Common use of VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG Clause in Contracts

VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen, dort insbesondere Ziff. 11 und 12. Aufträge über CLP, CLB und CLS werden bei Netzbuchungen unter dem Vorbehalt angenommen, dass eine Über- oder Unterschreitung von bis zu 3 % bei der Anzahl von Aushängen innerhalb eines Netzes als vertragsgemäße Erfüllung durch WallDecaux gilt.

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