Vertragsgegenständliche Hilfsmittel. Im Einzelnen versorgt der Leistungserbringer die Versicherten der KKH während der Vertrags- laufzeit mit den in der Anlage 03: „Übersicht vertragsgegenständliche Hilfsmittel“ aufgelisteten Hilfsmitteln. Für die Versorgung dürfen nur Hilfsmittel eingesetzt werden, die hygienisch unbedenklich, op- tisch einwandfrei und funktionsgerecht sind und die dem aktuellen Stand der Technik ent- sprechen. Der Leistungserbringer kann sowohl neue Hilfsmittel als auch wiederaufbereitete Hilfsmittel im Rahmen der Versorgungspauschale zur Versorgung einsetzen. Der Leistungserbringer gewährleistet die Einhaltung der Hygienevorgaben nach den Empfeh- lungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“ in Anlehnung an die Hygienevorgaben des Xxxxxx-Xxxx- Institutes (RKI). Die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel sind mit der Produktgruppe, Anwendungsort und der jeweils maßgebenden Produktuntergruppe (7-Steller; Hilfsmittel-Nr.) gemäß GKV- Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V im Rahmenvertrag aufgeführt.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung
Vertragsgegenständliche Hilfsmittel. Im Einzelnen versorgt der Leistungserbringer die Versicherten der KKH während der Vertrags- laufzeit mit den in der Anlage 03: „Übersicht vertragsgegenständliche Vertragsgegenständliche Hilfsmittel“ aufgelisteten aufgeführten Hilfsmitteln. Für die Versorgung dürfen nur Hilfsmittel eingesetzt werden, die hygienisch unbedenklich, op- tisch einwandfrei und funktionsgerecht sind und die dem aktuellen Stand der Technik ent- sprechen. Der Leistungserbringer kann sowohl neue Hilfsmittel als auch wiederaufbereitete Hilfsmittel im Rahmen der Versorgungspauschale zur Versorgung einsetzen. Der Leistungserbringer gewährleistet die Einhaltung der Hygienevorgaben nach den Empfeh- lungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“ in Anlehnung an die Hygienevorgaben des Xxxxxx-Xxxx- Institutes (RKI). Die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel sind mit der Produktgruppe, Anwendungsort und der jeweils maßgebenden Produktuntergruppe (7-Steller; Hilfsmittel-Nr.) gemäß GKV- Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V im Rahmenvertrag aufgeführt.
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Vertragsgegenständliche Hilfsmittel. Im Einzelnen versorgt der Leistungserbringer die Versicherten der KKH während der Vertrags- laufzeit mit den in der Anlage 03: „Übersicht vertragsgegenständliche Hilfsmittel“ aufgelisteten Hilfsmitteln. Der Beitritt zum Vertrag setzt voraus, dass der beitretende Leistungserbringer das identische Produktportfolio der Anlage 03 „Übersicht Vertragsgegenständliche Hilfsmittel“ anbietet. Die in der Anlage 03: „Übersicht vertragsgegenständliche Hilfsmittel" benannten 10-steller müs- sen mindestens im Produktportfolio des Leistungserbringers enthalten sein und nach Maßgabe dieses Vertrages den KKH Versicherten angeboten werden. Es steht dem Leistungserbringer frei, weitere 10-steller zum Gegenstand des Vertrages zu machen. Für die Versorgung dürfen nur Hilfsmittel eingesetzt werden, die hygienisch unbedenklich, op- tisch einwandfrei und funktionsgerecht sind und die dem aktuellen Stand der Technik ent- sprechen. Der Leistungserbringer kann sowohl neue Hilfsmittel als auch wiederaufbereitete Hilfsmittel im Rahmen der Versorgungspauschale zur Versorgung einsetzen. Der Leistungserbringer gewährleistet die Einhaltung der Hygienevorgaben nach den Empfeh- lungen des Fachverbandes SPECTARIS zur „Hygienischen Aufbereitung von Hilfsmitteln der Respiratorischen Heimtherapie“ in Anlehnung an die Hygienevorgaben des Xxxxxx-Xxxx- Institutes (RKI). Die vertragsgegenständlichen Hilfsmittel sind mit der Produktgruppe, Anwendungsort und der jeweils maßgebenden Produktuntergruppe (7-Steller; Hilfsmittel-Nr.) gemäß GKV- Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V im Rahmenvertrag aufgeführt.
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