VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen MDS-Mietvertrags (nachfolgend „Mietvertrag“). 1.2 Der Mietvertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte (nachfolgend „Output- Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „Mietobjekte“) durch den Vermieter an den Mieter. 1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.4 Der Bezug von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend „VBM“) richtet sich nach Ziffer I.10. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 1.5 Der Mietvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte nicht auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Mietvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate. 1.6 Der Vermieter kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim Mieter, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter TA und dem Mieter Kunden (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen abgeschlosse- nen MDS-Mietvertrags Service- und Managementvertrags (nachfolgend „MietvertragServicevertrag“).
1.2 Der Mietvertrag Servicevertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Druckerrechtlichen Bedingungen für die Erbringung folgender Leistungen durch TA gegenüber dem Kunden:
(i) Wartungsleistungen an Kopierern, KopiererDruckern, FaxgeräteMultifunktionsgeräten, ScannerFaxgeräten, Plotter sowie Multifunktionsgeräte Plottern und/oder Scannern (nachfolgend „Output- Output-Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, ,
(ii) Management von Drittverträgen des Kunden,
(iii) Lieferung von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend „MietobjekteVBM“); VBM sind Toner ein- schließlich Tonerrestbehälter und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
(iv) durch den Vermieter an den Mietersonstige Services gemäß TA Dienstleistungskatalog.
1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ gelten nur gegenüber gegenü- ber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Der Bezug Soweit die Parteien in einem separaten zusätzlich zu vergütenden Lizenzvertrag (insbe- sondere MDS-Softwarelizenzvertrag und/oder MDS-Lizenzvertrag TA Cockpit) die Einräu- mung von Verbrauchsmaterialien Nutzungsrechten an Vertragssoftware vereinbart haben und kein separater zusätzlich zu vergütender Vertrag über Softwarepflege- und Supportleistungen an der Vertragssoftware (nachfolgend insbesondere MDS-Softwarepflege- und Supportvertrag) abgeschlossen wird, erbringt TA bezüglich der Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit des Service- vertrages Softwarepflege- und Supportleistungen gemäß den „VBM“) richtet sich nach Allgemeinen Vertragsbedin- gungen Softwarepflege und Support“ in Ziffer I.10II. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter Im Falle des Abschlusses eines MDS- Lizenzvertrages TA Cockpit ist TA Cockpit Vertragssoftware. Die „Allgemeinen Vertragsbe- dingungen Service und TonereinheitenManagement" gemäß Ziffer I. gelten ergänzend, Tinte soweit in Ziffer II. nichts anderes geregelt ist. Die Vergütung für die Softwarepflege- und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbartSupportleistungen ist in der im Servicevertrag vereinbarten Vergütung enthalten.
1.5 Der Mietvertrag Servicevertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag Servicever- trag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte nicht auf den
1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der ÜbernahmeGrundlaufzeit. Sollte der Mietvertrag er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich der Servicevertrag um jeweils 12 Monate.
1.6 Der Vermieter TA kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter Kunden ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter Kunde der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim MieterKunden, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter TA wird den Mieter Kunden schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 I.16 hinweisen.
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Samples: MDS Service Und Managementvertrag
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen allgemeinen Vertragsbedingungen "Mietvertrag“ " sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend zusammen auch „"Parteien“") abgeschlossenen MDS-Mietvertrags (nachfolgend „"Mietvertrag“").
1.2 Der Mietvertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte (nachfolgend „"Output- Systemgeräte“"), die im Mietvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „"Mietobjekte“") durch den Vermieter an den MieterMieter am in der Übernahmebestätigung (kurz ÜB) bezeichneten Standort.
1.3 Diese „Allgemeinen allgemeinen Vertragsbedingungen "Mietvertrag“ " gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Der Bezug von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend „"VBM“") richtet sich nach Ziffer I.10wird durch diese Vereinbarung nicht gereglt. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.5 Der Mietvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte nicht auf den
1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Mietvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate.
1.6 Der Vermieter kann diese „Allgemeinen allgemeinen Vertragsbedingungen "Mietvertrag“ " jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim Mieter, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
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Samples: Mietvertrag
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter TA und dem Mieter Kunden (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen abgeschlosse- nen MDS-Mietvertrags Service- und Managementvertrags (nachfolgend „MietvertragServicevertrag“).
1.2 Der Mietvertrag Servicevertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Druckerrechtlichen Bedingungen für die Erbringung folgender Leistungen durch TA gegenüber dem Kunden:
(i) Wartungsleistungen an Kopierern, KopiererDruckern, FaxgeräteMultifunktionsgeräten, ScannerFaxgeräten, Plotter sowie Multifunktionsgeräte Plottern und/oder Scannern (nachfolgend „Output- Output-Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, ,
(ii) Management von Drittverträgen des Kunden,
(iii) Lieferung von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend „MietobjekteVBM“); VBM sind Toner ein- schließlich Tonerrestbehälter und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
(iv) durch den Vermieter an den Mietersonstige Services gemäß TA Dienstleistungskatalog.
1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ gelten nur gegenüber gegen- über Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Der Bezug Soweit die Parteien in einem separaten zusätzlich zu vergütenden Lizenzvertrag (insbe- sondere MDS-Softwarelizenzvertrag und/oder MDS-Lizenzvertrag TA Cockpit) die Einräu- mung von Verbrauchsmaterialien Nutzungsrechten an Vertragssoftware vereinbart haben und kein separater zusätzlich zu vergütender Vertrag über Softwarepflege- und Supportleistungen an der Vertragssoftware (nachfolgend insbesondere MDS-Softwarepflege- und Supportvertrag) abgeschlossen wird, erbringt TA bezüglich der Vertragssoftware während der Vertragslaufzeit des Service- vertrages Softwarepflege- und Supportleistungen gemäß den „VBM“) richtet sich nach Allgemeinen Vertragsbedin- gungen Softwarepflege und Support“ in Ziffer I.10II. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter Im Falle des Abschlusses eines MDS- Lizenzvertrages TA Cockpit ist TA Cockpit Vertragssoftware. Die „Allgemeinen Vertragsbe- dingungen Service und TonereinheitenManagement" gemäß Ziffer I. gelten ergänzend, Tinte soweit in Ziffer II. nichts anderes geregelt ist. Die Vergütung für die Softwarepflege- und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbartSupportleistungen ist in der im Servicevertrag vereinbarten Vergütung enthalten.
1.5 Der Mietvertrag Servicevertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag Servicever- trag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte nicht auf den
1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der ÜbernahmeGrundlaufzeit. Sollte der Mietvertrag er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich der Servicevertrag um jeweils 12 Monate.
1.6 Der Vermieter TA kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragService und Management“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter Kunden ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter Kunde der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim MieterKunden, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter TA wird den Mieter Kunden schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 I.16 hinweisen.
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Samples: MDS Service Und Managementvertrag
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen MDS-Mietvertrags Softwarelizenzvertrags (nachfolgend „MietvertragLizenzvertrag“).
1.2 Der Mietvertrag Lizenzvertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte zeitlich begrenzte Einräumung von Nutzungsrechten an den im Lizenzvertrag benannten Softwareprogrammen im Objektcode (nachfolgend „Output- Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „Mietobjekte“Vertragssoftware) während der Vertragslaufzeit durch den Vermieter an den Mieter. Soweit im Lizenzvertrag schriftlich vereinbart, wird dem Mieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kaufoption auf die Vertragssoftware nach Maßgabe der Ziffer I.8 eingeräumt.
1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Der Bezug von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend Implementierungsleistungen im Hinblick auf Installation und/oder Konfiguration der Vertragssoftware sind vom Vermieter mit dem Mieter gegen zusätzliche Vergütung schriftlich zu vereinbaren. Hierfür gelten die unter Ziffer II. stehenden „VBM“) richtet sich nach Ziffer I.10. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter Allgemeinen Vertrags- bedingungen Implementierung“ vorrangig und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbartdiese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag“ ergänzend.
1.5 Der Mietvertrag Lizenzvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag Lizenzvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte Vertragssoftware nicht auf den
den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Mietvertrag Lizenzvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate.
1.6 Der Vermieter kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen W ochen nach ihrem Zugang beim Mieter, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen MDS-Mietvertrags Softwarelizenzvertrags (nachfolgend „MietvertragLizenzvertrag“).
1.2 Der Mietvertrag Lizenzvertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte zeitlich begrenzte Einräumung von Nutzungsrechten an den im Lizenzvertrag benannten Softwareprogrammen im Objektcode (nachfolgend „Output- Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „Mietobjekte“Vertragssoftware) während der Vertragslaufzeit durch den Vermieter an den Mieter. Soweit im Lizenzvertrag schriftlich vereinbart, wird dem Mieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kaufoption auf die Vertragssoftware nach Maßgabe der Ziffer I.8 eingeräumt.
1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Der Bezug von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend Implementierungsleistungen im Hinblick auf Installation und/oder Konfiguration der Vertragssoftware sind vom Vermieter mit dem Mieter gegen zusätzliche Vergütung schriftlich zu vereinbaren. Hierfür gelten die unter Ziffer II. stehenden „VBM“) richtet sich nach Ziffer I.10. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter Allgemeinen Vertrags- bedingungen Implementierung“ vorrangig und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbartdiese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Lizenzvertrag“ ergänzend.
1.5 Der Mietvertrag Lizenzvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag Lizenzvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte Vertragssoftware nicht auf den
den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Mietvertrag Lizenzvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate.
1.6 Der Vermieter kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen MietvertragLizenzvertrag“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim Mieter, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
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Samples: Software License Agreement