Common use of VERZICHT AUF GELTENDMACHUNG Clause in Contracts

VERZICHT AUF GELTENDMACHUNG. Das Recht zur Erstellung und Verwendung von Plattformanwendungen und einer Integration (siehe Abschnitt 2.1 a)) durch den Provider besteht nur, wenn sich der Provider zuvor verpflichtet, gegenüber SAP, SAP SE oder ihren Verbundenen Unternehmen aus IP-Rechten des Providers an solchen Plattformanwendungen und einer Integration keine Ansprüche zu erheben. Insbesondere ist SAP jederzeit berechtigt, Plattformanwendungen und Integrationen mit Funktionen zu entwickeln, zu nutzen und zu vertreiben, deren Funktionen ganz oder teilweise identisch mit Plattformanwendungen und einer Integration des Providers sind; wobei SAP nicht berechtigt ist, Software-Code des Providers zu kopieren. Es steht jeder Partei frei, die Erinnerungen, die aus dem Zugriff auf oder die Arbeit mit den Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entstanden sind, zu einem beliebigen Zweck zu nutzen.

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