Besondere Pflichten des Kunden Musterklauseln

Besondere Pflichten des Kunden. 2.1 Der Festnetz-Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Festnetz-Telefonanschluss zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
Besondere Pflichten des Kunden. 7.1 Soweit ein Betrieb der Leistungen auf den Systemen des Kunden („Eigenbetrieb“) vorliegt bzw. vereinbart ist, ist die Bereitstellung der Leistungen an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die we- sentlichen Funktionsmerkmale der Leistungen und ihre technischen Anforderungen informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob die Leistungen seinen Wünschen und Gegebenheiten entspre- chen.
Besondere Pflichten des Kunden. 3.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von NCS gelieferte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Software anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung.
Besondere Pflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren
Besondere Pflichten des Kunden. 5.1. Der Kunde verpflichtet sich die SIM nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht mittels der zur Verfügung gestellten SIM von einem Dritten hergestellte Verbindungen über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten oder SIM nicht in stationäre Einrichtungen, gleich welcher Art, zu installieren, es sei denn, die stationären Einrichtungen sind ein Produkt von 1&1, welches dies explizit zulässt.
Besondere Pflichten des Kunden. Sofern und soweit dies zur Erbringung der von synedra übernommenen Leistungen, auch im Rahmen der Gewährleistung, erforderlich und/oder nützlich ist, wird der Kunde synedra (i) alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen bzw. Auskünfte erteilen und ihr Zutritt zu seinen Geschäftsräumlichkeiten und Zugang zu seiner gesamten Hard- und Software gewähren, und (ii) bei der Leistungserbringung nach besten Kräften unterstützen und auf Verlangen Personal und/oder sonstige (Arbeits-)Mittel (Telefon, Räumlichkeiten, etc.) unentgeltlich bereitstellen. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist synedra berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen. Der Kunde garantiert, über sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- bzw. Nutzungsrechte) zu verfügen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen durch synedra erforderlich sind. Wird dem Kunden Hardware und Drittsoftware angeboten, so hat der Kunde die Pflicht, besondere Anforderungen (zum Beispiel Eignung in Bezug auf das Medizinproduktegesetz) explizit mitzuteilen.
Besondere Pflichten des Kunden. 6.1 Übernimmt MD Hardware & Service vertraglich die Einrichtung von Hardware, wird der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Be- triebsumgebung sorgen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder eine von MD Hardware & Ser- vice bei Vertragsschluss übermittelte Hersteller-Spezifikation etwas anderes vorsieht, sind pro selb- ständige Recheneinheit (z.B. pro Server oder Arbeitsplatzrechner) mindestens ein herkömmlicher Ein- phasen-Wechselstromanschluss mit 240 Volt und ein Ethernet-Netzwerkanschluss bereitzustellen.
Besondere Pflichten des Kunden. 13.1 Der Kunde wird insbesondere ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführung und Projektinhalt unverzüglich treffen und DISS-CO mitteilen sowie Änderungsvorschläge von DISS-CO unverzüglich prüfen. Soweit ihm dies nicht möglich ist, wird er zu unverzüglichen Eskalationen beitragen. Der Kunde ist für die Steuerung seiner Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Besondere Pflichten des Kunden a) Der Kunde hat den Mietgegenstand bei Empfang unverzüglich zu untersuchen. Der Mietgegenstand gilt als in einwandfreiem Zustand übernommen, sofern nicht nach Empfangnahme eine ausdrückliche schriftliche Mängelrüge erfolgt. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen für nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügte, erkennbare Mängel gehen zu Lasten des Kunden.
Besondere Pflichten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die den Konsum der empfangbaren Programme und Sendungen durch nicht volljährige Personen verhindern, wenn das Programm/die Sendung für eine minderjährige Person der entsprechenden Altersgruppe nicht geeignet ist, insbesondere weil es/sie die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung gefährden könnte. Es gelten die oben unter I) angeführten Bedingungen mit folgenden Zusätzen/Spezifikationen