Vertraulichkeit der Informationen Musterklauseln

Vertraulichkeit der Informationen. Die TOPAS verpflichtet sich, die Daten des Kunden vertraulich zu be- handeln und ausschließlich die zur Erfüllung des Supportvertrages notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben. Der Vertragskunde verpflichtet sich seinerseits, die vom Support empfangenen Infor- mationen und Daten vertraulich zu behandeln, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben und nur im Sinne dieser Vereinbarung zu ver- wenden.
Vertraulichkeit der Informationen. Jede Vertragspartei stellt die Vertraulichkeit der über öffentliche Telekommunikationsnetze und öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erfolgenden Kommunikation und der damit verbundenen Verkehrsdaten sicher, ohne den Handel mit Dienstleistungen zu beschränken.
Vertraulichkeit der Informationen. (1) Der Inhalt der übermittelten Informationen kann ohne Einschränkung genutzt werden, es sei denn, er werde von einer Seite als vertraulich erklärt.
Vertraulichkeit der Informationen. Jede Partei verpflichtet sich für sich selbst und ihre Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Vertreter, vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“ beinhalten sämtliche Informationen über Prozesse, Produktsortiment, interne und/oder geschäftliche Informationen über die Parteien (und deren verbundene Unternehmen) der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, praktisch verwertbare und kaufmännische Informationen -, die eine Partei der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder in anderer Weise offenlegt) als streng vertraulich zu behandeln und solche Informationen Dritten gegenüber nicht offen zulegen oder weiterzugeben. Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Vertretern und Mitarbeitern einer Partei offen gelegt werden, für welche die Offenlegung für die Erbringung der Beratungsleistung notwendig ist. Ewellix ist jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen des Empfängers anderen Gesellschaften innerhalb des Ewellix Konzerns offen zu legen. Ewellix verpflichtet sich sicher zu stellen, dass solche anderen Gesellschaften die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Keine der beiden Parteien darf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei für Zwecke verwenden, die außerhalb der beabsichtigten Verwendung (siehe Absatz 2 oben) liegen. Keine Verpflichtung hinsichtlich Nutzung, Offenlegung oder Geheimhaltung gilt für Informationen, welche (i) der informationsempfangenden Partei (oder einem verbundenen Unternehmen dieser Partei), bereits vor der Weitergabe durch die offenbarende Partei bekannt sind; (ii) bereits vor deren Weitergabe durch den Informationsempfänger öffentlich bekannt sind, oder nach deren Weitergabe ohne Verschulden des Informationsempfängers, seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Vertreter öffentlich bekannt werden; (iii) nach Weitergabe an den Informationsempfänger durch die andere Partei, dem Informationsempfänger (oder einem verbundenen Unternehmen des Informationsempfängers) von Dritten verfügbar gemacht werden, die dazu berechtigt sind; (iv) deren Offenlegung aufgrund von Gesetz, Gerichtsbeschluss oder Börsenvorschriften erforderlich ist oder (v) welche durch die informationsempfangende Partei (oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen) unabhängig von vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden. Jede Partei sorgt dafür, dass die schriftlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt w...
Vertraulichkeit der Informationen. Geheimhaltung und Quellenschutz gilt als vereinbart, der Kontakt mit dem Eigentümer erfolgt nur über uns. Die Weitergabe der von MJI erhaltenen Informationen über mögliche Rechtsgeschäfte an Dritte ist nicht zulässig! Führt eine Weitergabe einer solchen Information zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung zur Zahlung durch den Weitergeber fällig.

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