Common use of Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie Clause in Contracts

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risiko…“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- gen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Auftrags Und Lieferbedingungen, Allgemeine Auftrags Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet gekenn- zeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit Verbindlich- keit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Be- stellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) – nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bundengebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Letzteres gilt insbesondere bei kundenspezifischen Systemen. Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vor- genommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung Lieferung ersetzt werden, wobei die Absendung der Lieferung maßgeblich ist. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen Anforde- rungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen ver- traglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu lie- fern. 4.5 4.4 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 4.5 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 4.6 Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter geson- derter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risiko…Beschaffungsrisi- ko..“. 4.8 4.7 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden ver- tretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30Scha- densersatz 20 % des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, Kaufverträgen oder 3020 % der vereinbarten Nettovergütung Netto- vergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- tenvorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 4.8 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere 4.9 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich mit handelsüblichen Abweichungen in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegenQualität, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert Abmes- sung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Spracheliefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurdefreibleibend und unverbindlich. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - erst dann zustandeDies gilt auch, wenn wir die Bestellung des dem Kunden schriftlich Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist des Kunden elektronischer Form – überlassen haben, an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werdendenen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen 2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Material dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Kalenderwochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 2.4 Im Rahmen der Auftragserteilung hat uns der Kunde alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, insbesondere technische Zeichnungen, technische Daten, Prüfanweisungen, Rohmaterialanalyse etc. zur Verfügung zu stellen. Insbesondere muss der Kunde die einzuhaltenden Toleranzen sowie Normen bekannt geben. Der Kunde haftet für die Richtigkeit dieser Unterlagen und Angaben. Für Mängel, die auf Fehler in diesen Unterlagen oder Angaben zurückzuführen sind, haften wir nicht. 2.5 Maßgeblich für den gesamten Auftrag zu beschaffen und ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande. Bei inhaltlichen Abweichungen von Zeichnungen ist die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden istLeistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung maßgeblich. 4.4 2.6 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte Waren hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 2.7 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt liegen nicht allein alleine in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 2.8 Ein Beschaffungsrisiko i. S. v. § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung "übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko". 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte 2.9 Sind aufgrund fehlender oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom fehlerhafter Angaben des Kunden zu vertretenden GrundÄnderungen zum Leistungsinhalt erforderlich, sind wir berechtigt, diese vorzunehmen; dadurch entstehende Kosten oder Schäden hat der Kunde uns zu erstatten. 2.10 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. H. Wir behalten uns vor, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- Vertragsschluss Lieferungen oder Leistungen wie folgt zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist: a) Produkt- bzw. Vergütungszahlung zu verlangenProzessänderungen gemäß allgemeiner Weiterentwicklung und Verbesserung; b) geringfügige und unwesentliche Abweichungen in Farbe, oder vom Vertrag zurückzutretenForm, oder die Erfüllung abzulehnen Design, Oberflächenstruktur, Maß, Gewicht und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- gen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbundenMengen; c) optische sowie sonstige handelsübliche Abweichungen. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ge- kennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit Ver- bindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). 4.2 Ein Vertrag kommt - auch -auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr- erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bindungsfrist Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung beglichen werden und dass eine durch unsere Rechnung ersetzt werdenuns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen An- forderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 4.4 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (VorratsschuldVorrats- schuld). 4.6 4.5 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein al- lein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 4.6 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen im Sinne von § 276 BGB Übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung "übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaf- fungsrisiko…“. 4.8 4.7 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- gen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden.Nachfrist, 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 4.8 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere 4.9 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegenmit handelsüblichen Abweichungen In Qualität. Ab- messung, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Spracheliefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen4.10 Es werden in der Regel Rollen von 25 bis 50 lfm. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenGeliefert. Eine Nutzung der Software auf mehr Rollenlängen von 15 bis 70 lfm. gelten aber als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software genehmigt und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigstellen keinen Mangel dar.

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Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 a. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie sind. b. Auch für die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurdedem Angebot beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstigen Unterlagen gilt das zu Ziff. 3 Gesagte. Sie beschreiben lediglich den einzelnen Artikel, sind Aufforderungen zu Bestellungen. jedoch ebenfalls nicht verbindlich. c. Der Kunde Vertragspartner/Besteller ist an seine Bestellung als Vertragsantrag Vertragsan- trag 14 Kalendertage - bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) - nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde Vertragspartner/Besteller nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. 4.2 Ein d. Der Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden Vertragspartners/Bestellers schriftlich oder in Textform (d.h. das heißt auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Vertragspartners/Bestellers beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Vertragspartners/Bestellers ohne negative Auskunft bleibt. Bei der Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung Vertrags- partners/Bestellers kann unsere Bestätigung Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung Lieferung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und wobei die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden Absendung der Lieferung maß- geblich ist. 4.4 e. Der Kunde Vertragspartner/Besteller hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen vertrag- lichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger aus- drücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestell- ten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern. 4.5 f. Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 g. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie Beschaffungs- garantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 . Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter geson- derter Vereinbarung unter Verwen- dung der Verwendung der Wendung „übernehmen über- nehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko..“. 4.8 h. Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung Versand aus einem vom Kunden Vertragspartner/Besteller zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung Fristset- zung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt Schadensersatzverlangens be- trägt der zu leistende Schadensersatz 3020 % des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, Werk- und Kaufverträgen oder 3020 % der vereinbarten Nettovergütung Nettovergü- tung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe Schadens- höhe oder des Nicht- anfalles Nichtanfalls eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- tenvorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 i. Bei kundenseitig bestellerseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen bestellersei- tigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 30 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB)gebunden. 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risiko…“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 3020% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, Kaufverträgen oder 3020% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- tenvorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 4.4 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 4 Werktage an unserem Sitz – nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bundengebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen Abnahmeverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung, sind wir lediglich verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko…“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- tenvorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten angemessenen Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx vorgenannten Fristablauf anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart vereinbart oder falls wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung Regulierung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher englischer Sprache. Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns jegliche notwendige Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumtWir behalten uns vor, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation Spezifikation der Ware insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür üblichen Zweck und soweit die Eignung zu einen bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung Zweck vereinbart wurde, zu diesem Zweck, herbeigeführt wird. 4.13 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigvereinbarten Liefermenge berechtigt.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) bestätigen. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 5.1 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen An- forderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 5.2 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (VorratsschuldVorrats- schuld). 4.6 5.3 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein al- lein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 5.4 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen im Sinne von § 276 BGB Übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung "übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaf- fungsrisiko…“. 4.8 5.5 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung Versand aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutre- ten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangenverlan- gen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals noch- mals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 5.6 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere 5.7 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegenmit handelsüblichen Abweichungen In Qualität. Ab- messung, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Spracheliefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen5.8 Es werden in der Regel Rollen von 25 bis 50 lfm. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassenGeliefert. Eine Nutzung der Software auf mehr Rollenlängen von 15 bis 70 lfm. gelten aber als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software genehmigt und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigstellen keinen Mangel dar.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 4 Werktage an unserem Sitz – nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bundengebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung Lieferung ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen Abnahmeverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Lieferzeitpunkt, Fertigungslosgrößen und/oder Abnahmeterminen, können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine unver- zügliche, verbindliche Festsetzung hierüber in einem zeitlichen Korridor von weiteren 2 Monaten vom Kunden verlangen. Kommt der Kunde innerhalb von 2 Wochen dieser Forderung nicht nach, sind wir berechtigt, nach Setzen einer zweiwöchigen Nachfrist gegenüber dem Kunden vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und Schadensersatz, statt der Leistung zu fordern. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich oder in Textform auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten bestimmter Sache. 4.7 Ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko…“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist angemessenen Frist, eine Einlagerung auf Gefahr des Kunden für Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 10,5% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung eingelagerte Ware wird nur auf besonderen Wusch des Kunden versichert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, kein oder ein wesentlich geringerer (mehr als 10% geringerer) Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx vorgenannten Fristablauf gem. Ziff. 4.8 Satz 1 anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen vertragsgegenständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist (= ursprüngliche Lieferfrist zuzüglich 7 Kalendertage Dispositionsfrist) neu zu beliefern. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes Auslieferungsort hinauszuschieben. Soweit ein Kauf auf Abruf abgeschlossen ist, müssen die einzelnen Abrufe, soweit nichts anderes vereinbart ist, mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin bei uns eingehen, soweit keine kürzere Abruf- oder Lieferfrist vereinbart wurde. Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erstellung der Auftragsbestätigung die gekaufte Ware vollständig abzunehmen. Erfolgen die Abrufe nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt, die Abrufe und deren Einteilung anzumahnen und eine Nachfrist zum Abruf und zur Einteilung von 14 Tagen zu setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz, statt der Leistung zu verlangen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Ziff. 4.8 Abs. 2 gilt entsprechend. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart vereinbart oder falls wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, Regulierung unterliegen – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert in englischer Sprache. Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns jegliche notwendige Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprachelassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten Wir behalten uns vor, die Spezifikation der Ware insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu dem üblichen Zweck und soweit die Eignung zu einen bestimmten Zweck vereinbart wurde zu diesem Zweck, herbeigeführt wird. Ist dies nicht möglich, ist der Vertrag entsprechend anzupassen. Ist die nicht möglich oder für eine Partei objektiv unzumutbar z:B. weil auf Grund der Abänderung das Produkt für den Kunden nicht mehr verwendbar ist, wird dem Kunden ein oder eine Abänderung mit unseren Produktionskapazitäten oder Lieferquellen nicht ausschließliches umsetzbar ist, steht beiden Parteien das entschädigungslose Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder zum Rücktritt von dem Objektcode in den Quellcode umwandelnnoch nicht erfüllten Teil des Vertrages zu. 4.13 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns Die Vergütung erhöht bzw. beim Softwarelieferantenverringert sich entsprechend der Veränderung der Liefermenge. Die Vergabe von Unterlizenzen ist Wir sind weiterhin berechtigt, Produkte mit handelsüblichen Abweichungen in Qualität, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu liefern, sofern der Kunde hierdurch nicht zulässigeinen für ihn nicht hinnehmbaren Nachteil erleidet. Solche Ware gilt als vertragsgerecht.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen Zusa- gen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage – bei elektronischer Bestellung 5 Werktage (jeweils an unserem Sitz) – nach Zugang Zu- gang der Bestellung bei uns ge- bundengebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden. 4.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr - Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform (d.h. auch per Telefax oder E-Mail) durch Auftragsbestätigung bestätigen. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden uns gegenüber beglichen werden und dass eine durch uns vorgenommene Kreditprüfung des Kunden durch die Creditreform, Bürgel, die Schufa ohne negative Auskunft in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bleibt, soweit wir nicht in der Auftragsbestätigung etwas anderes erklären. Bei Lieferung oder Leistung innerhalb der Bindungsfrist angebotsgegenständli-chen Bin- dungsfrist des Kunden an die Bestellung kann unsere Bestätigung Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ver- tragsgegenständliche Lieferung und/oder Leistung ersetzt werden, wobei die Absendung im Falle der Lieferung maßgeblich ist. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen rentierliche von uns auszuführenden Leis- tungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und be- schaffen und/oder die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. 4.4 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige et- waige besondere Anforderungen an unsere Produkte und/oder Leistungen hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern erweitern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind wir lediglich ver- pflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern. 4.5 Wir sind lediglich verpflichtet, aus unserem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Mangels anderweitiger Vereinbarung schulden wir Liefe-rungen und/oder Leistungen nur in mittlerer Art und Güte. 4.6 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie Beschaffungs- garantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. 4.7 Ein Beschaffungsrisiko übernehmen im Sinne von § 276 BGB über-nehmen wir nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- Verwendung der Wen- dung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko…“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, Versand oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist Nachfrist, nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz Scha- densersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- generfolgen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens Schadensersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30pauschal 15% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, Kauf- verträgen oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei LeistungsverträgenLeistungsver- trägen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- tenvorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast Be- weislast ist mit den vorstehen- den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand bei vereinbartem Versand von Waren auf Wunsch des Kunden, Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf der in der Anzeige der Versandbereitschaft Ver- sandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist angemessenen Frist, eine Einlagerung der vertragsgegenständlichen Ware auf Gefahr des Kun- den für Untergang und Verschlechterung der Ware vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 10,5% des Netto- Netto-Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene angefange-ne Woche in Rechnung zu stellenstel- len. Die Gel- tendmachung eingelagerte Ware wird nur auf besonderen schriftlichen Wusch des Kunden versichert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührtoder eines höhren Aufwandes bleit uns vorbehalten . Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, kein oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand Kostenauf- wand entstanden ist. Vorstehende Regelung gilt entsprechend, für Ersatz- und/oder Wartungsteile, soweit der Kunde und schuldhaft die Wartung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchführen lässt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx vorgenannten Fristablauf gem. Ziff. 4.8 Satz 1 anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren vertrags-gegenständlichen Wa- ren und/oder Ersatz- und/oder Wartungsteileteile zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefernbeliefern bzw. diese einzubauen. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag Liefer- und/oder - abruf Leistungsauftrag oder -abruf sind wir berechtigt, die Lieferung Lieferung/Leistung um den gleichen Zeitraum Zeit- raum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. Soweit ein Kauf- oder ein Leistungsvertrag auf Abruf abgeschlossen ist, müssen die einzelnen Abrufe, soweit nichts anderes vereinbart ist, mindes- tens 4 Wochen vor dem gewünschten Liefer- bzw. Leistungstermin bei uns eingehen, soweit keine kürzere Abruf- oder Liefer-/Leistungsfrist verein- bart wurde. Sollten keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen sein, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erstellung der Auf- tragsbestätigung die gekaufte Ware bzw. beauftragte Leitung vollständig abzunehmen. Erfolgen die Abrufe nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt, die Abrufe und deren Einteilung anzumahnen und eine Nachfrist zum Ab- ruf und zur Einteilung von 14 Tagen zu setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rech- te aus dieser Klausel hinweisen. Ziff. 4.8 Abs. 2 gilt entsprechend. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich ausdrücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart ab- weichend vereinbart oder falls wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, Re- gulierung unterliegen – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung nach unserer Xxxx in engli- scher englischer Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumtWir behalten uns vor, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation Spezifikation der Ware und/oder die Ausfüh- rung unserer Leistung insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse dies notwendig machen, soweit durch diese Änderung keine Verschlechte- rung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit zu nutzendem üblichen Zweck und soweit die Eignung zu einen bestimmten Zweck vereinbart wurde zu die- sem Zweck, herbeigeführt wird. 4.13 Wir sind zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der vereinbarten Liefermenge berechtigt. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigenWir sind weiterhin berechtigt, überar- beitenbei geschuldeter Produktlieferung, übersetzen oder von dem Objektcode Produkte mit handelsüblichen Abweichungen in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sichQualität, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht Abmessung, Gewicht, Far- be und Ausrüstung zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässigliefern.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer , Leistungs Und Montagebedingungen

Vertragsschluss/Liefer- und Leistungsumfang/Beschaffungsrisiko und Garantie. 4.1 Unsere 1.1 Die Angebote des AN erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 1.2 Die Angebote, die sich auf Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten in Zusammenhang mit Schwimmbädern, Whirlpools, Außenduschen oder Saunen beziehen, werden unter der Voraussetzung abgegeben, dass die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind und/oder bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie angegeben sind. 1.3 Auch für die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurdedem Angebot beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie sonstige Unterlagen gilt das zu Ziff. III. Gesagte. Sie beschreiben lediglich den einzelnen Artikel, sind Aufforderungen zu Bestellungen. jedoch ebenfalls nicht verbindlich. 1.4 Der Kunde AG ist an seine Bestellung als Vertragsantrag 14 Kalendertage - bei elektroni- scher Bestellung 5 Werktage - nach Zugang der Bestellung bei uns ge- bundenbeim AN gebunden, soweit der Kunde AG nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch uns den AN rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des AG. 4.2 Ein 1.5 Bestellungen des AG beim AN stellen lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 1.6 Der Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäfts- verkehr Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn wir der AN die Bestellung des Kunden AG schriftlich oder in Textform (d.h. das heißt auch per Telefax oder E-Mail) bestätigendurch Auftragsbestätigung bestätigt. Bei der Lieferung oder Leistung innerhalb der angebotsgegenständlichen Bindungsfrist des Kunden an AG kann die Bestellung kann unsere Bestätigung Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung die Lieferung des AN ersetzt werden. 4.3 Bei Abrufaufträgen oder kundenbedingten Abnah- meverzögerungen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und wobei die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen bzw. die gesamte Bestellmenge einzudecken. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können demnach nach Erteilung des Auf- trages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden Absendung der Lieferung maßgeblich ist. 4.4 1.7 Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Produkte hinzuweisen. Solche Hinweise erwei- tern jedoch nicht unsere vertraglichen Verpflichtungen und Haftung. 4.5 Wir sind AN ist lediglich verpflichtet, aus unserem seinem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). 4.6 1.8 Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer seiner Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten bestimm- ten Sache. 4.7 . Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir im Sinne von § 276 BGB übernimmt der AN nur kraft schriftlicher, gesonderter Vereinbarung unter Verwen- dung der Verwendung der Wendung „übernehmen über- nehmen wir das Beschaffungs- risikoBeschaffungsrisiko..“. 4.8 Verzögert sich die Abnahme der Produkte oder deren Versand, oder die Abnahme unserer Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist nach unserer Xxxx sofortige Kaufpreis- bzw. Vergütungszahlung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten, oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfol- gen. Wir müssen hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen. Im Falle des vorstehend geregelten Schadensersatzver- langens beträgt der zu leistende Schadensersatz 30% des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen, oder 30% der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nicht- anfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehal- ten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehen- den Regelungen nicht verbunden. 4.9 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, sind wir berechtigt, beginnend mit dem Ablauf Anzeige der Versandbereitschaft in Schrift- oder Textform gesetzten Frist eine Einlagerung vorzunehmen und die hierdurch entstehenden Kosten mit 1% des Netto- Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware für jede angefangene Woche in Rechnung zu stellen. Die Gel- tendmachung weitergehender Rechte bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein wesentlich geringerer Kostenaufwand entstanden ist. Darüber hinaus sind wir berechtigt, nach dem vorge- nannten Xxxxxxxxxxx anderweitig über die vertragsgegen- ständlichen Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessener Frist neu zu beliefern. 4.10 Bei kundenseitig verspätetem Lieferauftrag oder - abruf sind wir berechtigt, die Lieferung um den gleichen Zeitraum des kundenseitigen Rückstandes zuzüglich einer Dispositionsfrist von 4 Werktagen am Ort unseres Sitzes hinauszuschieben. 4.11 Anwenderinformationen für unsere Produkte sowie ein Produktlabel schulden wir nur – soweit nicht aus- drücklich in Schrift- oder Textform abweichend verein- bart oder wir einer abweichenden gesetzlichen Regulie- rung unterliegen, – in deutscher oder auf Kundenwunsch gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung in engli- scher Sprache. 4.12 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht einge- räumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 UrhG) vervielfältigen, überar- beiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben -insbesondere Copyright-Vermerke- nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unsererseits zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

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