Common use of Vertretung des Auftraggebers Clause in Contracts

Vertretung des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber für die Abwicklung des Bauvorhabens einen Archi- tekten und / oder einen Bauleiter eingeschaltet, so ist dieser berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur technisch und zeitlich ordnungsgemäßen Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Weitergehende rechtsver- bindliche Erklärungen abzugeben und / oder entgegenzunehmen bleibt ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten. Insbesondere ist der Architekt / der Bauleiter nicht dazu bevollmächtigt, finanzielle Verpflich- tungen zu Lasten des Auftraggebers einzugehen, Vertragsänderungen anzuordnen, Zusatzleistungen zu vergeben oder Stundenlohnarbeiten zu beauftragen, es sei denn er ist vom Auftraggeber hierzu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt.

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Samples: www.pharmaserv.de, www.pharmapark-jena.de, infrareal.de

Vertretung des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber für die Abwicklung des Bauvorhabens einen Archi- tekten und / Architek- ten und/oder einen Bauleiter eingeschaltet, so ist dieser berechtigt, Weisungen Weisun- gen zu erteilen, die zur technisch und zeitlich ordnungsgemäßen Ausführung Ausfüh- rung der Bauleistung erforderlich sind. Weitergehende rechtsver- bindliche rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und / oder entgegenzunehmen bleibt ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten. Insbesondere ist der Architekt / Architekt/der Bauleiter nicht dazu bevollmächtigt, finanzielle Verpflich- tungen Verpflichtungen zu Lasten des Auftraggebers Auf- traggebers einzugehen, Vertragsänderungen anzuordnen, Zusatzleistungen Zusatzleistun- gen zu vergeben oder Stundenlohnarbeiten zu beauftragen, es sei denn er ist vom Auftraggeber hierzu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt.

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Samples: www.pharmapark-jena.de

Vertretung des Auftraggebers. Hat Schaltet der Auftraggeber für die Abwicklung des Bauvorhabens Bauvor- habens einen Archi- tekten und / Dritten (z.B. Architekt oder einen Bauleiter eingeschaltetBauleiter) ein, so ist dieser berechtigt, Weisungen zu erteilen, die zur technisch tech- nisch und zeitlich ordnungsgemäßen Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Weitergehende rechtsver- bindliche Erklärungen abzugeben und / und/oder entgegenzunehmen entgegenzu- nehmen bleibt ausschließlich dem Auftraggeber vorbehaltenvorbehal- ten. Insbesondere ist der Architekt / der Bauleiter vom Auftraggeber eingeschaltete Dritte nicht dazu bevollmächtigt, finanzielle Verpflich- tungen Verpflichtun- gen zu Lasten des Auftraggebers einzugehen, Vertragsänderungen Vertrags- änderungen anzuordnen, Zusatzleistungen zu vergeben oder Stundenlohnarbeiten zu beauftragen, es sei denn er ist vom Auftraggeber hierzu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigtbe- vollmächtigt.

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Vertretung des Auftraggebers. 3.1. Hat der Auftraggeber für die Abwicklung des Bauvorhabens einen Archi- tekten und / oder einen Bauleiter Architekten eingeschaltet, so ist dieser berechtigt, nach Maßgabe des Auftraggebers Weisungen zu erteilen, die zur technisch und zeitlich ordnungsgemäßen Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Weitergehende rechtsver- bindliche rechts- verbindliche Erklärungen abzugeben und / und/oder entgegenzunehmen entgegenzunehmen, bleibt ausschließlich dem Auftraggeber Auftrag- geber vorbehalten. Insbesondere ist der Architekt / der Bauleiter nicht dazu bevollmächtigt, finanzielle Verpflich- tungen Verpflichtungen zu Lasten des Auftraggebers einzugehen, Vertragsänderungen anzuordnen, Zusatzleistungen zu vergeben oder Stundenlohnarbeiten zu beauftragen, es sei denn er ist vom Auftraggeber hierzu ausdrücklich schriftlich bevollmächtigt.

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