Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen Vertrags "Weitere Versicherungsnehmer"/rechtlich selbständige Unternehmen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen "Weitere Versicherungsneh- mer" mitversichert sindsind (siehe Wagnisbeschreibung), vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger BeitragsschuldnerBeitrags- schuldner. Im Übrigen aber finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz Versicherungs- schutz erfassten rechtlich selbständigen Unternehmen AnwendungAnwen- dung.
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Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen "Weitere Versicherungsnehmer"/rechtlich selbständige Unternehmen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Vertretungsregelung. Soweit im Rahmen dieses Vertrages weitere natürliche oder juristische Personen „Weitere Versicherungsnehmer“/rechtlich selbständige Unternehmen mitversichert sind, vertritt der Versicherungsnehmer diese weiteren Versicherungsnehmer bei Abgabe und Annahme von Willenserklärungen. Der Versicherungsnehmer ist gegenüber dem Versicherer alleiniger Beitragsschuldner. Im Übrigen finden aber alle Bestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, entsprechend für die vom Versicherungsschutz erfassten Unternehmen Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice