Verzugszinsen und Mahnspesen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Verzugszinsen sind in gesonderter Rechnung zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • das Rechnungsdatum, • die Kundennummer, • die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund der Verzugszinsen verrechnet werden, • Anzahl der Verzugstage, • den aushaftenden Betrag, • den verrechneten Zinssatz sowie • die verrechneten Verzugszinsen. Für Mahnungen im Verzugsfall werden von A1 Mahnspesen gemäß Anhang 3 verrechnet.
Verzugszinsen und Mahnspesen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Verzugszinsen sind in gesonderter Rechnung zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten:
a) das Rechnungsdatum,
b) die Kundennummer,
c) die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund der Verzugszinsen verrechnet werden,
d) Anzahl der Verzugstage,
e) den aushaftenden Betrag,
f) den verrechneten Zinssatz sowie
g) die verrechneten Verzugszinsen. Die Details des Abrechnungsverfahrens sind in Anhang 3 Entgelte geregelt. Mahnspesen werden entsprechend den Entgeltbestimmungen „Liste für Sonstige Dienstleistungen“ der A1 Telekom Austria in der jeweils geltenden Fassung (abrufbar unter xxx.xxxxxxx.xx) verrechnet.