Ausführung des Vertrages Musterklauseln

Ausführung des Vertrages. 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Ort, an dem Smals Dredging die Dienstleistungen erbringt oder zumindest erbringen muss, vollständig den Anweisungen von Smals Dredging entsprechend eingerichtet wird. In diesem Zusammenhang wird der Auftraggeber unter anderem, aber nicht ausschließlich für genügend Platz und Möglichkeiten auf der Leitungstrasse und in deren Umgebung für die Anlage von Leitungen durch Smals Dredging und die Anlage von Zufahrtsstraßen zum Ort, an dem Smals Dredging die Dienstleistungen erbringen muss, sorgen. 3.2 Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Möglichkeiten für die Anlieferung, die Lagerung und/oder den Abtransport von Baustoffen und Hilfsmitteln. 3.3 Der Ausführungszeitraum muss eine in Rücksprache miteinander festzulegende ununterbrochene Periode sein. 3.4 Die Dienstleistungen können in einem Zeitrahmen von mindestens fünfundfünfzig
Ausführung des Vertrages. 4.1 In jedem Fall ist die Bestellung auf das beschränkt, was von Plastic Company im jeweiligen Vertrag beschrieben oder von Plastic Company schriftlich bestätigt wurde. Wenn die Plastic Company ihrer Meinung nach mehr Arbeiten ausführt, als im Vertrag beschrieben, ist sie berechtigt, der anderen Partei einen Zuschlag zu berechnen. 4.2 Plastic Company ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen. 4.3 Plastic Company kann einen Sammelauftrag in verschiedenen Teilen ausführen. 4.4 Die von Plastic Company angegebenen Fristen sind stets Richtwerte und werden nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt. Sie gelten daher nicht als Frist. Wenn es absehbar ist, daß ein bestimmter Zeitraum überschritten wird, wird Plastic Company die andere Partei so schnell wie möglich darüber informieren. Die Gegenpartei darf die Erbringung der Dienstleistungen oder die Lieferung der bestellten Produkte nicht wegen Überschreitung der Frist verweigern. In diesem Fall ist Plastic Company berechtigt, seine Verpflichtungen zu einem mit der anderen Partei zu vereinbarenden Termin zu erfüllen. Eine Überschreitung der angegebenen Frist kann nicht zu einem Grund für die Auflösung oder Entschädigung führen. 4.5 Wenn die Gegenpartei der Ansicht ist, daß Plastic Company den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat, wird sie Plastic Company unverzüglich informieren und einem Dritten nicht gestatten, einen Mangel zu beheben.
Ausführung des Vertrages. 4.1. Der AN verpflichtet sich, bei Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu beachten. Die Lieferung und Leistung muss den
Ausführung des Vertrages. 1. Der Auftragnehmer muss den Vertrag nach besten Kenntnissen und Fähigkeiten sowie im Einklang mit den Forderungen guten fachmännischen Könnens ausführen. Der Auftragnehmer sorgt für die sorgfältige Anwerbung und Auswahl der einzusetzenden Arbeitskräfte und garantiert, dass die Qualität, Ausbildung und Berufserfahrung der eingesetzten Arbeitskräfte an die auszuführenden Arbeiten bei DDM und/oder dessen Auftraggeber ordnungsgemäß anschließen. Der Auftragnehmer achtet darauf, dass die Fachkenntnisse der eingesetzten Arbeitskräfte derzeit und künftig aktuell sind. 2. Der Auftragnehmer ist ohne vorausgehende schriftliche Zustimmung von DDM nicht dazu berechtigt, für die Ausführung des Vertrages Subunternehmen oder Auftragnehmer in Form von Dritten einzuschalten. 3. Wenn die Rede von einer Bereitstellung einer Arbeit ist, stellen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen fest, dass in keinem Fall die Rede von einem Arbeitsvertrag zwischen den entsprechenden Arbeitskräften und DDM ist. 4. Der Auftragnehmer ist für den Erhalt der Konzessionen, Lizenzen und weiteren Genehmigungen verantwortlich, die für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind. 5. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen bzw. der vereinbarten Planung durch den Auftragnehmer führt von Rechts wegen zu einem Versäumnis, ohne dass hierfür von DDM eine Inverzugsetzung notwendig ist. 6. Außer bei einem Ausleihen von Zeitarbeitskräften oder einer Abstellung ist der Auftragnehmer vollständig für die Leitung und Beaufsichtigung der von ihm eingesetzten Arbeitskräfte verantwortlich. Der Auftragnehmer sorgt zu jeder Zeit dafür, dass die eingesetzten Arbeitskräfte vor Beginn der Arbeiten vollständig und sorgfältig zu allen Sicherheitsaspekten dieser Arbeiten sowie zum entsprechenden Arbeitsumfeld informiert werden. Der Auftragnehmer sorgt zu jeder Zeit für sichere Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung ausreichend schützender Arbeitskleidung. DDM trägt in dieser Hinsicht keine Verantwortung. 7. DDM hat das Recht, dem Auftragnehmer Instruktionen in Bezug auf die Ausführung des Vertrages oder eines entsprechenden Teils zu vermitteln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, angemessenen Instruktionen von DDM zu jeder Zeit Folge zu leisten. 8. DDM ist zu jeder Zeit berechtigt, die Ausführung des Vertrages durch den Auftragnehmer zu beaufsichtigen bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Auftragnehmer ist seinerseits verpflichtet, einer derartigen Inspektion seine vollständige Mitarbeit zu gewähren. 9. Der Ve...
Ausführung des Vertrages. 3.1 Die Lieferung erfolgt gemäß den jeweils geltenden Incoterms: Ex Works (ab Werk). Wenn der Kunde die Annahme zum vereinbarten Zeitpunkt verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Lieferant berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und Transportkosten zu berechnen. 3.2 Die Ware gilt als geliefert, sobald der Kunde die Ware in Empfang genommen und/oder die Lieferung oder Abholung der Ware durch den Kunden unterzeichnet hat. 3.3 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung an der Haustür gehen die gelieferten Waren auf Gefahr des Kunden. Auch bei Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Kunde die Ware zum Transport verlädt. 3.4 Die Angabe von Lieferzeiten in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Vereinbarungen oder sonstigem erfolgt stets nach bestem Wissen und Gewissen des Lieferanten und wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich. 3.5 Der Kunde kann innerhalb von 7 Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Produkte oder eines der gelieferten Zubehörteile: - nach persönlichen Angaben des Kunden angefertigt wurden (Individualisierung), - speziell für den Kunden bestellt würde (Größe, Farbe und Zusatzoptionen), - nicht mehr in der Originalverpackung / im Originalzustand ist, - nicht mehr vollständig oder beschädigt ist, - (teilweise) in Gebrauch genommen würde. Widerrufsrecht ist für Geschäftskunden (Händler) nicht möglich.
Ausführung des Vertrages. 1) Die Regierungen der Vertragsstaaten schließen eine Ausführungsvereinbarung ab. 2) Soweit erforderlich erlassen die Vertragsstaaten Ausführungsbestim- mungen.
Ausführung des Vertrages. 1 Als Gegenstand des Vertrages gelten auch alle Tätigkeiten, die ihrer Art nach zum Vertrag bzw. zur Vertragsleistung gehören. Derartige Lieferungen/Tätigkeiten vermitteln daher keinen Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung. 2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrages die Anforderungen an eine gute und brauchbare Werkleistung sowie die Anforderungen und Weisungen der Behörden und Versorgungsbetriebe einzuhalten. 3 Es ist dem Auftragnehmer ohne Genehmigung von Dura Vermeer nicht gestattet, sich bezüglich der Vertragsleistung direkt oder über eine andere Stelle als Dura Vermeer mit dem Geschäftsherrn und/oder dessen Beratern und Vertretern in Verbindung zu setzen oder diesem/diesen Preisangaben zu machen und/oder Angebote für eventuelle Änderungen oder Erweiterungen bezüglich der Vertragsleistung zu unterbreiten. 4 Die Ausführung des Vertrages durch den Auftragnehmer muss gemäß der Planung von Dura Vermeer und in der Weise erfolgen, dass die Tätigkeiten von Dura Vermeer und/oder Dritten dadurch nicht gestört werden. Bei (drohender) Abweichung von der Planung werden die Parteien so schnell wie möglich Gespräche über die eventuellen Konsequenzen dieser Abweichung aufnehmen. 5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, selbst für die erforderlichen Hilfsmittel und Materialien zu sorgen und dieses Material nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig prüfen und mit einem Prüfzeichen versehen zu lassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung die Prüfberichte vorzulegen.
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  • Änderungen des Vertrages Die Regelungen des Vertrages beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedin- gungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, GasGVV, GasNZV, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesän- derungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Ab- schluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeu- tendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstan- xxxx Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entste- hen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant ver- pflichtet, den Vertrag – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/ oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/ oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüg- lich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Stromzählernummer in Textform mitzuteilen. 10.2. Der Lieferant wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Ver- trags weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Lieferant gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die er von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrags zu vergüten. Die Pflicht des Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung der bisheri- gen Entnahmestelle und Ansprüche des Lieferanten auf entgange- nen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Entnahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Ver- trag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaft- lich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertra- gung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnach- folge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwand- lungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

  • Beendigung des Vertrages Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Bei kurzfristigen Verträgen bzw. Verträgen mit einem Einmalbeitrag endet der Vertrag mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens 1 Monat, vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Der Versicherungsvertrag kann beendet/gekündigt werden u. a.:

  • Zahlung und Erfüllung des Vertrages Die Zinsen werden täglich berechnet und dem Fleks Horten Tagesgeldkonto am Ende eines Kalenderjahres gutgeschrieben.

  • Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih- ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu- sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er- klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

  • Dauer des Vertrages 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.