Verwaltung der Festgeldeinlage Musterklauseln

Verwaltung der Festgeldeinlage. 4.5.1. Der Kunde erkennt an, dass keine Möglichkeit zur Bareinzahlung bzw. Barauszahlung der Festgeldeinlage über die Internetplattform oder in Filialen der CKV besteht. Alle Transaktionen in Bezug auf die Festgeldeinlage werden ausschließlich durch eine Banküberweisung von dem bzw. auf das Savedo-Konto des Kunden ausgeführt. 4.5.2. Das Abheben der Festgeldeinlage bei Laufzeitende kann nur vom Kunden selbst gemäß der in diesen AGB vorgesehenen Regelungen erfolgen. Anträge oder Aufträge von dritten Parteien werden nicht akzeptiert. 4.5.3. Für den Fall, dass ein Antrag oder Auftrag, den die CKV erhält, unklar, unvollständig oder ungenau ist, ist die CKV dazu berechtigt, die Ausübung zu verweigern. 4.5.4. Mit Zustimmung der CKV und sofern dies möglich ist, hat der Kunde das Recht, einen bereits übermittelten Auftrag zu kündigen. 4.5.5. Die CKV akzeptiert und führt keine Verpfändungen der Festgeldeinlage aus, es sei denn, es liegt im Einzelfall zuvor eine schriftliche Genehmigung vor. 4.5.6. Alle Überweisungen auf das Savedo-Konto erfolgen in Euro.
Verwaltung der Festgeldeinlage. 4.5. Keeping of the Term Deposit 4.5.1. Der Kunde erkennt an, dass keine Möglichkeit zur Bareinzahlung bzw. Barauszahlung der Festgeldeinlage über die Internetplattform oder in Filialen der Privatbanka besteht. Alle Transaktionen in Bezug auf die Festgeldeinlage werden ausschließlich durch eine Banküberweisung vom bzw. auf das Savedo-Konto des Kunden ausgeführt. 4.5.1. The Client acknowledges that no option will be provided for cash depositing or withdrawal of money to/from the Term Deposit via the Internet Platform or at the offices of Privatbanka and all transactions in connection with the Term Deposit will only be performed through bank transfers from/to the Savedo Account of the Client. 4.5.2. Das Abheben der Festgeldeinlage bei Laufzeitende kann nur vom Kunden selbst gemäß der in diesen SGB vorgesehenen Regelungen erfolgen. Anträge oder Aufträge von dritten Parteien werden nicht akzeptiert. 4.5.2. Disposal of the Term Deposit at the Maturity Date may only be actualized by the Client, following the procedure established in these STC. No requests or Orders will be accepted from third parties other than the Client. 4.5.3. Für den Fall, dass ein Antrag oder Auftrag, den die Privatbanka erhält, unklar, unvollständig oder ungenau ist, ist die Privatbanka berechtigt, die Ausübung zu verweigern.
Verwaltung der Festgeldeinlage. 4.5.1. Der Kunde erkennt an, dass eine Möglichkeit zur Bareinzahlung bzw. Barauszahlung der Festgeldeinlage über die Internetplattform oder in Filialen der J&T banka nicht besteht. Alle Transaktionen in Bezug auf die Festgeldeinlage werden ausschließlich durch eine Banküberweisung vom bzw. auf das Savedo-Konto des Kunden ausgeführt. 4.5.2. Das Abheben der Festgeldeinlage bei Laufzeitende kann nur vom Sparer selbst gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Regelungen erfolgen. Anträge oder Aufträge von dritten Parteien werden nicht akzeptiert. 4.5.3. Für den Fall, dass ein Antrag oder Auftrag, den die J&T banka erhält, unklar, unvollständig oder ungenau ist, ist die J&T banka berechtigt, die Ausübung zu verweigern. 4.5.4. Der Sparer hat das Recht, während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt die Rücküberweisung der gesamten Festgeldeinlage zu beantragen. Dieser Antrag wird von der J&T banka von Fall zu Fall geprüft werden. 4.5.5. Mit Zustimmung der J&T banka, und sofern dies möglich ist, hat der Sparer das Recht, einen bereits übermittelten Auftrag zu kündigen. 4.5.6. Die J&T banka akzeptiert und führt keine Verpfändungen der Festgeldeinlage aus, es sei denn, es liegt im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung vor. 4.5.7. Alle Überweisungen auf das Savedo-Konto bei der flatexD Bank erfolgen in Euro. gir 4.5. Keeping of the deposit 4.5.1. The Client acknowledges that no option will be provided for cash depositing or withdrawal of money to/from the Deposit via the Internet Platform or at the offices of J&T banka and all transactions in connection with the Deposit will only be performed through bank transfers from/to the Savedo Account of the Client. 4.5.2. Disposal of the Deposit at Maturity Date may only be actualized by the Depositor, following the procedure established in these General Terms and Conditions. No requests or orders will be accepted from third parties other than the Depositor. 4.5.3. In case an order or request received by J&T banka is unclear, incomplete or inaccurate, J&T banka will be entitled to refuse its execution. 4.5.4. The Depositor will be entitled, at any time during the duration of the Deposit, to apply for the return of the entire Deposit, which shall be reviewed by J&T banka on a case-by-case basis. 4.5.5. The Depositor will have the right to cancel an already sent order only after the consent of J&T banka, and might be subject to the possibility for the execution of the transaction to be terminated. 4.5.6. J&...
Verwaltung der Festgeldeinlage. 4.5.1. Der Kunde erkennt an, dass eine Möglichkeit zur Bareinzahlung bzw. Barauszahlung der Festgeldeinlage über die Internetplattform oder in Filialen der J&T banka nicht besteht. Alle Transaktionen in Bezug auf die Festgeldeinlage werden ausschließlich durch eine Banküberweisung vom bzw. auf das Savedo-Konto des Kunden ausgeführt. 4.5.2. Das Abheben der Festgeldeinlage bei Laufzeitende kann nur vom Sparer selbst gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Regelungen erfolgen. Anträge oder Aufträge von dritten Parteien werden nicht akzeptiert. 4.5.3. Für den Fall, dass ein Antrag oder Auftrag, den die J&T banka erhält, unklar, unvollständig oder ungenau ist, ist die J&T banka berechtigt, die Ausübung zu verweigern. 4.5.4. Der Sparer hat das Recht, während der Laufzeit zu jedem Zeitpunkt die Rücküberweisung der gesamten Festgeldeinlage zu beantragen. Dieser Antrag wird von der J&T banka von Fall zu Fall geprüft werden. 4.5.5. Mit Zustimmung der J&T banka, und sofern dies möglich ist, hat der Sparer das Recht, einen bereits übermittelten Auftrag zu kündigen. 4.5.6. Die J&T banka akzeptiert und führt keine Verpfändungen der Festgeldeinlage aus, es sei denn, es liegt im Einzelfall eine schriftliche Genehmigung vor. 4.5.7. Alle Überweisungen auf das Savedo-Konto bei der flatex Bank erfolgen in Euro.

Related to Verwaltung der Festgeldeinlage

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.