Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt. 1.2. Inhalt und Umfang der von AS/point vorzunehmenden Anpassungen ergeben sich aus der zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung. 1.3. AS/point räumt dem Kunden an Modifikationen und Erweiterungen der Standardsoftware dasselbe Nutzungsrecht ein, wie an der Standardsoftware, zu der sie gehören. Für sonstige Software, die AS/point im Auftrag des Kunden erstellt, gilt der Nutzungsumfang für Standardsoftware gemäß Ziffer II. 2., soweit die Vertragspartner nicht im Vertrag etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.
1.2. Inhalt und Umfang der von AS/point SUMMIT vorzunehmenden Anpassungen ergeben sich aus der zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
1.3. AS/point SUMMIT räumt dem Kunden an Modifikationen und Erweiterungen der Standardsoftware Standard-Software dasselbe Nutzungsrecht ein, wie an der StandardsoftwareStandard-Software, zu der sie gehören. Für sonstige Software, die AS/point SUMMIT im Auftrag des Kunden erstellt, gilt der Nutzungsumfang für Standardsoftware Standard- Software gemäß Ziffer IIIII. 2.. AGB-LIZENZ, soweit die Vertragspartner nicht im Vertrag etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben.
1.4. Für die Erbringung von Programmierleistungen für die Anpassungsprogrammierungen sind die Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (II. AGB-DIENSTLEISTUNG) nachrangig gültig.
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Vertragsgegenstand, Nutzungsrecht. 1.1. Modifikationen und Erweiterungen sowie sonstige Software (nachstehend insgesamt auch „Anpassungen“) werden nur in ausführbarer Form und ohne Dokumentation geliefert. Der Quellcode Quell- code (SourceCode) der Anpassungen ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Auch eine Anwendungsdokumentation An- wendungsdokumentation wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann die Erstellung einer Anwendungsdokumentation auch nachträglich xxxxxxxxxxx.Xx beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen oder Erweiterungen Auswirkungen auf die Anwendungsdokumentation der Standard-Software, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt.
1.2. Inhalt und Umfang der von AS/point SUMMIT vorzunehmenden Anpassungen ergeben sich aus der zwischen den Vertragspartnern schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
1.3. AS/point SUMMIT räumt dem Kunden an Modifikationen und Erweiterungen der Standardsoftware Standard- Software dasselbe Nutzungsrecht ein, wie an der StandardsoftwareStandard-Software, zu der sie gehören. Für sonstige Software, die AS/point SUMMIT im Auftrag des Kunden erstellt, gilt der Nutzungsumfang für Standardsoftware Standard-Soft- ware gemäß Ziffer IIIII. 2.. AGB- LIZENZ, soweit die Vertragspartner nicht im Vertrag etwas anderes ausdrücklich vereinbart haben.
1.4. Für die Erbringung von Programmierleistungen für die Anpassungsprogrammierungen sind die Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen (II. AGB- DIENSTLEISTUNG) nachrangig gültig.
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