Common use of Verwendung von Proben und Daten zu Forschungszwecken Clause in Contracts

Verwendung von Proben und Daten zu Forschungszwecken. Proben, dazugehörige Analysedaten und Informationen der Dopingkontrolle dürfen für Anti-Doping-Forschungszwecke verwendet werden, wenngleich keine Probe ohne schriftliche Zustimmung des*der Athleten*in zu Forschungszwecken verwendet werden darf. Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle, die für Forschungszwecke verwendet werden, werden zunächst so bearbeitet, dass kein Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Jede Forschung, bei der die Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle genutzt werden, richtet sich nach den Grundsätzen in Artikel 19 WADC. [Kommentar zu Artikel 6.3: Wie in den meisten medizinischen oder wissenschaftlichen Kontexten gilt die Nutzung von Proben und dazugehöriger Informationen zur Qualitätssicherung, Qualitätsverbesse- rung, Methodenverbesserung und -entwicklung oder zur Schaffung einer Referenzpopulation nicht als Forschungszweck. Proben und dazugehörige Informationen, die zu diesen erlaubten, nicht forschungs- bezogenen Zwecken verwendet werden, sind ebenfalls zunächst so zu bearbeiten, dass kein Rück- schluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Die Grundsätze von Artikel 19 WADC sowie die Voraussetzungen des International Standards for Laboratories und des International Standards for the Protection of Privacy and Personal Information/Standards für Datenschutz sind zu beachten.]

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Samples: www.karate.de

Verwendung von Proben und Daten zu Forschungszwecken. Proben, dazugehörige Analysedaten und Informationen der Dopingkontrolle dürfen dür- fen für Anti-Doping-Forschungszwecke verwendet werden, wenngleich keine Probe ohne schriftliche Zustimmung des*der Athleten*in zu Forschungszwecken verwendet werden darf. Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle, die für Forschungszwecke verwendet werden, werden zunächst zu- nächst so bearbeitet, dass kein Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Jede Forschung, bei der die Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle genutzt werden, richtet sich nach den Grundsätzen Grunds- ätzen in Artikel 19 WADC. [Kommentar zu Artikel 6.3: Wie in den meisten medizinischen oder wissenschaftlichen Kontexten Kon- texten gilt die Nutzung von Proben und dazugehöriger Informationen zur Qualitätssicherung, Qualitätsverbesse- rungQualitätsverbesserung, Methodenverbesserung und -entwicklung oder zur Schaffung einer Referenzpopulation Re- ferenzpopulation nicht als Forschungszweck. Proben und dazugehörige Informationen, die zu diesen erlaubten, nicht forschungs- bezogenen forschungsbezogenen Zwecken verwendet werden, sind ebenfalls zunächst zu- nächst so zu bearbeiten, dass kein Rück- schluss Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Die Grundsätze von Artikel 19 WADC sowie die Voraussetzungen des International Standards Stan- dards for Laboratories und des International Standards for the Protection of Privacy and Personal Per- sonal Information/Standards für Datenschutz sind zu beachten.]

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Samples: www.alpenverein.de

Verwendung von Proben und Daten zu Forschungszwecken. Proben, dazugehörige Analysedaten und Informationen der Dopingkontrolle dürfen für Anti-Doping-Forschungszwecke verwendet werden, wenngleich keine Probe ohne schriftliche Zustimmung des*der Athleten*in zu Forschungszwecken verwendet werden wer- den darf. Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle, die für Forschungszwecke verwendet werden, werden zunächst so bearbeitet, dass kein Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Jede Forschung, bei der die Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle genutzt werden, richtet sich nach den Grundsätzen in Artikel 19 WADC. [Kommentar zu Artikel 6.3: Wie in den meisten medizinischen oder wissenschaftlichen Kontexten gilt die Nutzung von Proben und dazugehöriger Informationen zur Qualitätssicherung, Qualitätsverbesse- rung, Methodenverbesserung und -entwicklung oder zur Schaffung einer Referenzpopulation nicht als Forschungszweck. Proben und dazugehörige Informationen, die zu diesen erlaubten, nicht forschungs- bezogenen for- schungsbezogenen Zwecken verwendet werden, sind ebenfalls zunächst so zu bearbeiten, dass kein Rück- schluss Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Die Grundsätze von Artikel 19 WADC sowie so- wie die Voraussetzungen des International Standards for Laboratories und des International Standards Stan- dards for the Protection of Privacy and Personal Information/Standards für Datenschutz sind zu beachten.]

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Samples: bvdk.de

Verwendung von Proben und Daten zu Forschungszwecken. Proben, dazugehörige Analysedaten und Informationen der Dopingkontrolle dürfen für Anti-Doping-Forschungszwecke verwendet werden, wenngleich keine Probe ohne schriftliche Zustimmung des*der Athleten*in zu Forschungszwecken verwendet werden darf. Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle, die für Forschungszwecke verwendet werden, werden zunächst so bearbeitet, dass kein Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Jede Forschung, bei der die Proben, dazugehörige Analysedaten oder Informationen der Dopingkontrolle genutzt werden, richtet sich nach den Grundsätzen in Artikel 19 WADC. [Kommentar zu Artikel 6.3: Wie in den meisten medizinischen oder wissenschaftlichen Kontexten gilt die Nutzung von Proben und dazugehöriger Informationen zur Qualitätssicherung, Qualitätsverbesse- rungQualitätsverbesserung, Methodenverbesserung und -entwicklung oder zur Schaffung einer Referenzpopulation nicht als Forschungszweck. Proben und dazugehörige Informationen, die zu diesen erlaubten, nicht forschungs- bezogenen forschungsbezogenen Zwecken verwendet werden, sind ebenfalls zunächst so zu bearbeiten, dass kein Rück- schluss Rückschluss auf den*die jeweilige*n Athleten*in möglich ist. Die Grundsätze von Artikel 19 WADC sowie die Voraussetzungen des International Standards for Laboratories und des International Standards for the Protection of Privacy and Personal Information/Standards für Datenschutz sind zu beachten.]

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Samples: www.dsv.de