Common use of Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen Clause in Contracts

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.austriagoeszrce.at, www.rpb-touristik.com, www.donau.com

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-Visa, Devisen, Zoll- Zoll und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt oder Flugblattes sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des ReisevertragesReisevertrags, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.kleinbusreisen-hetransfer.at, www.kleinbusreisen-hetransfer.at

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt auf der Homepage (xxx.xxxxxxxxxx.xx), sowie auf Plakaten, Foldern, Prospekten und die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: young-younion.at, www.snowandfun.eu

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.heimathafen.at, www.americanexpress.com

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen iSd § 4, 15 PRG über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter NESS Touristik in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des ReisevertragesReisevetrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.ness-touristik.com

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten Informa- tionspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche EinreisevorschriftenEinreisevor- schriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informierenin- formieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt Zeit- punkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende anders lautende Vereinbarungen getroffen ge- troffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen Ver- einbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.campingclub.at

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, DevisenDevisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: watersport.at

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler Reisevermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, DevisenDevisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche EinreisevorschriftenEinreisevorschriften (§§ 4 und 15 PRG)) hinaus hat der Veranstalter Reiseveranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.rsd-rp.net

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-Pass, Visa-Visa, Devisen, Zoll- Zoll und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: idloom.events

Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen. Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-Paß-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass daß bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

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Samples: www.commercetours.at