Veräußerung von Anteilen Musterklauseln

Veräußerung von Anteilen. Gemäß § 186 Abs 3 InvFG 2011 führt die Veräußerung von Anteilen an einem ausländischen Kapitalanlagefonds (dazu zählt auch die Rückgabe von Anteilen durch den Anleger an den ausländischen Kapitalanlagefonds) zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen gemäß § 27 Abs 3 EStG. Diese unterliegen dem besonderen Einkommensteuersatz von 27,5 % in Form des KESt-Abzugs. Auf Antrag werden sämtliche einem besonderen Einkommensteuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG unterliegenden Einkünfte zum niedrigeren progressiven Einkommensteuersatz veranlagt (Regelbesteuerungsoption gemäß § 27a Abs 5 EStG). Die Bemessungsgrundlage entspricht dem Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten der Anteile (Anschaffungsnebenkosten wie beispielsweise Registrierungskosten bleiben außer Betracht). Ein Abzug der im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Kosten ist nicht möglich (demgegenüber sind auf Ebene des ausländischen Kapitalanlagefonds zusätzliche Anschaffungs- und Veräußerungskosten beachtlich). Um Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, werden die Anschaffungskosten
Veräußerung von Anteilen. Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist berechtigt, seinen Anteil oder einen Teil hiervon an einen oder mehrere Mitgesellschafter zu verkaufen oder auf eine andere Weise zu veräußern (zu tauschen oder zu verschenken). Die Zustimmung der Gesell- schaft oder sonstiger Gesellschafter für den Abschluss dieses Geschäfts ist nicht erforder- lich, wenn die Satzung der Gesellschaft nichts anderes vorsieht. Der Gesellschafter ist ebenfalls berechtigt, seinen Anteil oder einen Teil hiervon an einen Dritten zu übertragen, der nicht Mitgesellschafter ist. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Veräußerung aber untersagen. In allen Fällen des Verkaufs an einen Dritten genießen die Mitgesellschafter das Vorkaufs- recht am Anteil (bzw. eines Teiles hiervon) zum Preis des Angebots an den Dritten oder zum Preis, der durch die Satzung der Gesellschaft im Voraus vorgesehen wurde, im Pro- portionalverhältnis zu der Größe ihrer Anteile (wenn die Satzung nichts anderes vorsieht). Der verkaufswillige Gesellschafter sendet hierfür an andere Mitgesellschafter ein notariell beglaubigtes Angebot, das den Preis und andere Verkaufsbedingungen enthält. Durch die Satzung kann das Vorkaufsrecht am Anteil für die Gesellschaft selbst vorgesehen werden, wenn die Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt haben. Darüber hinaus lässt die russische Gesetzgebung den Abschluss von Optionsvereinbarun- gen über den Anteilserwerb oder -verkauf zu. Für die Anteilsübertragung muss die jeweilige Partei das in der Vereinbarung enthaltene Angebot akzeptieren. Das Rechtsgeschäft über die Veräußerung des Anteils oder eines Teils davon, darunter die Akzeptierung des Angebots im Rahmen einer Optionsvereinbarung, unterliegt der notari- ellen Beglaubigung. Der dieses Geschäft beurkundende Notar reicht einen Antrag auf Ein- tragung der Änderungen in das Register bei der Registrierungsbehörde ein. Der Anteil geht auf seinen Erwerber mit der jeweiligen Registereintragung über. Wenn die Veräußerung des Anteils an Dritte untersagt ist und die anderen Mitgesellschafter auf seinen Erwerb verzichten sowie wenn keine Zustimmung zur Veräußerung des Anteils oder zu seinem Übergang auf die Erben (Rechtsnachfolger) erhalten wurde (falls eine solche Zustimmung nach der Satzung erforderlich war), ist die Gesellschaft verpflichtet, dem Ge- sellschafter oder den Erben (Rechtsnachfolgern) den tatsächlichen Wert des Anteils auszu- zahlen, der aufgrund der Daten der buchhalterischen Berichterstat...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.