Common use of Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte Clause in Contracts

Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte. 2.1 Jeder dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zuläs- sigkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwend- barkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für Xxxxxxxxxx selber verantwortlich.

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Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte. 2.1 Jeder dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag Auf- trag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung Über- prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zuläs- sigkeit Zulässigkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwend- barkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für Xxxxxxxxxx selber verantwortlich.

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Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte. 2.1 Jeder dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zuläs- sigkeit Zulässigkeit der Arbeiten Arbei- ten des Kommunikationsdesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwend- barkeit Verwendbarkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für Xxxxxxxxxx selber verantwortlich.

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Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte. 2.1 Jeder dem Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten Nutzungsrech- ten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zuläs- sigkeit Zulässigkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwend- barkeit Verwendbarkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für Xxxxxxxxxx selber verantwortlich.

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