Vertraulichkeit der Informationen Musterklauseln

Vertraulichkeit der Informationen. Die TOPAS verpflichtet sich, die Daten des Kunden vertraulich zu be- handeln und ausschließlich die zur Erfüllung des Supportvertrages notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben. Der Vertragskunde verpflichtet sich seinerseits, die vom Support empfangenen Infor- mationen und Daten vertraulich zu behandeln, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben und nur im Sinne dieser Vereinbarung zu ver- wenden.
Vertraulichkeit der Informationen. Jede Vertragspartei stellt die Vertraulichkeit der über öffentliche Telekommunikationsnetze und öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erfolgenden Kommunikation und der damit verbundenen Verkehrsdaten sicher, ohne den Handel mit Dienstleistungen zu beschränken.
Vertraulichkeit der Informationen. (1) Der Inhalt der übermittelten Informationen kann ohne Einschränkung genutzt werden, es sei denn, er werde von einer Seite als vertraulich erklärt. (2) Die Weitergabe von vertraulichen Informationen darf nur in gegenseitigem Einverständnis erfolgen.
Vertraulichkeit der Informationen. Geheimhaltung und Quellenschutz gilt als vereinbart, der Kontakt mit dem Eigentümer erfolgt nur über uns. Die Weitergabe der von MJI erhaltenen Informationen über mögliche Rechtsgeschäfte an Dritte ist nicht zulässig! Führt eine Weitergabe einer solchen Information zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung zur Zahlung durch den Weitergeber fällig.
Vertraulichkeit der Informationen. Jede Partei verpflichtet sich für sich selbst und ihre Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Vertreter, vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“ beinhalten sämtliche Informationen über Prozesse, Produktsortiment, interne und/oder geschäftliche Informationen über die Parteien (und deren verbundene Unternehmen) der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, praktisch verwertbare und kaufmännische Informationen -, die eine Partei der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder in anderer Weise offenlegt) als streng vertraulich zu behandeln und solche Informationen Dritten gegenüber nicht offen zulegen oder weiterzugeben. Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Vertretern und Mitarbeitern einer Partei offen gelegt werden, für welche die Offenlegung für die Erbringung der Beratungsleistung notwendig ist. Ewellix ist jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen des Empfängers anderen Gesellschaften innerhalb des Ewellix Konzerns offen zu legen. Ewellix verpflichtet sich sicher zu stellen, dass solche anderen Gesellschaften die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Keine der beiden Parteien darf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei für Zwecke verwenden, die außerhalb der beabsichtigten Verwendung (siehe Absatz 2 oben) liegen. Keine Verpflichtung hinsichtlich Nutzung, Offenlegung oder Geheimhaltung gilt für Informationen, welche (i) der informationsempfangenden Partei (oder einem verbundenen Unternehmen dieser Partei), bereits vor der Weitergabe durch die offenbarende Partei bekannt sind; (ii) bereits vor deren Weitergabe durch den Informationsempfänger öffentlich bekannt sind, oder nach deren Weitergabe ohne Verschulden des Informationsempfängers, seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Vertreter öffentlich bekannt werden; (iii) nach Weitergabe an den Informationsempfänger durch die andere Partei, dem Informationsempfänger (oder einem verbundenen Unternehmen des Informationsempfängers) von Dritten verfügbar gemacht werden, die dazu berechtigt sind; (iv) deren Offenlegung aufgrund von Gesetz, Gerichtsbeschluss oder Börsenvorschriften erforderlich ist oder (v) welche durch die informationsempfangende Partei (oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen) unabhängig von vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden. Jede Partei sorgt dafür, dass die schriftlichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt w...

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  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.