Common use of Verwahrung der Cryptowerte bei einem dritten Kryptoverwahrer Clause in Contracts

Verwahrung der Cryptowerte bei einem dritten Kryptoverwahrer. 11.1 Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch einen dritten Cryptoverwahrer (im Folgenden „Cryptoverwahrer“) als Vertragspartner der Kunden von Trade Republic. Trade Republic erbringt selbst keine Cryptoverwahrung gegenüber den Kunden und steht mit diesen insoweit nicht in einer Vertragsbeziehung. Die öffentlichen und privaten Schlüssel („Public Keys“ und „Private Keys“) sind allein dem Cryptoverwahrer bekannt. Trade Republic haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Verlust der Cryptowerte durch den Cryptoverwahrer und/oder dessen Verwaltung der Wallets ergeben können, sofern Trade Republic hieran kein eigenes Verschulden trifft. Der Cryptoverwahrer unterhält einen Versicherungsschutz. Trade Republic übernimmt selbst keinerlei Verwahrgeschäfte für die Kunden. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Cryptoverwahrers werden Trade Republic und der Cryptoverwahrer die Cryptowerte der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten.

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