Common use of Vertretungsregelung Clause in Contracts

Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührt.

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Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführtwei- tergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen Beweisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührtunberührt.

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Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertreters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen Beweisgrün- den möglichst schriftlich – mindestens in Textform – zu unterrichten. Das Erfordernis Erfor- dernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührtunberührt.

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Vertretungsregelung. Der Minderjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe Maß- gabe der bei Depot-/Kontoeröffnung getroffenen Regelung vertretenvertre- ten. Für Minderjährige werden grundsätzlich nur Depots/Konten mit Einzelverfügungsbefugnis der ge- setzlichen Vertreter eröffnet und geführt. Bis zur Volljährigkeit des Minderjähri- gen Minder- jährigen ist jeder von mehreren gesetzlichen Vertretern Vertretern, bis zu einem rechtmäßigen Widerruf eines der gesetzlichen Vertreter Vertreter, allein verfügungsberechtigt. Widerruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis eines anderen ge- setzlichen Vertretersgesetzlichen Vertre- ters, können ab dem Widerruf nur noch sämtliche gesetzlichen Vertreter Ver- treter gemeinsam verfügen. Das Depot/Konto wird in diesem Fall als Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis („Und-Depot“/„Und-KontoUnd- Depot/-Konto“) der gesetzlichen Vertreter weitergeführt. Über den Widerruf ist die ebase unverzüglich und aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – Beweisgründen schrift- lich zu unterrichten. Das Erfordernis etwaiger vormundschaftsgerichtlicher vormundschaftsge- richtlicher Genehmigungen bleibt unbe- rührtunberührt.

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