Vertrauliche Information Musterklauseln

Vertrauliche Information. Vertrauliche Information" bedeutet jede Information, welche die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei, entweder in direkter oder indirekter, grafischer, schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form kundtut, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich als „vertraulich“ oder „geschützt“ vorgetragen werden oder gekennzeichnet sind, einschließlich, aber nicht ausschließlich (a) Knowhow, Betriebsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Werke sowie andere geschützte Informationen, Daten über Ideen, Erfindungen, Technologien und Prozesse; (b) Informationen aus den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie aus Projekten; (c) Geschäfts- und Finanzinformationen; und (d) jede andere Information, in dem Ausmaß, als diese Information die vorstehenden Vertraulichen Informationen beinhaltet, reflektiert oder darauf aufbaut. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeuten Vertrauliche Informationen auch Vertrauliche Informationen von mit Pankl verbundenen Unternehmen, egal ob diese Vertraulichen Informationen direkt von einem solchen verbundenen Unternehmen dem Vertragspartner offengelegt wurden oder nicht. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist ein mit Pankl verbundenes Unternehmen jedes Unternehmen, welches direkt oder indirekt (i) kontrolliert wird, oder (ii) in dem die Stimmrechte kontrolliert werden, oder (iii) in dem mehr als fünfzig Prozent (50%) der Stimmrechte ausgeübt werden können.
Vertrauliche Information. 12.1. Sofern nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder durch die offenlegende Partei schriftlich genehmigt oder anderweitig durch anwendbare Gesetze vorgeschrieben, hat die empfangende Partei während der Laufzeit des Vertrages und für zehn (10) Jahre danach alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben oder für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. 12.2. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur insoweit verwenden, als dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist, und zu keinem anderen Zweck. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die die vertraulichen Informationen für die Erfüllung des Vertrages in angemessener Weise benötigen und die durch schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso streng sind wie die hierin festgelegten. 12.3. Die in Abschnitt 12 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für einen bestimmten Teil der Informationen, für den die empfangende Partei durch einen kompetenten schriftlichen Nachweis nachweisen kann, dass 12.3.1. öffentlich zugänglich sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei in die Öffentlichkeit gelangen; 12.3.2. der empfangenden Partei von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, der rechtmäßig im Besitz solcher Informationen ist und diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, wie aus den schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Dritten hervorgeht; 12.3.3. der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Erhalts dieser vertraulichen Informationen bereits bekannt war, wie aus den früheren schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht, oder 12.3.4. von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen zu haben, wie aus den schriftlichen Aufzeichnungen der empfangenden Partei hervorgeht, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bestanden. 12.4. Ungeachtet des Vorstehenden in diesem Abschnitt 12 kann die empfangende Partei bestimmte vertrauliche Informationen offenlegen, soweit eine solche Offenlegung durch geltende Gesetze oder aufgrund einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer anderen zuständigen staatlichen Stelle vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Weise schriftlich von eine...
Vertrauliche Information. Der Informationsgeber beabsichtigt, gewisse seiner vertraulichen und geheimen Informationen (die "Vertrauliche Information") dem Informationsempfänger zwecks Hosting offenzulegen. Der Begriff „Vertrauliche Information“ im Sinne dieser Vereinbarung umfasst alle Daten, Unterlagen, Materialien, Technologie, wie z.B. Computer-Programme, Spezifikationen, Handbücher, Business-Pläne, Marketing- Pläne, Finanzdaten und andere Informationen welche elektronisch, schriftlich, mündlich oder auf anderem Wege durch den Informationsgeber dem Informationsempfänger offengelegt oder zugestellt werden. Falls Vertrauliche Information mündlich offengelegt wird, ist diese innerhalb von zehn (10) Tagen nach Offenlegung als solche zu identifizieren. Nicht als „Vertrauliche Information“ gelten Daten, Unterlagen, Materialien und Technologie, welche zum Zeitpunkt der Offenlegung an den Informationsempfänger bereits allgemein bekannt waren oder während der Dauer dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden.
Vertrauliche Information. Vertriebspartnern die Erlaubnis erteilen, auf Ausgabedaten ausschließlich in Verbindung mit dem Vertrag und zu dem Zweck zuzugreifen und diese zu verarbeiten, damit die Vertriebspartner von Sandvik Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vertrag erbringen können. 22.2 Die digitalen Dienstleistungen (einschließlich des Geräteüberwachungsdienstes) können die Überwachung von: (a) Gerätestunden und (b) Geräteproduktivität oder die Unterstützung oder Durchführung von Aftermarket-Services oder Ähnlichem umfassen. 21.1 Der Besteller verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen von Sandvik, d.h. alle 22.3 Der Besteller darf Eingabe- und Ausgabedaten für seine eigenen internen Informationen oder Daten in Bezug auf eine Partei oder ihre verbundenen Unternehmen oder Vertreter oder deren jeweilige Geschäftstätigkeit, die eine Partei der anderen Partei oder ihren verbundenen Unternehmen oder Vertretern schriftlich, mündlich oder anderweitig offenlegt, nur zu verwenden, um ihre Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erfüllen; und (b) dass alle Informationen, die von oder im Namen von Sandvik offengelegt werden, zu jeder Zeit Eigentum von Sandvik sind und bleiben. 21.2 Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen, dass sie: (a) zu keinem Zeitpunkt und außer in den Fällen, in denen dies nach Ziffer 21.3 zulässig ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei an Dritte weiterzugeben (einschließlich Informationen Geschäftszwecke verwenden, vorausgesetzt, dass der Besteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sandvik keine Eingabe- oder Ausgabedaten (ganz oder teilweise und unabhängig vom Format) an Dritte (mit Ausnahme seiner verbundenen Unternehmen) weitergibt oder anderweitig zur Verfügung stellt; vorausgesetzt jedoch, dass der Besteller Eingabe- oder Ausgabedaten an seine Drittdienstleister weitergeben darf, die: (a) die Eingabe- oder Ausgabedaten kennen müssen, um die Waren für und im Namen des Bestellers zu warten; und (b) mit dem Besteller schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen eingegangen sind, die die Eingabe- und Ausgabedaten nicht weniger schützen als die im Vertrag enthaltenen und eine weitere Offenlegung verhindern. über technische Lösungen oder Probleme oder Testergebnisse, die als vertrauliche 22.4 Sandvik wird: (a) in Verbindung mit und während der Laufzeit der Informationen von Sandvik gelten); und (b) die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln un...
Vertrauliche Information. Das individuelle Passwort, das WEBER-HYDRAULIK im Zusammenhang mit der E-Mail Adresse des Geheimnisträgers vergibt, ist geheim zu halten.
Vertrauliche Information. 1.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche vorläufigen und aus- schussinternen Arbeitspapiere, einschließlich der im Rahmen des Projekts erarbeiteten Unterla- gen und hinzugezogenen Dokumente (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von buildingSMART oder von anderen Teilnehmern des Projekts of- fenbart werden, sowie Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organi- satorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind („Ver- trauliche Information“). 1.2 Ausgenommen hiervon sind solche Informationen, die (a) der Öffentlichkeit oder dem Experten vor Offenbarung bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden, (b) die von dem Experten ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von buildingSMART nachweis- lich selber gewonnen wurden.
Vertrauliche Information werden); und (ii) Sandvik-Daten zu entwickeln, d. h. aggregierte und/oder anonyme Daten, die von Sandvik auf der Grundlage von (a) Eingabedaten und/oder Ausgabedaten oder (b) anderweitig durch die Nutzung der digitalen Dienstleistung (einschließlich der Geräteüberwachungsdienstleistung) erstellt, generiert, abgeleitet oder produziert werden, wobei diese Daten keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen, um sie für die Geschäftszwecke von Sandvik zu verwenden; und (b) seinen Vertriebspartnern die Erlaubnis erteilen, auf Ausgabedaten ausschließlich in Verbindung mit dem Vertrag und zu dem Zweck zuzugreifen und diese zu verarbeiten, damit die Vertriebspartner von Sandvik Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vertrag erbringen können.
Vertrauliche Information. Jedwede Information jedweder Art (z.B. Berichte, Präsentationen, Berechnungen, planerische Darstellungen sowie davon abgeleitete Analysen, Studien etc.) in jedweder Form (z.B. auf Papier oder digital), die einen direkten oder indirekten Bezug zu den Parteien, Partnern und zum Projekt hat, und von einer Partei oder einem Partner als vertraulich kommuniziert worden ist, und dies unabhängig von der jeweiligen Form und ob die Kommunikation vor oder nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgte. Eine Information, die im Datenraum vorliegt, ist grundsätzlich eine vertrauliche Information. Vorbehalten bleiben die Ausnahmen nach Artikel 4.

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  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Abschluss des Reisevertrages 2.1. Die Buchung kann schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder schriftlich, tele- fonisch oder per E-Mail bei HHD oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie HHD den Ab- schluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestäti- gung durch HHD stellt noch keine Be- stätigung der Annahme des Buchungs- auftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von HHD zu erbringen- den Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen der HHD und die ergänzenden Informationen der HHD, soweit diese Ihnen bei der Bu- chung vorliegen. 2.2. Sie haben für alle Vertragsver- pflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.3. Der Reisevertrag kommt durch den Zugang der auf einem dauerhaften Datenträger von der HHD übersandten Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen, erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An- gebot der HHD vor, an das die HHD zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit die HHD bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist der HHD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. 2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebote- nen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Reise- bedingungen unter «Rücktritt» aufge- führten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. auf- grund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten. 2.5. Die Weitervermietung der Ferien- häuser und Ferienwohnungen von HHD ist ebenso nicht gestattet wie die Ver- marktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung. 2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte be- achten Sie jedoch, dass HHD für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchun- gen unter einer Bedingung und münd- liche Nebenabreden sind nur dann gül- tig, wenn sie von HHD bestätigt werden. 2.7. Buchungen für Fähren und Mietwa- gen werden von HHD als Fremdleistung lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedin- gungen der jeweiligen Leistungsträger.

  • Abschluss des Vertrages 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht. 6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex. 7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung. 8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.