wird. Die Eltern sind verpflichtet, die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH zu einer Rückforderung der öffentlichen Finan- zierung, sind die Eltern verpflichtet, den entstandenen Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Jugendamt vorgelegt wird. 7.2. Der Vertrag endet ab dem Zeitpunkt – ohne dass es einer Kündigung bedarf – wenn das Kind einen Platz in einer Vorklasse in Anspruch nimmt oder eingeschult wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werden. 7.3. Die Eltern und die Käpt´n Browser gGmbH können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- ge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird. 7.4. Die Käpt´n Browser gGmbH kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, b) die Eltern die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen dieses Vertrages wiederholt nicht beachtet haben, c) der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund unwahrer Angaben bei der Anmeldung erlangt wurde, wovon die Käpt´n Browser gGmbH ausgehen darf, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid aus diesem Grunde bestands- kräftig zurückgenommen worden ist. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH auch anstelle einer Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entspricht. 7.5. Alle Kündigungen und Abmeldungen müssen schriftlich bei der Käpt´n Browser gGmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger an.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte
Vertragsende, Kündigung. 7.1. 7.1 Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn die Zuständigkeit des Landes Berlin für die Gewährleistung eines öffentlich finanzierten Platzes (§ 2 Abs. 1 KitaFöG) endet, zum Monatsende des Monats, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wirdBeispiel bei Wegzug aus Berlin. Die Eltern sind verpflichtet, die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich mindestens 4 Wochen vorher schriftlich der Kindertagesstätte, der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes und dem zuständigen Jugendamt mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung .
7.2 Liegt keine Kostenübernahme der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH zu einer Rückforderung der öffentlichen Finan- zierungWohnortgemeinde vor oder wird von dieser abgelehnt, sind die tatsächlichen Kosten, lt. Kostenblattfestsetzung vom Land Berlin von den Eltern verpflichtet, den entstandenen Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichenin voller Höhe zu zahlen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Jugendamt vorgelegt wirdDies gilt auch für alle Zuschläge.
7.2. 7.3 Der Vertrag endet ab dem Zeitpunkt – mit der regelmäßigen Einschulung des Kindes zum 31. Juli des Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf – wenn das Kind einen Platz in einer Vorklasse in Anspruch nimmt oder eingeschult wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werdenbedarf.
7.3. 7.4 Für sogenannte Kann-Kinder, die ein Jahr früher als die reguläre Schulzeit beginnt, eingeschult werden, müssen die Eltern diesen Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
7.5 Die Eltern und die Käpt´n Browser gGmbH der Eigenbetrieb können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 Nr. 4.2 Satz 1 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte genannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- geFolge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der einer Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird.
7.47.6 Zuzahlungen, also über die Kostenbeteiligungen hinausgehende finanzielle Verpflichtungen der Eltern, sind nur zulässig, wenn sie sich auf Grund von besonderen Leistungen des Eigenbetriebes ergeben, die von den Eltern gewünscht werden und wenn diese Verpflichtung von den Eltern jederzeit einseitig aufgehoben werden kann, ohne dass sich daraus ein Kündigungsgrund ergibt. Die Käpt´n Browser gGmbH Eltern können auch einen Platz verlangen, der über die Kostenbeteiligung nach dem TKBG hinaus keine Zahlungsverpflichtung umfasst.
7.7 Befristungen oder Bedingungen zur Auflösungen des Betreuungsvertrages sind nur aus dringenden Gründen im Einzelfall zulässig. Darüber hinausgehende allgemeine Befristungen oder Bedingungen sind nur zulässig, wenn diese auf Grund der pädagogischen Konzeption erforderlich sind und die für die Aufsicht nach § 45 Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständige Stelle zugestimmt hat. Von dieser Formulierung sind Befristungen ausgenommen, die gemäß dem Kita-Gutschein ausgewiesen sind.
7.8 Der Eigenbetrieb kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn
a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,nachkommen (das zuständige Jugendamt wird über die Kündigung des Vertrages wegen Nichtleistung der Kostenbeteiligung gemäß § 16 Abs. 2 KitaFÖG schriftlich informiert).
b) die Eltern die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen dieses Vertrages wiederholt Regelungen maßgeblich nicht beachtet haben,.
c) der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund auf Grund unwahrer Angaben bei der Anmeldung erlangt wurde. Von unwahren Angaben muss der Eigenbetrieb insbesondere ausgehen, wovon die Käpt´n Browser gGmbH ausgehen darf, wenn wenn
a) der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid Kita-Gutschein aus diesem Grunde bestands- kräftig bestandskräftig zurückgenommen worden ist. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Kita-Gutscheins Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH der Eigenbetrieb nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid Widerspruchbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH der Eigenbetrieb auch anstelle einer Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se der Weise reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entspricht.
7.5b) zum vereinbarten Betreuungsbeginn noch ein wirksamer Betreuungsvertrag mit einem anderen Xxxxxx einer Tagesbetreuungseinrichtung besteht und der vorgelegte Kita-Gutschein deswegen vom Eigenbetrieb nicht beim zuständigen Bezirksamt eingelöst werden kann.
c) das Jugendamt die platzbezogene Finanzierung einstellt.
7.9 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Alle Kündigungen und Abmeldungen müssen Wird die Kündigung durch den Eigenbetrieb ausgesprochen, ist sie schriftlich bei der Käpt´n Browser gGmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger anzu begründen.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte
Vertragsende, Kündigung. 7.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Monatsende wenn die Zuständigkeit des MonatsLandes Berlins für die Gewährleistung eines öffentlich finanzierten Platzes (§ 2 Abs. 1 KitaFöG) endet, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wirdz.B. bei Wegzug aus Berlin. Die Eltern sind verpflichtet, dem Xxxxxx die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung Mitteilung der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH zu einer Rückforderung der öffentlichen Finan- zierung, sind die Eltern verpflichtet, den entstandenen Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Jugendamt vorgelegt wird.des
7.2. Der Soweit nicht nach Nr. 1 besonders befristet, endet der Vertrag endet ab mit Beginn des Schuljahres (1. August), in dem Zeitpunkt – für das Kind die regelmäßige Schulpflicht beginnt, im Falle bei einer vorzeitigen Einschulung mit Aufnahme in die Schule, ohne dass es einer Kündigung bedarf – bedarf. Die Eltern sind verpflichtet, den Xxxxxx frühestmöglich zu informieren, wenn das Kind einen Platz auf Antrag § 42 Abs. 2 des Schulgesetzes vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht in einer Vorklasse in Anspruch nimmt die Schule aufgenommen wird oder eingeschult vor Beginn der Schulpflicht eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werden.
7.3. Die Eltern und die Käpt´n Browser gGmbH der Xxxxxx können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen. Eine Kündigung des Vertrages durch den Xxxxxx ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Sie ist schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der platzbezogenen Finanzierung oder die Nichtleistung der Kostenbeteiligung. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- ge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird.
7.4. Die Käpt´n Browser gGmbH kann Xxxxxx und Eltern können den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn
a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen,
b) die Eltern wenn insbesondere die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen dieses Vertrages Regelungen wiederholt und vorsätzlich nicht beachtet haben,
c) der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund unwahrer Angaben bei der Anmeldung erlangt wurde, wovon die Käpt´n Browser gGmbH ausgehen darf, werden oder wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid aus diesem Grunde bestands- kräftig zurückgenommen worden istandere schwerwiegende Gründe vorliegen. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH auch anstelle einer Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entsprichtDie Gründe sind grundsätzlich detailliert schriftlich dazu legen.
7.5. Alle Kündigungen Befristungen und Abmeldungen müssen schriftlich Bedingungen zur Auflösung des Betreuungsvertrages sind nur aus dringenden Gründen im Einzelfall zulässig oder wenn diese auf Grund der pädagogischen Konzeption erforderlich sind und die Einrichtungsaufsicht zugestimmt hat (§ 16 Abs. 2 KitaFöG).
7.6. Kostenbeiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen. Unabhängig davon, ob das Kind das Betreuungsangebot wahrnimmt oder nicht.
7.7. Bei Kündigung des Betreuungsvertrages wegen Nichtleistung der Kostenbeteiligung erfolgt zeitgleich eine Meldung an das zuständige Jugendamt (§ 16 Abs. 2 KitaFöG) unter Nennung des Namens und der Anschrift des Kindes und der Eltern. Das Jugendamt prüft und berät, ob Möglichkeiten der Kostenreduzierung im Rahmen der Härtefallregelung nach § 4 TKBG (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz) bestehen. Eine Mitteilung an das Jugendamt erfolgt auch bei Beendigung der Käpt´n Browser gGmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs Förderung von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf im letzten Jahr vor Beginn der Kündigung beim Kündigungsempfänger anregelmäßigen Schulpflicht.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Betreuung Eines Kindes in Einer DRK Kindertageseinrichtung
Vertragsende, Kündigung. 7.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, ; zum Monatsende des Monats, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wird. Die Eltern sind verpflichtet, dem Xxxxxx die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes in Berlin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH zu einer Rückforderung der öffentlichen Finan- zierung, sind die Eltern verpflichtet, den entstandenen Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Bezirksamt/Jugendamt vorgelegt wird.
7.2. Bei Schulwechsel ist die Beendigung des Vertrages zum Ende des laufenden Monats durch Abmeldung möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch den Vertreter des Kirchenvorstandes bestätigt werden,
7.3. Der nach Nr. 1.1 befristete Vertrag kann verlängert werden, solange das Kind noch nicht das 4. Schuljahr beendet hat.
7.4. Soweit er nicht nach Nr. 1.1 besonders befristet ist, endet ab der Vertrag mit Ablauf des 31.07. des Jahres, in dem Zeitpunkt – das Kind das 4. Xxxxxxxxx beendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf – bedarf.
7.5. Der Vertrag kann bis zum Ende der 6. Klasse verlängert werden, wenn das Kind Jugendamt einen Platz in Bescheid über das Fortbestehen des Förderbedarfs über das Ende der 4. Klasse hinaus erteilt hat. Der Vertrag endet dann ebenfalls mit Ablauf der befristeten Verlängerung, ohne dass es einer Vorklasse in Anspruch nimmt oder eingeschult wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werdenKündigung bedarf.
7.37.6. Die Eltern und der Kirchenvorstand sowie die Käpt´n Browser gGmbH Eltern können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- ge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt wird, ist grundsätzlich anzunehmenunwirksam, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Folge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist.
7.47.7. Die Käpt´n Browser gGmbH Der Kirchenvorstand kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn:
a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,.
b) die Eltern Eltern, die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen Regelungen dieses Vertrages wiederholt nicht beachtet haben,
c) der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund unwahrer Angaben bei der Anmeldung erlangt wurde, wovon die Käpt´n Browser gGmbH der Kirchenvorstand ausgehen darf, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid aus diesem Grunde bestands- kräftig bestandskräftig zurückgenommen worden ist. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH der Kirchenvorstand nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens Widerspruchverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH der Kirchenvorstand auch anstelle einer Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se Weise reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entspricht.
7.57.8. Alle Kündigungen und Abmeldungen Änderungen müssen schriftlich bei der Käpt´n Browser gGmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger an.
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Samples: Betreuungsvertrag
Vertragsende, Kündigung. 7.19.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Monatsende wenn die Zuständigkeit des MonatsLandes Berlins für die Gewährleistung eines öffentlich finanzierten Platzes (§ 2 Abs. 1 KitaFöG) endet, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wirdz. B. bei Wegzug aus Berlin. Die Eltern sind verpflichtet, dem Xxxxxx die Aufgabe des gewöhnlichen gewöhn- lichen Aufenthaltes unverzüglich in Textform1 oder schriftlich mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung Mitteilung der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH des Trägers zu einer Rückforderung Rückfor- derung der öffentlichen Finan- zierungFinanzierung, sind die Eltern verpflichtet, den entstandenen Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben entsprechenden Scha- den des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Jugendamt vorgelegt wirdTrägers auszugleichen.
7.29.2. Der Soweit nicht nach Nr. 1.1. besonders befristet, endet der Vertrag zum 31. Juli des Jahres, in dem für das Kind die regelmäßige Schulpflicht beginnt. Im Falle einer vorzeitigen Einschulung endet ab dem Zeitpunkt – der Vertrag mit Aufnahme in die Schule, ohne dass es einer Kündigung bedarf – bedarf. Die El- tern sind verpflichtet, den Xxxxxx frühestmöglich zu informieren, wenn das Kind einen Platz auf Antrag nach § 42 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht in einer Vorklasse in Anspruch nimmt die Schule aufgenommen wird oder eingeschult vor Beginn der Schulpflicht eine Befreiung von der Schulpflicht (Rückstellung) beantragt wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch Im Fall einer beantragten Rückstellung vom Schulbesuch wird die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werdenKindertagesstätte den Platz für das Kind für eine Weiterbetreuung freihalten, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. Diese Freihaltefrist endet mit dem 30. April des regulären Einschulungsjahres.
7.39.3. Die Eltern und die Käpt´n Browser gGmbH der Xxxxxx können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt Eine Kündigung des Vertrages durch den Xxxxxx ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Sie ist schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindesplatzbezogenen Finanzierung oder die Nichtleis- tung der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- ge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird.
7.49.4. Die Käpt´n Browser gGmbH kann Der Xxxxxx und die Eltern können den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn
a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen,
b) die Eltern wenn insbesondere die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen dieses Vertrages Regelungen wiederholt und vorsätzlich nicht beachtet haben,
c) wurden oder wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die ein Abwarten der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund unwahrer Angaben bei ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen. Die jeweiligen Gründe der Anmeldung erlangt wurde, wovon die Käpt´n Browser gGmbH ausgehen darf, wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid aus diesem Grunde bestands- kräftig zurückgenommen worden ist. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH auch anstelle einer fristlosen Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entsprichtsind detailliert schriftlich darzulegen.
7.59.5. Alle Kündigungen Befristungen und Abmeldungen müssen schriftlich bei Bedingungen zur Auflösung des Betreuungsvertrages sind nur aus dringen- den Gründen im Einzelfall zulässig oder wenn diese auf Grund der Käpt´n Browser gGmbHpädagogischen Konzeption erforderlich sind und die Einrichtungsaufsicht zugestimmt hat (§ 16 Abs. 2 KitaFöG).
9.6. Die gesetzliche Kostenbeteiligung ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen, Xxxxxxxxxxxxx 00unabhän- gig davon, 00000 Xxxxxx ob das Kind das Betreuungsangebot wahrnimmt oder nicht.
1 Wegen der Schutzbedürftigkeit der Daten und der Gefahr der unbefugten Kenntnisnahme unverschlüsselter E-Mails durch Dritte sollte ein Versand möglichst per Brief, Telefax oder verschlüsselter E-Mail erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Kündigungsempfänger an.
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Samples: Betreuungsvertrag
Vertragsende, Kündigung. 7.1. 7.1 Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Monatsende wenn die Zuständigkeit des MonatsLandes Berlins für die Gewährleistung eines öffentlich finanzierten Platzes (§ 2 Abs.1 KitaFöG) endet, in dem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes oder der Eltern in Berlin aufgegeben wirdz.B. bei Wegzug aus Berlin. Die Eltern sind verpflichtet, dem Xxxxxx die Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthaltes unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt es durch eine nicht rechtzeitige Meldung Mitteilung der Eltern ohne Verschulden der Käpt’n Browser gGmbH des Trägers zu einer Rückforderung der öffentlichen Finan- zierungFinanzierung, sind die Eltern verpflichtet, den entstandenen entsprechenden Schaden der Käpt’n Browser aus- zugleichen. Das Betreuungsverhältnis kann fortgesetzt werden, wenn entsprechend der Vorgaben des Staatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung ein neuer Bescheid durch das zuständige Berliner Jugendamt vorgelegt wirdTrägers auszugleichen.
7.27.2 Soweit nicht nach Nr. Der 1 besonders befristet, endet der Vertrag endet ab mit Beginn des Schuljahres (1. August), in dem Zeitpunkt – für das Kind die regelmäßige Schulpflicht beginnt, im Falle bei einer vorzeitigen Einschulung mit Aufnahme in die Schule, ohne dass es einer Kündigung bedarf – bedarf. Die Eltern sind verpflichtet, den Xxxxxx frühestmöglich zu informieren, wenn das Kind einen Platz auf Antrag nach § 42 Abs. 2 des Schulgesetzes vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht in einer Vorklasse in Anspruch nimmt die Schule aufgenommen wird oder eingeschult vor Beginn der Schulpflicht eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt wird. Die Abmel- dung muss schriftlich erfolgen und durch die Käpt´n Browser gGmbH bestätigt werden.
7.3. 7.3 Die Eltern und die Käpt´n Browser gGmbH können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zwei Monaten zu jedem Monatsende kündigen. Eine Kündigung des Vertrages durch den Xxxxxx ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Sie ist schriftlich unter Angabe des Grundes zu erklären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der platzbezogenen Finanzierung oder die Nichtleistung der Kostenbeteiligung. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens zum Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes. Die Wahrung der Kündi- gungsfrist Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Kündigung. Eine Kündigung, die vor oder spätestens zum Beginn einer Schließzeit nach Nummer 4.3 wirksam werden soll, ist unwirksam, wenn das Kind innerhalb von vier Wochen wieder in die unter Nr. 1.1 ge- nannte Einrichtung aufgenommen wird. In diesem Fall gilt der Vertrag weiter mit der Fol- ge, dass der Kostenbeitrag für den unwirksam gekündigten Zeitraum zu entrichten ist. Gleiches gilt für Kündigungen, die unabhängig von der Schließzeit erkennbar allein aus Gründen der Vermeidung der Kostenbeteiligung für einen nur vorübergehenden Zeitraum ausgesprochen werden. Ein solcher Sachverhalt ist grundsätzlich anzunehmen, wenn das Kind innerhalb von zwei Monaten nach beabsichtigter Geltung der Kündigung wieder in die unter Nr. 1.1 genannte Einrichtung aufgenommen wird.
7.4. Die Käpt´n Browser gGmbH kann 7.4 Xxxxxx und Eltern können den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn
a) die Eltern trotz schriftlicher Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen,
b) die Eltern wenn insbesondere die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Rege- lungen dieses Vertrages Regelungen wiederholt und vorsätzlich nicht beachtet haben,
c) der Platz mit dem vereinbarten Betreuungsumfang aufgrund unwahrer Angaben bei der Anmeldung erlangt wurde, wovon die Käpt´n Browser gGmbH ausgehen darf, wurden oder wenn der dem Vertrag zugrunde liegende Bescheid aus diesem Grunde bestands- kräftig zurückgenommen worden istandere schwerwiegende Gründe vorliegen. Soweit gegen die Rücknahme des Bescheides Widerspruch eingelegt wird, kann die Käpt´n Browser gGmbH nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nach Satz 1 kündigen, auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid eingelegt wird. Soweit angemessen, kann die Käpt´n Browser gGmbH auch anstelle einer Kündigung den Betreuungsumfang in einer Wei- se reduzieren, wie es der wahren und nachgewiesenen Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Rücknahme entsprichtDie Gründe sind detailliert schriftlich darzulegen.
7.57.5 Kostenbeiträge sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen, unabhängig davon, ob das Kind das Betreuungsangebot wahrnimmt oder nicht.
7.6 Bei Kündigung des Betreuungsvertrages wegen Nichtleistung der Kostenbeteiligung erfolgt zeitgleich eine Meldung an das zuständige Jugendamt (§ 16 Abs. Alle Kündigungen 2 KitaFöG) unter Nennung des Namens und Abmeldungen müssen schriftlich der Anschrift des Kindes und der Eltern. Das Jugendamt prüft und berät, ob Möglichkeiten der Kostenreduzierung im Rahmen der Härtefallregelung nach § 4 TKBG (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz) bestehen. Eine Mitteilung an das Jugendamt erfolgt auch bei Beendigung der Käpt´n Browser gGmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx erfolgen. Für die Wahrung einer Kündigungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs Förderung von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf im letzten Jahr vor Beginn der Kündigung beim Kündigungsempfänger anregelmäßigen Schulpflicht.
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Samples: Vertrag Über Die Aufnahme Und Förderung Eines Kindes in Einer Kindertagesstätte