Andere Steuern. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind umsatz- steuerfrei. Ebenso erhebt die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit keine Börsenumsatz-, Gesell- schaftsteuer, Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf die Übertragung der Inhaber- Teilschuldverschreibungen.
Andere Steuern. Bei Kauf, Verkauf oder sonstiger Veräußerung von Teilschuldverschreibungen fällt keine deutsche Kapitalverkehr- steuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch mög- lich, dass Unternehmer zu einer Umsatzsteuerpflicht der ansonsten steuerfreien Umsätze optieren.
Andere Steuern. Der Kauf, Verkauf oder die anderweitige Veräußerung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe löst keine Kapitalverkehr-, Umsatz-, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer in Deutschland aus. Die Vermögensteuer wird gegenwärtig in Deutschland nicht erhoben.