Verwaltung der Kaution Musterklauseln

Verwaltung der Kaution. Über ihren Zahlungspartner bietet Getaround den Nutzern einen Service zur Verwaltung der Kautionen bei den Vermietungen an. Die Nutzer akzeptieren, den von Getaround angebotenen Service zur Verwaltung der Kaution zu nutzen und somit keine anderen Mittel als dieses zu verwenden (Kautionscheck, direkt vom Mieter beim Fahrzeugbesitzer hinterlegte Kaution usw.).
Verwaltung der Kaution. Über ihren Zahlungspartner bietet Drivy den Nutzern einen Service zur Verwaltung der Kautionen bei den Vermietungen an. Die Nutzer akzeptieren, den von Drivy angebotenen Service zur Verwaltung der Kaution zu nutzen und somit keine anderen Mittel als dieses zu verwenden (Kautionscheck, direkt vom Mieter beim Vermieter hinterlegte Kaution usw.).
Verwaltung der Kaution. Drivy bietet dem Vermieter die Verwaltung einer Kaution über das vom Mieter verwendete Online-Zahlungsmittel an. Der Vermieter kann diese Funktion nur in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - Fahrzeuge mit Zulassung in Frankreich und in Spanien: Wenn er geprüft hat, dass die für die Online-Zahlung auf der Website verwendete Kreditkarte tatsächlich dem Mieter gehört und auf seinen Namen und Vornamen ausgestellt ist. Drivy führt diese Überprüfung nicht vor der Anmietung durch. - Wenn er geprüft hat, dass der Mieter die Mietbedingungen bezüglich seines Alters und des Datums seines Führerscheins erfüllt. - Wenn er den Versicherungsschutz nicht anderweitig verwirkt hat - Wenn er die vorliegenden ANB beachtet. Die Kautionsfunktion kann bis zu drei Monate nach dem Ende der Anmietung beantragt werden. Nach Ablauf von drei Monaten kann Drivy keine Kaution mehr vom Mieter verlangen. Der Vermieter muss dann selbst die Kaution vom Mieter einholen. Die von Drivy im Rahmen dieser Funktion erbrachten Leistungen beschränken sich ausschließlich auf folgendes: ● Stellung eines Antrags auf Einzugsermächtigung auf dem Zahlungsmittel des Mieters in Höhe des Kautionsbetrags ● Einforderung der Zahlung der Kaution auf Anfrage des Vermieters Drivy behält den Betrag der Kaution auf einem Drittkonto, bis ein Nachweis seitens des Vermieters eingeht, der die Überweisung auf sein Konto rechtfertigt. Folgende Dokumente werden als Nachweis akzeptiert: ● eine Rechnung, mit einem Kostenvoranschlag für die Reparatur eines Schadens, der zuvor von Drivy genehmigt wurde ● eine von der Versicherung übermittelte Bescheinigung des Wiederbeschaffungswertes ● ein Schreiben oder eine E-Mail mit der ausdrücklichen Genehmigung seitens des Mieters ● bei Diebstahl: ein Entschädigungsnachweis der Versicherung Mit der Inanspruchnahme der Kautionsfunktion bestätigen und akzeptieren die Nutzer folgendes: ● Der Mieter geht die feste und unwiderrufliche Verpflichtung ein, den Betrag der Kaution auf erstes Anfordern des Vermieters, ohne Anfechtung und ohne eine aus dem Mietvertrag abgeleitete Einrede der Vorausklage zu bezahlen. ● Wenn der Mieter die Zahlung der Kaution anfechten möchte, muss er sich nach der Zahlung gegen den Vermieter wenden. ● Die Zahlung des Vermieters erfolgt über Drivy, wenn der Kontostand des Mieters dies zulässt. ● Auf jeden Fall nimmt Drivy für Probleme, die der Vermieter mehr als einen Monat nach dem Ende der Anmietung an Drivy meldet, seine [Rolle als Zahlungsdienstleister] nicht m...

Related to Verwaltung der Kaution

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltungsrat Präsident Xx. Xxxxxx Xxxxxx Mitglieder Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx

  • Geltung der AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Geheimhaltung, Datenschutz 1. Alle durch den Auftraggeber zugänglich gemachten geschäftlichen oder technischen Informationen insbes. auch Marktdaten, Entwicklungen und Eigenschaften von Produkten sowie Kundenbeziehungen sind, sofern sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind, Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen im eigenen Betrieb des Auftragnehmers nur solchen Personen bekannt gemacht werden, die sie zur Auftragserfüllung benötigen und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. 2. Auf Anforderung des Auftraggebers sind alle von ihm stammenden Informationen (gegebenenfalls einschließlich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) unverzüglich und vollständig an ihn zurückzugeben oder zu vernichten. 3. Erzeugnisse, die nach vom Auftraggeber entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach seinen vertraulichen Angaben oder mit seinen Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. 4. Überlassene Gegenstände, wie Zeichnungen, Muster oder andere Vorlagen wie Modelle, Werkzeuge, Dias, Reinzeichnungen etc. bleiben Eigentum des Auftraggebers und dürfen ohne seine Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden; sie sind dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages unaufgefordert zurückzugeben. 5. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte an solchen Informationen, Erzeugnissen und überlassenen Gegenständen (einschließlich Urheberrechten und dem Recht zur Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten, wie Patenten, Gebrauchsmustern, Marken etc.) vor. 6. Beim Zugriff auf personenbezogene Daten sind die geltenden Datenschutzvorschriften, z.B. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) einzuhalten. 7. Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass er angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und andere Schutzmaßnahmen für die ordnungsgemäße Sicherheit aller Informationen oder Daten des Auftraggebers implementiert und unterhält. 8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber so schnell wie möglich über einen Cyber- Sicherheits- Vorfall, der den Zugang zu Daten oder Informationen des Auftraggebers betrifft, zu informieren, in jedem Fall aber innerhalb von 12 Stunden nachdem der Auftragnehmer den Cyber- Sicherheits-Vorfall entdeckt. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und schadlos zu stellen, sofern diese durch Informations- oder Cyber-Sicherheitsvorfälle des Informations- systems des Auftragnehmers verursacht wurden. Der Auftragsnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Datenverluste, -beschädigungen und sonstige Schäden, die durch Informations- oder Cyber- Sicherheitsvorfälle des Informationssystems des Auftragnehmers sowie Dummheit, Falschbedienung, Vorsatz verursacht wurden.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.