Common use of VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG Clause in Contracts

VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. 11.1 Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von WallDecaux liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbe- flächen durch Dritte), ist ausgeschlossen. Zu den Fällen, die außerhalb des Einflussbe- reichs von WallDecaux liegen, zählen auch Warnmeldungen (MoWaS/KATWARN), die aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Sturmflut, Großbrand, Unwetterwarnung, etc.) durch WallDecaux veröffentlicht werden. 11.2 WallDecaux überprüft die geschalteten Werbemittel in regelmäßigen angemessenen Abständen. Bei Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitiger Beendigung, Verzögerung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux zu vertreten hat, wird WallDecaux anstelle des beeinträchtigten Werbeträgers oder der beeinträchtigten Werbefläche nach eigener Xxxx eine Ersatzschaltung (i) durch Schaltung auf einem anderen Werbeträger oder einer anderen Werbefläche oder (ii) durch Verlängerung der Werbeschaltung auf den übrigen Werbeträgern oder -flächen vornehmen oder (iii) eine Gutschrift erteilen. Jede der drei Maßnahmen erfolgt im entsprechenden Verhältnis des beeinträchtigten Zeitraums zu dem gebuchten Zeitraum je Werbeträger oder -fläche. Ist auch eine Ersatzschaltung nicht ordnungsgemäß, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx eine prozentuale Minderung der Vergütung verlangen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung objektiv nicht mehr erreicht werden können, wird WallDecaux dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung für die tatsächlich ausgefallenen oder sonst beeinträchtigten einzelnen Werbeträger oder -flächen erstatten. 11.3 Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 11.4 Geringfügige branchenübliche Abweichungen von der vereinbarten Werbeschaltung bleiben unberücksichtigt. Als geringfügig gelten zeitliche Abweichungen von einem Kalendertag für den Beginn und das Ende der Werbeschaltung. Ebenso unberücksichtigt bleiben geringfügige Unterbrechungen in der Werbeschaltung, die durch Reinigungs- und Wartungsarbeiten verursacht werden. 11.5 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlan- gung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Beendigung der Werbeschaltung, schriftlich unter genauer Darlegung der Beanstandung und Vorlage des Bildmaterials geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. 11.1 Die Haftung für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von WallDecaux liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbe- flächen durch Dritte), ist ausgeschlossen. Zu den Fällen, die außerhalb des Einflussbe- reichs von WallDecaux liegen, zählen auch Warnmeldungen (MoWaS/KATWARN), die aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Sturmflut, Großbrand, Unwetterwarnung, etc.) durch WallDecaux veröffentlicht werden. 11.2 WallDecaux überprüft die geschalteten Werbemittel in regelmäßigen angemessenen Abständen. Bei Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitiger Beendigung, Verzögerung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux zu vertreten hat, wird WallDecaux anstelle des beeinträchtigten Werbeträgers oder der beeinträchtigten Werbefläche nach eigener Xxxx eine Ersatzschaltung (i) durch Schaltung auf einem anderen Werbeträger oder einer anderen Werbefläche oder (ii) durch Verlängerung der Werbeschaltung auf den übrigen Werbeträgern oder -flächen vornehmen oder (iii) eine Gutschrift erteilen. Jede der drei Maßnahmen erfolgt im entsprechenden Verhältnis des beeinträchtigten Zeitraums zu dem gebuchten Zeitraum je Werbeträger oder -fläche. Ist auch eine Ersatzschaltung nicht ordnungsgemäß, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx eine prozentuale Minderung der Vergütung verlangen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung objektiv nicht mehr erreicht werden können, wird WallDecaux dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung für die tatsächlich ausgefallenen oder sonst beeinträchtigten einzelnen Werbeträger oder -flächen erstatten.angemessenen 11.3 Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 11.4 Geringfügige branchenübliche Abweichungen von der vereinbarten Werbeschaltung bleiben unberücksichtigt. Als geringfügig gelten zeitliche Abweichungen von einem Kalendertag für den Beginn und das Ende der Werbeschaltung. Ebenso unberücksichtigt bleiben geringfügige Unterbrechungen in der Werbeschaltung, die durch Reinigungs- und Wartungsarbeiten verursacht werden. 11.5 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlan- gung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach Beendigung der Werbeschaltung, schriftlich unter genauer Darlegung der Beanstandung und Vorlage des Bildmaterials geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. 11.1 8.1 Die Haftung von CITIMEDIA für die Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitige Beendigung, Verzögerung, mangelhafte Durchführung oder sonstige Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux CITIMEDIA nicht zu vertreten hat oder die außerhalb des Einflussbereichs von WallDecaux CITIMEDIA liegen, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (z. B. Aufruhr, hoheitliche Eingriffe Eingriffe, Anordnungen oder Auflagen, von öffentlichen Einrichtungen durchgeführte oder aufgegebene Bau- und Abrissmaßnahmen, Stromausfälle, EDV-Ausfälle, Streik, Betriebsstörungen, Witterungsbedingungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Werbe- flächen Werbeflächen durch Dritte), ist ausgeschlossen. Zu den Fällen, die außerhalb des Einflussbe- reichs von WallDecaux liegen, zählen auch Warnmeldungen (MoWaS/KATWARN), die aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Sturmflut, Großbrand, Unwetterwarnung, etc.) durch WallDecaux veröffentlicht werden. 11.2 WallDecaux 8.2 CITIMEDIA überprüft die geschalteten Werbemittel in regelmäßigen angemessenen Abständen. Bei Nichtausführung, Unterbrechung, vorzeitiger Beendigung, Verzögerung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Störung der Werbeschaltung aus Gründen, die WallDecaux CITIMEDIA zu vertreten hat, wird WallDecaux CITIMEDIA anstelle des beeinträchtigten Werbeträgers oder der beeinträchtigten Werbefläche nach eigener Xxxx eine Ersatzschaltung (i) durch Schaltung auf einem anderen Werbeträger oder einer anderen Werbefläche oder (ii) durch Verlängerung der Werbeschaltung auf den übrigen Werbeträgern oder -flächen vornehmen oder (iii) eine Gutschrift erteilen. Jede der drei Maßnahmen erfolgt im entsprechenden Verhältnis des beeinträchtigten Zeitraums zu dem gebuchten Zeitraum je Werbeträger oder -fläche. Ist auch eine Ersatzschaltung nicht ordnungsgemäß, kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx eine prozentuale Minderung der Vergütung verlangen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung objektiv nicht mehr erreicht werden können, wird WallDecaux CITIMEDIA dem Auftraggeber die bereits gezahlte Vergütung für die tatsächlich ausgefallenen oder sonst beeinträchtigten einzelnen Werbeträger oder -flächen erstatten. 11.3 . Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Darüber hinaus, insbesondere wegen der nicht beeinträchtigten Werbeträger oder -flächen oder entgangenen Gewinnes, stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu. 11.4 8.3 Geringfügige branchenübliche Abweichungen von der vereinbarten Werbeschaltung bleiben unberücksichtigt. Als geringfügig gelten zeitliche Abweichungen von einem Kalendertag für den Beginn und das Ende der Werbeschaltung. Ebenso unberücksichtigt bleiben geringfügige Unterbrechungen in der Werbeschaltung, die durch Reinigungs- und Wartungsarbeiten verursacht werden. 11.5 8.4 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlan- gungKenntniserlangung, spätestens jedoch 30 Kalendertage einen Monat nach Beendigung der Werbeschaltung, schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) unter genauer Darlegung der Beanstandung und Vorlage des Bildmaterials geltend zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen