Vertraulichkeit und Eigentum Musterklauseln

Vertraulichkeit und Eigentum. 8.1 Der Verkäufer muss das gesamte technische oder geschäftliche Know-how, alle Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse, Initiativen und alle anderen In- formationen, die vertraulicher Natur sind und die dem Verkäufer von ADM oder seinen Agenten offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informatio- nen, die das Geschäft oder die Produkte von ADM be- treffen und die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln, und der Verkäufer muss die Offenlegung solchen vertraulichen Informationen auf diejenigen seiner Beschäftigten, Agenten oder Subunternehmer beschränken, die diese Informationen benötigen, um die Verpflichtungen des Verkäufers ge- genüber ADM erfüllen zu können, und muss sicher- stellen, dass diese Beschäftigten, Agenten oder Subun- ternehmer ähnlichen Verschwiegenheitspflichten un- terliegen wie der Verkäufer.
Vertraulichkeit und Eigentum. 9.1 Der Verkäufer wird hinsichtlich allen technischen und kommerziellen Knowhows, technischen Angaben, Erfindungen, Verfahren, Initiativen oder sonstigen Informationen, die vertraulicher Art sind und von Syngenta oder ihren Vertretern dem Verkäufer erteilt wurden, sowie andere vertrauliche Informationen über Syngenta und Aktivitäten oder Produkte, die der Verkäufer erfahren hat, strikte Vertraulichkeit wahren. Der Verkäufer wird diese vertraulichen Informationen nur mit seinen Arbeitnehmern, Vertretern oder Subunternehmern teilen, wenn diese für die Ausführung des Vertrages notwendig sind. Der Verkäufer garantiert dafür, dass diese Arbeitnehmer, Vertreter und Subunternehmer, denen die vertraulichen Informationen mitgeteilt werden, an dieselbe Geheimhaltungsverpflichtung gebunden werden wie er selbst.
Vertraulichkeit und Eigentum. 8.1 Der Verkäufer muss das gesamte technische oder geschäftliche Know-how, alle Spezifikationen, Erfindungen, Prozesse, Initiativen und alle anderen Informationen, die vertraulicher Natur sind und die dem Verkäufer von ADM oder seinen Agenten offengelegt wurden, sowie alle anderen vertraulichen Informationen, die das Geschäft oder die Produkte von ADM betreffen und die der Verkäufer möglicherweise erhält, streng vertraulich behandeln, und der Verkäufer muss die Offenlegung solchen vertraulichen Informationen auf diejenigen seiner Beschäftigten, Agenten oder Subunternehmer beschränken, die diese Informationen benötigen, um die Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber ADM erfüllen zu können, und muss sicherstellen, dass diese Beschäftigten, Agenten oder Subunternehmer ähnlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen wie der Verkäufer.