Vertrauliche Information Musterklauseln

Vertrauliche Information. Der Informationsgeber beabsichtigt, gewisse seiner vertraulichen und geheimen Informationen (die "Vertrauliche Information") dem Informationsempfänger zwecks Hosting offenzulegen. Der Begriff „Vertrauliche Information“ im Sinne dieser Vereinbarung umfasst alle Daten, Unterlagen, Materialien, Technologie, wie z.B. Computer-Programme, Spezifikationen, Handbücher, Business-Pläne, Marketing- Pläne, Finanzdaten und andere Informationen welche elektronisch, schriftlich, mündlich oder auf anderem Wege durch den Informationsgeber dem Informationsempfänger offengelegt oder zugestellt werden. Falls Vertrauliche Information mündlich offengelegt wird, ist diese innerhalb von zehn (10) Tagen nach Offenlegung als solche zu identifizieren. Nicht als „Vertrauliche Information“ gelten Daten, Unterlagen, Materialien und Technologie, welche zum Zeitpunkt der Offenlegung an den Informations- empfänger bereits allgemein bekannt waren oder während der Dauer dieser Vereinbarung allgemein bekannt werden.
Vertrauliche Information. Vertrauliche Information" bedeutet jede Information, welche die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei, entweder in direkter oder indirekter, grafischer, schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form kundtut, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich als „vertraulich“ oder „geschützt“ vorgetragen werden oder gekennzeichnet sind, einschließlich, aber nicht ausschließlich (a) Knowhow, Betriebsgeheimnisse, urheberrechtlich geschützte Werke sowie andere geschützte Informationen, Daten über Ideen, Erfindungen, Technologien und Prozesse; (b) Informationen aus den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie aus Projekten; (c) Geschäfts- und Finanzinformationen; und (d) jede andere Information, in dem Ausmaß, als diese Information die vorstehenden Vertraulichen Informationen beinhaltet, reflektiert oder darauf aufbaut. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeuten Vertrauliche Informationen auch Vertrauliche Informationen von mit Pankl verbundenen Unternehmen, egal ob diese Vertraulichen Informationen direkt von einem solchen verbundenen Unternehmen dem Vertragspartner offengelegt wurden oder nicht. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist ein mit Pankl verbundenes Unternehmen jedes Unternehmen, welches direkt oder indirekt (i) kontrolliert wird, oder (ii) in dem die Stimmrechte kontrolliert werden, oder (iii) in dem mehr als fünfzig Prozent (50%) der Stimmrechte ausgeübt werden können.
Vertrauliche Information. Das individuelle Passwort, das WEBER-HYDRAULIK im Zusammenhang mit der E-Mail Adresse des Geheimnisträgers vergibt, ist geheim zu halten.
Vertrauliche Information. 13.1 Der Partner wird die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und über alle im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags mitgeteilten vertraulichen Informationen, einschließlich Daten von Endkunden und Geschäftskunden, strengstens Stillschweigen gegenüber Dritten wahren. Ist eine der Partner gesetzlich verpflichtet, die vertraulichen Informationen gegenüber Dritten und/oder Behörden zu offenbaren, ist dies Lottohelden unverzüglich, d.h. sofort nachdem die er selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat, schriftlich anzuzeigen.
Vertrauliche Information. Jedwede Information jedweder Art (z.B. Berichte, Präsentationen, Berechnungen, planerische Darstellungen sowie davon abgeleitete Analysen, Studien etc.) in jedweder Form (z.B. auf Papier oder digital), die einen direkten oder indirekten Bezug zu den Parteien, Partnern und zum Projekt hat, und von einer Partei oder einem Partner als vertraulich kommuniziert worden ist, und dies unabhängig von der jeweiligen Form und ob die Kommunikation vor oder nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgte. Eine Information, die im Datenraum vorliegt, ist grundsätzlich eine vertrauliche Information. Vorbehalten bleiben die Ausnahmen nach Artikel 4.
Vertrauliche Information. 1.1 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche vorläufigen und aus- schussinternen Arbeitspapiere, einschließlich der im Rahmen des Projekts erarbeiteten Unterla- gen und hinzugezogenen Dokumente (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von buildingSMART oder von anderen Teilnehmern des Projekts of- fenbart werden, sowie Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organi- satorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind („Ver- trauliche Information“).
Vertrauliche Information. 12.1. Sofern nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder durch die offenlegende Partei schriftlich genehmigt oder anderweitig durch anwendbare Gesetze vorgeschrieben, hat die empfangende Partei während der Laufzeit des Vertrages und für zehn (10) Jahre danach alle vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben oder für andere als die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden.
Vertrauliche Information werden); und (ii) Sandvik-Daten zu entwickeln, d. h. aggregierte und/oder anonyme Daten, die von Sandvik auf der Grundlage von (a) Eingabedaten und/oder Ausgabedaten oder (b) anderweitig durch die Nutzung der digitalen Dienstleistung (einschließlich der Geräteüberwachungsdienstleistung) erstellt, generiert, abgeleitet oder produziert werden, wobei diese Daten keine personenbezogenen Daten enthalten dürfen, um sie für die Geschäftszwecke von Sandvik zu verwenden; und (b) seinen Vertriebspartnern die Erlaubnis erteilen, auf Ausgabedaten ausschließlich in Verbindung mit dem Vertrag und zu dem Zweck zuzugreifen und diese zu verarbeiten, damit die Vertriebspartner von Sandvik Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vertrag erbringen können.
Vertrauliche Information. Vertriebspartnern die Erlaubnis erteilen, auf Ausgabedaten ausschließlich in Verbindung mit dem Vertrag und zu dem Zweck zuzugreifen und diese zu verarbeiten, damit die Vertriebspartner von Sandvik Dienstleistungen in Verbindung mit dem Vertrag erbringen können.