Voraussetzung für die Garantie. 1. Das Gerät wurde über den autorisierten Fachhandel oder direkt über Miele in einem EU-Land, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, der Schweiz oder Norwegen bezogen und ist auch dort aufgestellt.
Voraussetzung für die Garantie. 1. Das Gerät wurde über den autorisierten Fachhandel oder direkt über Miele in einem EU-Land, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, der Schweiz oder Norwegen bezogen und ist auch dort aufgestellt.
2. Um den Garantieanspruch geltend zu machen, ist ein von Miele autorisierter Kundendienst oder der Miele Werkkundendienst zu beauftragen. Der Miele Werkkundendienst ist erreichbar unter xxxxx.xx/xxxxxxx.
3. Auf Anfrage des Kundendiensttechnikers ist der Garantienachweis (Kaufbeleg) vorzulegen.