VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. 4.1 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen, dort insbesondere Ziff. 11 und 12. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei digitalen Werbeträgern zu geringfügigen Abweichungen in der Farbwahrnehmung kommen kann, die z. B. durch kurzfristige
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VERTRAGSSTÖRUNGEN / GEWÄHRLEISTUNG. 4.1 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen, dort insbesondere Ziff. 11 und 12. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es bei digitalen Werbeträgern zu geringfügigen Abweichungen in der Farbwahrnehmung kommen kann, die z. B. durch kurzfristigekurzfristige Veränderungen der Umwelteinflüsse (z. B. Wetterumschwünge) bedingt sind. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gelten geringfügige
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