Virtuelle Maschinen Musterklauseln

Virtuelle Maschinen. ABAKUS IT-SOLUTIONS verpflichtet sich dem Kunden die virtuellen Maschinen mit dem vorgesehenen Betriebssystem und gemäß den im Vertrag festgelegten Vorgaben zur Verfügung zu stellen. • ABAKUS IT-SOLUTIONS ist in keiner Weise für den Inhalt oder die Nutzung dieser virtuellen Maschinen durch den Kunden verantwortlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sein System. • ABAKUS IT-SOLUTIONS verpflichtet sich dem Kunden eine Verwaltungsschnittstelle für seine virtuellen Maschinen zur Verfügung zu stellen, damit dieser sein System installieren und verwalten kann. ABAKUS IT-SOLUTIONS ist ausschließlich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das System über die besagte Schnittstelle verwaltbar ist. • Auf schriftliche Anfrage des Kunden oder im Falle einer Fehlfunktion kann ABAKUS IT- SOLUTIONS eine oder mehrere virtuelle Maschinen in ihrem Ursprungszustand zurücksetzen (ursprüngliches System des Kunden und insbesondere seiner Angaben) oder im Zustand des letzten Backups (oder eines älteren Backups), wenn der Kunde diesen Dienst in Auftrag gegeben hat. • Bei Maschinenausfällen ist die Dauer bis zur Wiederherstellung abhängig vom Vertrag, der zwischen den zwei Parteien abgeschlossen wurde. • Wenn die Ausfälle aufgrund eines Fehlers des Kunden entstanden sind, kann ABAKUS IT- SOLUTIONS auf keinen Fall für den Verlust von Daten sowie für die vom Kunden eingerichtete Software zur Verantwortung gezogen werden. Der Kunde kann jedoch ein Angebot für die Wiederherstellung der virtuellen Maschine einholen.
Virtuelle Maschinen. 1.1.1 Die hamcos wird dem Auftraggeber einen virtuellen Server zur Verfügung stellen, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Auftraggebern genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der eigene Zugangsdaten enthält und somit ein Zugriff anderer Nutzer auf diesen Speicherplatz nicht möglich ist.