Common use of Vertragslaufzeit Clause in Contracts

Vertragslaufzeit. 8.1 Der Vertrag ist für die Dauer der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit. 8.1 Die Vertragslaufzeit ist in der Rahmenvereinbarung (RV) geregelt und an diese verbindlich gekoppelt. Im Falle der Kündigung bzw. der Beendigung dieser Rahmen- vereinbarung insgesamt, des Wegfalls der Berechtigung des Berechtigten oder der Kündigung des Beitritts des Berechtigten wird der Berechtigte nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den jeweils geltenden Allgemeinen Preisen und Bedingungen des jeweiligen Grundversorgers auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) beliefert, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle der Beendigung der Kooperation mit einem Kooperationspartner wird die N-ERGIE den Berechtigten auf dessen Wunsch gemäß Ziffer 1.3.2 der Rahmenvereinbarung beliefern. Die Mindestlaufzeit der Beitrittserklärung/des Stromlieferungsvertrags beträgt zwölf Monate, beginnend mit der tatsächlichen Aufnahme der Stromlieferung durch die N-ERGIE, frühestens jedoch mit dem Ersten des nach der Auftragsunterzeichnung folgenden Kalendermonats. Der Vertrag ist für die Dauer tatsächliche Lieferbeginn wird in der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossenVertragsbestäti- gung mitgeteilt. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Die Beitrittserklärung/der Stromlieferungsvertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Die Beitrittserklärung/der Stromlieferungsvertrag endet automatisch mit der Beendigung der Rahmenvereinbarung. Bei einer Änderung der Rahmenvereinbarung oder der Preisregelung kann der Berechtigte den Stromlieferungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Änderung in Textform kündigen. Änderungen bzw. Anpassungen der Rahmenvereinbarung oder der Preisregelung erfolgen ausschließlich durch die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich N-ERGIE und den VERBAND WOHNEIGENTUM Bezirksverband Mittelfranken e. V. für die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben KonditionenBerechtigten. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Stromlieferungsvertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 8.1. Der Vertrag ist für die Dauer der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) den eingangs als Grundlaufzeit genannten Zeitraum geschlossen. 8.2. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, Das Vertragsverhältnis verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann Laufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht von einer Vertragspartei einen Monat vor Ablauf der ANBIETER bereits Rechnung legenLaufzeit in Textform gekündigt wird. Vier Wochen nach Zugang der Kündigung des Strombeziehers bestätigt der Lieferant die Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 8.3 8.3. Das Recht zur außerordentlichen Vertragsverhältnis endet daneben auch dann, wenn der Lieferant den Betrieb der Anlage(n) endgültig einstellt. Er soll dies spätestens drei Monate vor der Einstellung des Betriebes dem Strombezieher schriftlich anzeigen. 8.4. Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Miete von Wohnräumen endet auch der Mieterstromvertrag mit Rückgabe der Wohnung an den Vermieter unabhängig von der Laufzeit des Mieterstromvertrages. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Kündigung des Mieterstromvertrages. Der Strombezieher hat den Stromlieferanten über die Beendigung des Mietverhältnisses und den Termin der Rückgabe unverzüglich, nachdem ihm der Termin bekannt ist, in Kenntnis zu setzen. Der Strombezieher ist verpflichtet, dem Lieferanten seine neuen Adressdaten zu Abrechnungszwecken mitzuteilen. 8.5. Daneben endet das Vertragsverhältnis, wenn eine der Vertragsparteien dieses aus wichtigem Grund kündigt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen ohne Einhaltung der oben bestimmten Frist oder eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vorbestimmten Beendigungszeitpunktes mit angemessener Frist zum gebotenen Zeitpunkt möglich, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus der KUNDE bei kündigenden Partei nicht zumutbar ist. 8.6. Nicht zumutbar im Sinne des vorstehenden Absatzes ist die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses insbesondere dann, wenn • die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug istÄnderung der Rechtslage nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich ist • die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ § ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ vorliegen. 8.7. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, Für den Rücktritt gelten die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussgesetzlichen Vorschriften.

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Sources: Mieterstromvertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 13.1 Der Vertrag ist für über die Dauer Diagnosesoftware und die Serviceleistungen gem. Art. 4 wird unbefristet abgeschlossen. Der Vertrag endet mit einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben KonditionenVertragsparteien. 8.2 13.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen des bestehenden Porsche Testers wird PORSCHE der WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System zum Einsatz kommt. Die Vertragslaufzeit beginntWERKSTATT ist berechtigt, sofern nicht explizit abweichend geregeltdieses neue System aufgrund eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen. PORSCHE ist zudem berechtigt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie der Ankündigung und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legenEinführung eines solchen neuen Systems den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. 8.3 13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Art. 13.1 unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann für PORSCHE insbesondere vor, wenn die WERKSTATT den Porsche Tester zur unzulässigen Einstellung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht; • wenn die WERKSTATT die Diagnosesoftware unbefugt einem Dritten überlässt; • wenn die WERKSTATT die in Art. 6 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger Weise überschreitet; • wenn die WERKSTATT für mehr als zwei Monate mit der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses in Verzug ist; • wenn die WERKSTATT gegen die in Art. Der ANBIETER ist 16 aufgeführte Geheimhaltungspflicht verstößt; • wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die WERKSTATT gerichteten Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN Diagnosesoftware bzw. die Nutzungsrechte der WERKSTATT betreibt; • wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der WERKSTATT eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 13.4 Die Kündigung bedarf zu fordern, wobei sich ihrer Wirksamkeit der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussSchriftform.

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Sources: Kauf Und Lizenzvertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 4.1 Durch die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs tritt der Kunde das Recht zur Vermarktung der THG-Quote des angemeldeten Elektro- fahrzeugs für den Abtretungszeitraum an die SWPS ab. 4.2 Für Anmeldungen von Elektrofahrzeugen ist der Abtretungszeitraum das laufende Kalenderjahr der Anmeldung. 4.3 Der Kunde kann den Abtretungszeitraum angemeldeter Elektrofahrzeuge jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängern. Verlänge- rungen können für jedes angemeldete Elektrofahrzeug beliebig oft durchgeführt werden. Verlängerungen des Abtretungszeitraums sind nur möglich, wenn die geregelten Voraussetzungen der Anmeldung und die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin erfüllt sind. 4.4 Eine Verlängerung des Abtretungszeitraums wird erst wirksam, wenn der Kunde erneut ein Foto/Scan der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugschein zur Verfügung stellt. 4.5 Erfolgt keine Verlängerung des Abtretungszeitraums durch den Kunden, wird das Elektrofahrzeug automatisch mit Ablauf des jewei- ligen Abtretungszeitraums für die weitere Vermarktung der THG-Quote durch die SWPS beim Umweltbundesamt abgemeldet. Eine Auszahlung der Klimaprämie für den Folgezeitraum entfällt dann. 4.6 Der Vertrag ist für die Dauer zwischen der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossenSWPS und dem Kunden läuft mit einer Erstlaufzeit bis zum 31.12. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionenlaufenden Kalenderjahres. 8.2 4.7 Die Vertragslaufzeit beginntVertragspartner können den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform gegenüber dem jeweils anderen Vertrags- partner kündigen. Hinsichtlich aller im Zeitpunkt der Kündigung bereits angemeldeter Elektrofahrzeuge des Kunden wird die Kündi- gung erst wirksam, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit sobald der jeweilige Abtretungszeitraum abgelaufen ist. Insbesondere wird die SWPS die bereits abgetretene THG-Quote für das laufende Kalenderjahr vermarkten und dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung Kunden eine etwaige Vergütung auszahlen. Der Kunde kann nach der Leistungen detailliert fixiert werdenKündigungserklärung aber keine weiteren Elektrofahrzeuge mehr anmelden oder bestehende Anmeldungen verlängern. Findet der Kick Off Termin aus GründenWech- selseitige Ansprüche, die dem KUNDEN zurechenbar sindbis zur Wirkung der Kündigung entstehen, nicht binnen 14 Werktagen bleiben auch nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legenVertragsbeendigung bestehen. 8.3 4.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die SWPS liegt auch insbesondere dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ein Vertragspartner gegen Vorgaben oder Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt, die Umsetzung des Vertrages stört oder diese missbräuchlich nutzt oder manipuliert und hieraus eine Fortsetzung des Vertrages für den anderen Vertragspartner aus diesem Grunde nicht zumutbar ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigtIm Falle einer au- ßerordentlichen Kündigung der SWPS verbleibt die bereits abgetretene THG-Quote bei der SWPS, wird weiterhin durch diese beim Umweltbundesamt angemeldet und vermarktet. Sofern dem Kunden ein Vergütungsanspruch zusteht, erhält der Kunde für die gesamte Ver- marktung der abgetretenen THG-Quote weiterhin die Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit. 8.1 Der Vertrag ist für die Dauer der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionentritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragspar- teien in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, Der Vertrag kann mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Findet Bei einer Kündigung durch den Netzbetreiber hat dieser dem Anschlussnehmer in- nerhalb von zwei Monaten vor Wirksamwerden der Kick Off Termin aus GründenKündigung einen neuen Netzanschlussvertrag anzubieten, die dem KUNDEN zurechenbar sind, es sei denn der Netzbetreiber ist nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legengemäß § 17 EnWG zum Anschluss ver- pflichtet. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührtunbe- rührt. Der ANBIETER Insbesondere ist insbesondere berechtigt der Netzbetreiber berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Ver- trag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vorkündigen, wenn die Voraus- setzungen zur Unterbrechung des Netzanschlusses und der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug istAn- schlussnutzung nach Ziff. Der ANBIETER 6.1 wiederholt vorliegen. Bei wieder- holten Zuwiderhandlungen nach Ziff. 6.2 ist in diesem Fall der Netzbetreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich wenn sie zwei Wochen vor- her angekündigt wurde. 8.4 Jede Kündigung bedarf der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussTextform. 8.5 Mit Wirksamwerden der Kündigung dieses Vertrags erlischt das Recht zur Entnahme von Strom aus dem Netz über den ver- tragsgegenständlichen Netzanschluss.

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Sources: Netzanschlussvertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 4.3.1 Der Software-Service-Vertrag ist für die Dauer beginnt mit dem in der individuell vereinbarten Auftragsbestätigung genannten Startdatum und hat eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich „Grundlaufzeit“), soweit zwischen den Ver- tragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.‌ 4.3.2 Sofern nichts anderes vereinbart tritt eine automatische Vertragsverlängerung von jeweils einem weiteren Jahr ein („Verlängerungszeitraum“), soweit keine der Vertragsparteien den Software- Service-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 3 Monaten beträgt zum Ende der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Für die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs Rechtzeitigkeit der Vertragslaufzeit möglichKündigung ist nicht die Ab- sendung der schriftlichen Kündigung maßgeblich, sondern deren Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich Vertragserweiterungen haben keinen Einfluss auf die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werdenLaufzeit. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt 4.3.3 Der Auftraggeber erhält ein Sonderkündigungsrecht. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt Dieses Sonderkündigungsrecht wird in dem Fall der Erhöhung der vertraglich vereinbarten Subscriptiongebühr ausgelöst. Im Falle der Erhö- hung der Subscriptiongebühr kann der Auftraggeber den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Allenfalls wird das Vertragsverhältnis mit den ge- änderten Entgelten fortgesetzt.‌ 4.3.4 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für dessen Abände- rung oder einen Verzicht darauf. Die Übertragung durch E-Mail oder Telefax genügt der hier ver- einbarten Schriftform soweit der absendende Vertragspartner deutlich zu kündigen individualisieren und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug identifizierbar ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit. 8.1 7.1. Der Vertrag ist für die Dauer läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben KonditionenTextform. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt7.2. Das Vertragsverhältnis endet daneben auch dann, sofern nicht explizit abweichend geregeltwenn der Lieferant den Betrieb der Energieerzeugungsanlage(n) endgültig einstellt. Er soll dies spätestens drei Monate vor der Einstellung des Betriebes dem Strombezieher schriftlich anzeigen. 7.3. Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Miete von Wohnräumen endet auch der Mieterstromvertrag mit Rückgabe der Wohnung an den Vermieter unabhängig von der Laufzeit des Mieterstromvertrages. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Kündigung des Mieterstromvertrages. Der Strombezieher hat den Stromlieferanten über die Beendigung des Mietverhältnisses und den Termin der Rückgabe unverzüglich, nachdem ihm der Termin bekannt ist, in Kenntnis zu setzen. Der Strombezieher ist verpflichtet, dem Lieferanten seine neuen Adressdaten zu Abrechnungszwecken mitzuteilen. 7.4. Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Miete von Gewerberäumen endet das Vertragsverhältnis unabhängig von der oben genannten Laufzeit mit dem Kick Off Termin beim KUNDENAuszug des Strombeziehers aus den mit dem Strom versorgten Räumen oder Betriebsstätte, bei welchem die Strategie wenn der Strombezieher den Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten auf diesen Zeitpunkt und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legenunter Hinweis auf den Auszug kündigt. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen 7.5. Daneben endet das Vertragsverhältnis, wenn eine der Vertragsparteien dieses aus wichtigem Grund kündigt. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen ohne Einhaltung der oben bestimmten Frist oder eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vorbestimmten Beendigungszeitpunktes mit angemessener Frist zum gebotenen Zeitpunkt möglich, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug kündigenden Partei nicht zumutbar ist. 7.6. Der ANBIETER Nicht zumutbar im Sinne des vorstehenden Absatzes ist in diesem Fall berechtigtdie Fortsetzung des Vertragsverhältnisses insbesondere dann, wenn • die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund Änderung der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussRechtslage nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll möglich ist • die ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ § ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ vorliegen.

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Sources: Stromliefervertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 10.1 Der Vertrag ist läuft für die Dauer der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossenmaximal ein Jahr. Eine ordentliche Der Vertrag verlängert sich zum Ablauf um jeweils ein wei- teres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigungnur wirk- sam, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionenwenn Sie dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor Ablauf zugeht. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann insbe- sondere vor, wenn Dienste Dritter, die die Grundlage dieses Vertrages bilden, dauerhaft nicht ver- fügbar sind (z. B. Nichtverfügbarkeit des satellitengestützten Ortungssystems). Eine Kündigung kann in Textform (z. B. per Brief, Fax oder per E-Mail) an die jeweils andere Ver- tragspartei erfolgen. 10.3 Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn Sie nicht mehr Halter des bei dem Unfallmeldedienst für die Durchführung dieses Vertrages registrierten Fahrzeugs sind oder dieses Fahrzeug nicht mehr als Pkw in der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug istBundesrepublik Deutschland zugelassen ist oder wenn es veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird. Der ANBIETER ist Sie haben uns in diesem Fall berechtigtunverzüg- lich in Textform hierüber zu informieren. 10.4 [Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der <Sparte>- Versicherungsvertrag bei der <Versicherungsunternehmen> für das Fahrzeug endet. Der Vertrag endet auch, wenn das Fahrzeug nicht mehr als Pkw in der Bundesrepublik Deutschland zugelas- sen ist oder wenn es veräußert oder außer Betrieb gesetzt wird. Sie haben uns in diesem Fall un- verzüglich in Textform hierüber zu informieren.] 10.5 Ist der Vertrag beendet, werden wir den Unfallmeldedienst deaktivieren. Selbiges gilt für die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich Un- fallmelde-App. Die Funktion des Unfallmeldedienstes steht in der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussFolge nicht mehr zur Verfügung. 10.6 Eine Rückabwicklung des Erwerbs des Unfallmeldesteckers erfolgt im Falle der Kündigung dieses Vertrages nicht. In diesem Fall bleiben Sie Eigentümer des Unfallmeldesteckers.

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Sources: Unfallmeldedienstvertrag

Vertragslaufzeit. 8.1 Der Vertrag ist 5.1. Die Laufzeit der Vekräge beträgt nach ▇▇▇▇ der Club Mitglieder 12 oder 24 Monate. Die Kündigung des Vekrages durch das Mitglied hat mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende der vereinbaken Laufzeit zu erfolgen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne Kündigung verlängek sich der Vekrag um jeweils 12 Monate. 5.2. Während der Vekragslaufzeit kann der Vekrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das wäre zum Beispiel der Zahlungsrückstand eines Mitgliedes gem. Ziffer (4.5.), die Weitergabe der Clubkake an DriUe, eine Erhöhung der Prei- se gem. Ziffer (4.6.) oder die Betriebseinstellung des Studios. Die Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der vereinbaken Beiträge für die Dauer der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs verein- baken und auch der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen verlängeken Vekragslaufzeit wird durch eine Kündigung aus wichtigem Grunde nicht berühk, es sei denn, das Studio hat Veranlassung für die Kündigung gegeben. Dies könnte durch Preiserhöhung um mehr als 10% oder Betriebseinstellung gegeben sein. Eine Rückvergütung der Servicegebühr ist, auch anteilig, in jedem Falle ausgeschlossen. 5.3. Sollte es im Falle der Nichtbeachtung der empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen kommen, so berechtigt dies das Mitglied nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vekrages. 5.4. ▇▇▇▇▇▇ das Mitglied seinen Wohnok wechseln und dadurch eine unzumutbare Entfernung zum Studio entstehen, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Das Clubmitglied hat dies durch geeignete Belege (zum Beispiel Be- scheinigung der Ummeldung) nachzuweisen. 5.5. Aus wichtigem Grund bleibt unberührtkann der Vekrag einvernehmlich stillgelegt werden. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellenDas wäre zum Beispiel während einer medizinischen Behandlung, Schwanger- schaft oder einer längeren Abwesenheit vom Wohnok aus beruflichen Gründen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn Das Clubmitglied hat dies durch geeignete Belege nachzuweisen. Die Laufzeit des Vekrages verlängek sich dadurch um die Zeit der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug istStilllegung. 5.6. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich Im Falle der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussKündigung wird das Clubmitglied sofok seine Clubkake zurück- geben.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit. 8.1 21.1 Der Vertrag über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) wird für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschlossen, soweit nicht im Einzelvertrag anders vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wo- chen. Der Vertrag ist für die Dauer erstmals zum Ende der individuell vereinbarten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Min- destvertragslaufzeit kündbar, ohne Kündigung ist ausschließlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben KonditionenVertrag im Anschluss auf un- bestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt21.2 Besteht zwischen Telenec und dem Kunden zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) auch ein Vertrag über einen Internetzugang/die Erbringung von Telefonie- Diensten, sofern nicht explizit abweichend geregeltso ist jede Kündigung des Vertrages über den Anschluss an das Breitbandkabelnetz (für Fernsehen/Hörfunk) zugleich eine Kündigung des Vertrages über den Internetzugang/die Tele- fonie-Dienste. 21.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten beginnend mit dem Kick Off Termin beim KUNDENVertragsschluss abzuschließen, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die Telenec wird dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legenKunden ein entsprechendes Angebot vor Abschluss eines Vertrages mit längerer Lauf- zeit unterbreiten. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt21.4 Wechselt ein Kunde während der Vertrags- laufzeit seinen Wohnsitz, erbringt Telenec – so- fern sie die vereinbarte Leistung am neuen Wohn- sitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschul- dete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kun- den ohne Änderung der vereinbarten Vertrags- laufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER Te- lenec ist in diesem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Um- zug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchs- tens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehenen Entgelts. Wird die Leistung von Telenec am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vor- lage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. Eine eventuell einzelvertrag- lich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt da- von unberührt. 21.5 Beinhaltet der Vertrag mehrere Leistungen (z.B. Telefonanschluss, Internetanschluss und Telefon-Flatrate), die im Rahmen eines Kom- biproduktes für einen monatlichen Grundpreis vereinbart werden, so sind diese für die gesamte VergütungDauer der Vertragslaufzeit einheitlich vereinbart; eine Kündigung einzelner Leistungen oder von Teilleistungen ist nicht möglich. Bei Vertrags- schluss über einzelne Leistungen oder Optionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gelten die je- weils vereinbarten Laufzeiten jeweils für die ein- zelnen Leistungen oder Optionen. Endet der den einzelnen Leistungen zugrundeliegende Grund- vertrag, welche so enden auch alle Verträge über zusätz- lich vereinbarte Leistungen oder Optionen. 21.6 Bei einem Anbieterwechsel wird Telenec die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Telenec wird in ihrem Verantwortungsbereich sicherstellen, dass ihre Leistung gegenüber dem Kunden nicht unter- brochen wird, bevor die vertraglichen und techni- schen Voraussetzungen für einen Wechsel zu ei- nem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. Telenec weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am An- bieterwechsel beteiligten Anbieter hat und dass ein Anbieterwechsel gemäß gesetzlicher Vorgabe unter Leitung des aufnehmenden Anbieters er- folgt. 21.7 Telenec stellt sicher, dass ▇▇▇▇▇▇, die einen Vertrag kündigen, die Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem anderen Anbieter bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würdezu einem Monat nach Vertragsende beantragen können. 21.8 Das Recht des Kunden, als einen über die Ent- schädigungen nach Ziffer 21.6 hinausgehenden Schadensersatz vom KUNDEN zu fordernverlangen, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen mussbleibt unberührt. Eine Entschädigung ist auf einen solchen Scha- densersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- ersatz ist auf eine Entschädigung anzurechnen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Breitbandkabelanschlüsse

Vertragslaufzeit. 8.1 Die minimale Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag ist verlängert sich danach stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn von keiner Vertragspartei einen Monat vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. Aus Gründen der Klarheit und Verständlichkeit wurde auf eine sprachliche Differenzierung zwischen weiblicher und männlicher Form im Wortlaut dieses Dokuments verzichtet. Alle Geschlechter sind in gleicher Weise gemeint. Regionales Rechenzentrum Erlangen (RRZE) ⏹ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ⏹ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Rückfragen bitte an: ▇▇▇▇-▇▇▇▇▇@▇▇▇.▇▇ Beschreibt die zu betreuende/bereitzustellende Datum, ab welchem die Betreuungsvereinbarung in Sache genauer. Kraft tritt Zum Beispiel Name des zu betreuenden Servers (Hostname mit Abrechnung ab Domain) Datum, ab welchem die erste Abrechnung Bezeichner/Name des CIP-Pools, der vorgenommen werden soll. Rechnerräume, der Büroräume, etc. Einmalzahlung Anzahl/Einheiten Ermöglicht eine Einmalzahlung für den Anzahl der betreuenden/bereitzustellenden und eingetragenen Zeitraum im Voraus zu tätigen. Nach damit auch abzurechnenden Einheiten. Ablauf des Zeitraums wird automatisch die Zum Beispiel turnusmäßige Abrechung angewandt. Hosting/Housing: „1 Server, 2 HE“ / „1 VM“ CIP-Pools/Workstations: „20 Rechner“ Turnus Storage: „5 x 500GB“ (bei Abrechnung in 500GB Abstand zwischen zwei Rechnungsstellungen Blöcken) Notizen Kundennummer Platz für Anmerkungen, wie zum Beispiel eine RRZE-Kundennummer für die Dauer Rechnungsstellung Begründung für eine verzögerte oder keine Abrechnung. Bitte nennen Sie uns hier einen direkten Ansprechpartner für die zu betreuende/bereitzustellende Sache, den wir im Falle von technischen Problemen kontaktieren sollen. Zum Beispiel ● Serverbetreuer ● CIP-Pool-Betreuer ● Administrator an ihrer Einrichtung Name der individuell vereinbarten Laufzeit Einrichtung mit der die Betreuungsvereinbarung geschlossen werden soll (Erstlaufzeitz. B. Lehrstuhlname) geschlossenNummer der Organisationsheit im ▇▇▇.▇▇▇ (auch bekannt als Kostenstelle) Kennung der verantwortlichen RRZE-Kontaktperson an der zu betreuenden Einrichtung. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich Falls die unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs „Technischer Ansprechpartner“ angegebene Person nicht erreichbar sein sollte, so wird der Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionengegenwärtige Inhaber dieser Kennung kontaktiert. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werden. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Betreuungsvereinbarung

Vertragslaufzeit. 8.1 4.3.1 Der Software-Service-Vertrag ist für die Dauer beginnt mit dem in der individuell vereinbarten Auftragsbestätigung genannten Startdatum und hat eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr (Erstlaufzeit) geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich „Grundlaufzeit“), soweit zwischen den Ver- tragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 4.3.2 Sofern nichts anderes vereinbart tritt eine automatische Vertragsverlängerung von jeweils einem weiteren Jahr ein („Verlängerungszeitraum“), soweit keine der Vertragsparteien den Software- Service-Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von 30 Tagen (ab einer Vertragslaufzeit von 6 3 Monaten beträgt zum Ende der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt. Für die Kündigungsfrist 60 Tage) zum Stichtag des Ablaufs Rechtzeitigkeit der Vertragslaufzeit möglichKündigung ist nicht die Ab- sendung der schriftlichen Kündigung maßgeblich, sondern deren Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich Vertragserweiterungen haben keinen Einfluss auf die Dauer der Vertragslaufzeit um die vorangegangene Vertragslaufzeit zu denselben Konditionen. 8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem Kick Off Termin beim KUNDEN, bei welchem die Strategie und die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungen detailliert fixiert werdenLaufzeit. Findet der Kick Off Termin aus Gründen, die dem KUNDEN zurechenbar sind, nicht binnen 14 Werktagen nach Bestellung gem. 3.1. statt, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ablauf der 14 Werktage und kann der ANBIETER bereits Rechnung legen. 8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung Kün- digung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt 4.3.3 Der Auftraggeber erhält ein Sonderkündigungsrecht. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt Dieses Sonderkündigungsrecht wird in dem Fall der Erhöhung der vertraglich vereinbarten Subscriptiongebühr ausgelöst. Im Falle der Erhö- hung der Subscriptiongebühr kann der Auftraggeber den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Allenfalls wird das Vertragsverhältnis mit den ge- änderten Entgelten fortgesetzt. 4.3.4 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für dessen Abände- rung oder einen Verzicht darauf. Die Übertragung durch E-Mail oder Telefax genügt der hier ver- einbarten Schriftform soweit der absendende Vertragspartner deutlich zu kündigen individualisieren und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt auch dann vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Teilzahlung mit mindestens zwei fälligen Teilzahlungen gegenüber dem ANBIETER in Verzug identifizierbar ist. Der ANBIETER ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz vom KUNDEN zu fordern, wobei sich der ANBIETER ersparte Aufwände anrechnen lassen muss.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen