Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt XxxXxxXxx vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von WenTraCon bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmli- cher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss be- reitzustellen.
6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch WenTraCon selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen.
6.3 Der Kunde wird WenTraCon auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen WenTraCon seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Pass- wörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung von WenTraCon hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder WenTraCon schriftlich aus- zuhändigen. Der Kunde wird WenTraCon Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von WenTraCon sind nach Aufwand zu vergüten.
6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsbe- rechtigungen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi- Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber WenTraCon zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber WenTraCon widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevoll- mächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von WenTraCon nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber WenTraCon.
6.5 Der Kunde wird XxxXxxXxx auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlic...
Besondere Pflichten des Kunden. 2.1 Der Festnetz-Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Festnetz-Telefonanschluss zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
2.2 Zur Vermeidung der Überlastung des Netzes von Vodafone darf der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen nutzen.
Besondere Pflichten des Kunden. 7.1 Soweit ein Betrieb der Leistungen auf den Systemen des Kunden („Eigenbetrieb“) vorliegt bzw. vereinbart ist, ist die Bereitstellung der Leistungen an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die we- sentlichen Funktionsmerkmale der Leistungen und ihre technischen Anforderungen informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob die Leistungen seinen Wünschen und Gegebenheiten entspre- chen.
7.2 Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vorliegt bzw. vereinbart ist, sorgt der Kunde für die kundenseitige Arbeitsumgebung für die Leistungen (nachfolgend „IT-Systeme“) entsprechend den Vorgaben von MD Hardware & Service. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsge- mäßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten si- cherzustellen. Der Kunde beachtet insbesondere die Vorgaben von MD Hardware & Service hierzu. Er gewährt MD Hardware & Service unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zu der beim Kunden installierten Standardsoftware und den sonstigen zu betreuenden Systemen sowie zu den IT- Systemen und stellt alle vorhandenen Unterlagen (z.B. Logfiles) zur Verfügung, die es MD Hardware & Service ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren.
7.3 Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen der Standardsoftware. MD Hardware & Service macht dem Kunden die aktuellen Anforderungen und Vorgaben der jeweiligen Hersteller zeitnah nach den entsprechenden Informationen durch die Hersteller in geeigneter Form zu- gänglich. Der Kunde wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen, es sei denn, dies ist dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien nicht zumutbar.
7.4 Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vorliegt bzw. vereinbart ist, trägt der Kunde die al- leinige Verantwortung für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Prozesse im Anwen- dungsbereich der Standardsoftware, insbesondere bezüglich der Konfiguration der Standardsoftware und IT-Systeme, die Systemverwaltung, Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen.
7.5 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigun- gen für die Cloud Services / Standardsoftware sowie Identifikations- und Authentifik...
Besondere Pflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren
Besondere Pflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von NCS gelieferte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Software anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung.
3.3.2 Der Kunde hat gründlich die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Software zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.
Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt MD Hardware & Service vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von MD Hardware & Ser- vice bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmlicher Ein- phasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss bereitzustellen.
6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch MD Hardware & Service selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen.
6.3 Der Kunde wird MD Hardware & Service auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen MD Hardware & Service seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforde- rung von MD Hardware & Service hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder MD Hardware & Ser- vice schriftlich auszuhändigen. Der Kunde wird MD Hardware & Service Zugriff auf Datenträger und Internet ermöglichen. Wartezeiten von MD Hardware & Service sind nach Aufwand zu vergüten.
6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigun- gen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber MD Hardware & Service zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber MD Hardware & Service widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kun- den Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von MD Hardware & Service nutzen, haftet der Kunde hierfür gegenüber MD Hardware & Service.
6.5 Der Kunde wird MD Hardware & Service auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf e...
Besondere Pflichten des Kunden. 5.1. Der Kunde verpflichtet sich die SIM nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht mittels der zur Verfügung gestellten SIM von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM nicht in stationäre Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt von 1&1, welches dies explizit zulässt.
Besondere Pflichten des Kunden. Sofern und soweit dies zur Erbringung der von synedra übernommenen Leistungen, auch im Rahmen der Gewährleistung, erforderlich und/oder nützlich ist, wird der Kunde synedra (i) alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen bzw. Auskünfte erteilen und ihr Zutritt zu seinen Geschäftsräumlichkeiten und Zugang zu seiner gesamten Hard- und Software gewähren, und (ii) bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und auf Verlangen Personal und/oder sonstige (Arbeits-)Mittel (Telefon, Räumlichkeiten, etc.) unentgeltlich bereitstellen. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist synedra berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. Der Kunde garantiert, über sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- bzw. Nutzungsrechte) zu verfügen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen durch synedra erforderlich sind. Wird dem Kunden Hardware und Drittsoftware angeboten, so hat der Kunde die Pflicht, besondere Anforderungen (zum Beispiel Eignung in Bezug auf das Medizinproduktegesetz) explizit mitzuteilen.
Besondere Pflichten des Kunden a) Der Kunde hat den Mietgegenstand bei Empfang unverzüglich zu untersuchen. Der Mietgegenstand gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, sofern nicht nach Empfangnahme eine ausdrückliche schriftliche Mängelrüge erfolgt. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen für nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügte, erkennbare Mängel gehen zu Lasten des Kunden.
b) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand stets so zu verwenden, dass keine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Personen, sowie für Schäden am Mietgegenstand oder am Eigentum Dritter besteht. Insbesondere ist der Kunde nach Anlieferung des Mietgegenstands verpflichtet, - den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, - den ordnungsgemäßen Einsatz, insbesondere durch ausgebildetes Fachpersonal sicherzustellen, - den Mietgegenstand auf seine Kosten fachgemäß zu pflegen oder pflegen zu lassen und - Pflege- oder Gebrauchsvorschriften zu befolgen, alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung des Mietgegenstands verbunden sind, zu beachten und zu erfüllen.
c) Schäden, die wir wegen nicht sachgemäßen Gebrauchs des Kunden beheben, dürfen wir ihm berechnen.
d) Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns unverzüglich in Schriftform unter Angabe des Zeitpunkts, der Ursache und des Umfangs des Schadens zu benachrichtigen, falls sich während der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt, die Mietsache beschädigt wird oder verloren geht oder eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine unvorhergesehene Gefahr erforderlich wird. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt (insbesondere Beschlagnahme, Pfändung) oder sich die äußeren oder inneren Betriebsverhältnisse ändern. Unterlässt der Kunde diese Anzeigen, hat er uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, uns in Textform Auskunft über den Standort des Mietgegenstandes zu erteilen.
Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH vertraglich die Ein- richtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netz- werkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH bei Vertragsschluss über- mittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selbständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmlicher Einphasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss bereitzustellen.
6.2 Der Kunde wird vor Beginn der Einrichtung von Hardware oder der Installation von Software durch Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH selbständig für eine vollständige Sicherung seiner Datenbestände und aktuellen Virenschutz sorgen.
6.3 Der Kunde wird Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH auf eigene Kosten Zugang zu den IT-Systemen, auf denen Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH seine Leistungen erbringt, verschaffen. Die notwendigen Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administratorenrechten sind bereit zu halten und auf Aufforderung von Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH hin nach Xxxx des Kunden einzugeben oder Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH schriftlich auszuhändigen. Der Kunde wird Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH Zugriff auf Datenträger und Internet er- möglichen. Wartezeiten von Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH sind nach Aufwand zu vergüten.
6.4 Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigun- gen für die Infrastruktur sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Passwörter wird er in regelmäßigen Abständen ändern und Zugänge, soweit möglich, durch eine Multi-Faktor-Authentifizierung absichern. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches gegenüber Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH zur Identifizierung seiner Person bei Abgabe von Erklärungen dient, die das Vertragsverhältnis betreffen. Personen, die bei Ab- gabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Re – Systems IT-Systemhaus und Re – Systems ITaas GmbH widerlegbar als vom Kund...