Verwaltungstätigkeiten Musterklauseln

Verwaltungstätigkeiten. W i r k ü m m e r n u n s u m d i e ü b l i c h e n Verwaltungstätigkeiten ohne besondere Anweisungen von Ihnen, wie z. B. den Einzug von fälligen Zinsen, Dividenden, Kapital und anderen Auszahlungen. Sofern nicht anders vereinbart, obliegt es Ihnen, alle sonstigen Massnahmen zur Wahrung der mit den Depotwerten verbundenen Rechte zu ergreifen. Wenn wir Ihre Anweisungen nicht rechtzeitig erhalten, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, unter Wahrung Ihrer Interessen nach eigenem Ermessen zu handeln (einschliesslich der Belastung Ihres Xxxxxx bei Ausübung von Bezugsrechten). Beträge, die Ihrem Konto im Rahmen unserer Verwaltungstätigkeit gutgeschrieben werden, sind i n d e r R e g e l n e t t o . Q u e l l e n s t e u e r n , Stempelgebühren oder andere Steuern, die von Emittenten, Verwahrern oder Zahlstellen erhoben oder belastet werden, sind von Ihnen zu tragen. Alpian wird auch etwaige Nachbelastungen für solche Steuern an Sie weiterreichen. Alpian ist n i c h t v e r p f l i c h t e t , z u ü b e r p r ü f e n o d e r sicherzustellen, dass Quellensteuern reduziert oder zurückgefordert werden können. Sie sind allein dafür verantwortlich, die steuerlichen A u s w i r k u n g e n i m Z u s a m m e n h a n g m i t Depotwerten zu beurteilen.
Verwaltungstätigkeiten. 8 3.2 Facility Management 8 3.3 Schließdienst Alter Friedhof 8 3.4 Aufruf zur Abräumung bzw. Verlängerung von Grabstätten 8 3.5 Grabräumung von Reihengrabstätten 8 3.6 Grabräumung von Xxxxxxxxxxxxxxx 0 3.7 Einmessung von Gräbern 8 3.8 Überwachung der Grabsteinstellung 9 3.9 Standfestigkeitsprüfung bestehender Grabmale 9 4.1.1 Rasenflächen mähen (Großflächen) 9 4.1.2 Rasenflächen mähen (Kleinflächen/Rasenkanten/Gräberfuß und –kopfenden, Bänke und Hindernisse) 9 4.3.1 Gehwegreinigung 9 4.3.2 Wassergebundene Wege und Flächen 10 4.3.3 Reparatur von Kleinschäden bei wassergebundenen Wegen (keine investiven Maßnahmen) 10 4.3.4 Bänke reinigen 10
Verwaltungstätigkeiten. Erfassen der Sterbefälle im Friedhofsverwaltungsprogramm, Vergabe von Bestattungsterminen, Erstellen von Gebührenbescheiden, allgemeiner Schriftverkehr, Bearbeitung von Reklamationen, diverse Abrechnungen. Handkasse: Einnahmen von Einzahlungen in bar aus Gebührenbescheiden, kleine Einkäufe, KM-Geld Abrechnungen, monatliche Abrechnung mit FB. Bestellungen, Beauftragung von Firmen (Reparaturen, Wartungen etc.), Inventurfähige Lagerhaltung. Jahreswirtschafts- und Investitionsplanung, Durchführung der Investanträge. Rechnungsstellung für die Pflege von Legat-, Kriegsgräber und Unterhaltung des jüdischen Friedhofs am Alten Friedhof.

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  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Meinungsverschiedenheiten Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungs- nehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.