Verwendung der Fördermittel Musterklauseln

Verwendung der Fördermittel. Die Fördermittel dürfen ausschliesslich in der Schweiz verwendet oder an Personen schweizerischer Nationalität vergeben werden. So werden z.B. nur Übersetzungen von Untertiteln finanziert, wenn diese von Schweizer Fachpersonen oder von ausländischen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausgeführt werden. Die Ticino Film Commission hat den Auftrag, die Einhaltung dieser Bestimmungen und die ordnungsgemässe Vergabe der Förderbeiträge zu prüfen.
Verwendung der Fördermittel. 3.1 Der Musikfonds vergibt die Fördermittel sofern möglich als Festbetragsfinanzierung, d.h. die ge- währten Fördermittel sind, soweit der/die Projektträger:in sie gemäß den Vorgaben dieses Vertrags einsetzt und ihre Verwendung entsprechend belegen kann, nicht zurückzuzahlen. Die Fördermittel sind innerhalb des Vertragszeitraums zu verwenden. Sie sind erst dann abzurufen und einzusetzen, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Eigenmittel und sonstigen Mittel anteilig verbraucht sind. Im Rahmen einzelner Förderprogramme (z.B. Stipendien, stipendienartige Förderungen) werden die Mittel zu festgelegten Daten ausgezahlt, ohne dass ein Abruf erforderlich ist. Diese Mittel sind ebenfalls innerhalb des Projektzeitraums für den Förderzweck zu verwenden. Einzelne Förderungen können nur als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden, in diesem Fall ge- währt der Musikfonds Fördermittel bis zu dem im Finanzierungsplan veranschlagten Betrag sofern diese nicht aus eigenen oder anderen Fremdmitteln gedeckt werden können. Die Fördermittel sind erst dann abzurufen und einzusetzen, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Eigenmittel und sons- tigen Mittel verbraucht sind.
Verwendung der Fördermittel a) Die von uns geleisteten Fördermittel stehen ausschließlich für Kosten zur Verfügung, die unmittelbar mit dem geförderten Projekt in Zusammen- hang stehen. Soweit Sie diese Fördermittel für Kosten verwenden wollen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, so sind Sie verpflichtet, uns schriftlich über die beabsichtigte anderweitige Verwendung zu informieren. Eine solche anderweitige Verwendung ist nur statthaft, wenn wir eine schriftliche Einwilligung erteilen. Erteilen wir eine solche schriftliche Einwilligung nicht oder verwenden Sie Mittel für nicht unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Kosten, so sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen die entsprechenden Beträge zu- rückzufordern oder von zukünftigen Fördermitteln einzubehalten.