Common use of Vertragsschluss Unternehmensrecht Clause in Contracts

Vertragsschluss Unternehmensrecht. Dieses freibleibende Dienstleistungsangebot richtet sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB) – („Mandant“), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Die Beauftragung erfolgt Online, per E-Mail, telefonisch oder auf jeden anderen Tele- oder –Kommunikationsweg, insbesondere gilt jede Beauftragung auf jedem Kommunikationsweg als Mandatierung, für die diese AGB ebenso gelten. Die Beauftragung ist für den Mandanten verbindlich. Der Mandant erhält eine Bestätigungsnachricht. Der Vertrag kommt mit einer ausdrücklichen Annahme nach Bestätigung oder der vollständigen oder teilweisen Durchführung des Auftrags durch die Kanzlei zustande.

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Vertragsschluss Unternehmensrecht. Dieses freibleibende Dienstleistungsangebot richtet sich an Unternehmen / Unternehmer (§ 14 BGB) – („Mandant“), nicht jedoch an Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher i.S.d. PAngV. Die Beauftragung erfolgt Online, per E-Mail, telefonisch oder auf jeden anderen Tele- oder Kommunikationsweg, insbesondere gilt jede Beauftragung auf jedem Kommunikationsweg als Mandatierung, für die diese AGB ebenso gelten. Die Beauftragung ist für den Mandanten verbindlich. Der Mandant erhält eine Bestätigungsnachricht. Der Vertrag kommt mit einer ausdrücklichen Annahme nach Bestätigung oder der vollständigen oder teilweisen Durchführung des Auftrags durch die Kanzlei zustande.

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