Common use of Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht Clause in Contracts

Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.

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Samples: fimans.de, aspoint.de

Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.

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Samples: www.summit-it-consult.de

Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode Quell- code (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation An- wendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.

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Samples: www.summit-it-consult.de