Verwaltung der Kaution Musterklauseln

Verwaltung der Kaution. Über ihren Zahlungspartner bietet Getaround den Nutzern einen Service zur Verwaltung der Kautionen bei den Vermietungen an. Die Nutzer akzeptieren, den von Getaround angebotenen Service zur Verwaltung der Kaution zu nutzen und somit keine anderen Mittel als dieses zu verwenden (Kautionscheck, direkt vom Mieter beim Fahrzeugbesitzer hinterlegte Kaution usw.).
Verwaltung der Kaution. Über ihren Zahlungspartner bietet Drivy den Nutzern einen Service zur Verwaltung der Kautionen bei den Vermietungen an. Die Nutzer akzeptieren, den von Drivy angebotenen Service zur Verwaltung der Kaution zu nutzen und somit keine anderen Mittel als dieses zu verwenden (Kautionscheck, direkt vom Mieter beim Vermieter hinterlegte Kaution usw.).
Verwaltung der Kaution. Drivy bietet dem Vermieter die Verwaltung einer Kaution über das vom Mieter verwendete Online-Zahlungsmittel an. Der Vermieter kann diese Funktion nur in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: Wenn er geprüft hat, dass die für die Online-Zahlung auf der Website verwendete Kreditkarte tatsächlich dem Mieter gehört und auf seinen Namen und Vornamen ausgestellt ist. Drivy führt diese Überprüfung nicht vor der Anmietung durch. - Wenn er geprüft hat, dass der Mieter die Mietbedingungen bezüglich seines Alters und des Datums seines Führerscheins erfüllt. - Wenn er den Versicherungsschutz nicht anderweitig verwirkt hat - Wenn er die vorliegenden ANB beachtet. Die Kautionsfunktion kann bis zu drei Monate nach dem Ende der Anmietung beantragt werden. Nach Ablauf von drei Monaten kann Drivy keine Kaution mehr vom Mieter verlangen. Der Vermieter muss dann selbst die Kaution vom Mieter einholen. Die von Drivy im Rahmen dieser Funktion erbrachten Leistungen beschränken sich ausschließlich auf folgendes: ● Stellung eines Antrags auf Einzugsermächtigung auf dem Zahlungsmittel des Mieters in Höhe des Kautionsbetrags ● Einforderung der Zahlung der Kaution auf Anfrage des Vermieters Drivy behält den Betrag der Kaution auf einem Drittkonto, bis ein Nachweis seitens des Vermieters eingeht, der die Überweisung auf sein Konto rechtfertigt. Folgende Dokumente werden als Nachweis akzeptiert: ● eine Rechnung, mit einem Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Schadens, der zuvor von Drivy genehmigt wurde ● eine von der Versicherung übermittelte Bescheinigung des Wiederbeschaffungswertes ● ein Schreiben oder eine E-Mail mit der ausdrücklichen Genehmigung seitens des Mieters ● bei Diebstahl: ein Entschädigungsnachweis der Versicherung Mit der Inanspruchnahme der Kautionsfunktion bestätigen und akzeptieren die Nutzer folgendes: ● Der Mieter geht die feste und unwiderrufliche Verpflichtung ein, den Betrag der Kaution auf erstes Anfordern des Vermieters, ohne Anfechtung und ohne eine aus dem Mietvertrag abgeleitete Einrede der Vorausklage zu bezahlen. ● Wenn der Mieter die Zahlung der Kaution anfechten möchte, muss er sich nach der Zahlung gegen den Vermieter wenden. ● Die Zahlung des Vermieters erfolgt über Drivy, wenn der Kontostand des Mieters dies zulässt. ● Auf jeden Fall nimmt Drivy für Probleme, die der Vermieter mehr als einen Monat nach dem Ende der Anmietung an Drivy meldet, seine [Rolle als Zahlungsdienstleister] nicht m...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.