Common use of Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner Clause in Contracts

Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner. 10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Listbroker für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffern 7.1 - 7.5) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10- fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Listbrokers, bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter Dritter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

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Samples: www.az-direct.com, www.az-fundraising.de

Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner. 10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Listbroker Adresseigner für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffern 7.1 - 7.5) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10- 10-fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste Preis- liste des ListbrokersAdresseigners, bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig vertrag- widrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende Werbe- treibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter be- auftragter Dritter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

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Samples: s84175e1aa9f0e9de.jimcontent.com

Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner. 10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Listbroker Adresseigner für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen Be- schränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffern 7.1 - 7.5– 7.6) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10- 10-fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Listbrokers, Adress- eigners bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende Werbe- treibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter Dritter. Die Geltendmachung Gel- tendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

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Samples: zinsler.de

Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner. 10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Listbroker Adresseigner für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffern 7.1 - 7.57.6) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10- 10-fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Listbrokers, Adresseigners bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter Dritter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprü- che bleibt vorbehalten.

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