Zusammenfassung Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.
Vorbemerkung Der Verkäufer ist ein Kooperationspartner der auxmoney GmbH (nachfolgend: „auxmoney“), die im Internet unter der Internetseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ (bzw. ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇) einen Online- Kreditmarktplatz betreibt (nachfolgend: „Marktplatz“). Auf dem Marktplatz können Kreditsuchende (nachfolgend: „Kreditsuchende“), die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (nachfolgend: „Kreditprojekte“) einstellen. Anleger können Finanzierungsgebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen ausreichende Anlegergebote zur vollständigen Kreditprojektfinanzierung vor, kommt ein Kreditprojekt zustande. auxmoney bemüht sich dann für den Kreditsuchenden auf Basis eines Darlehensvermittlungsvertrages um die Vermittlung eines Verbraucherdarlehensvertrages i.S.v. §491 BGB mit einer kreditgebenden Bank. Der Verkäufer ist ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften zugelassenes Kreditinstitut, das auf Vermittlung von auxmoney, vorbehaltlich eigener Kreditentscheidung, Darlehen an Kreditsuchende gewährt. Schließt der Verkäufer als kreditgebende Bank mit einem Kreditsuchenden einen Darlehensvertrag, werden die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Rückzahlungs- und Zinsforderungen vom Verkäufer an die am Kreditprojekt beteiligten Anleger – anteilig, jeweils in Höhe ihres auf dem Marktplatz berücksichtigten Finanzierungsgebotes – jeweils auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Auf Grund der Natur des dem zuvor dargestellten Forderungsverkauf an Anleger zugrundeliegenden Geschäftsmodells (mehrere Anleger erwerben jeder jeweils eine Teilforderung einer Darlehensforderung der kreditgebenden Bank gegenüber dem Kreditsuchenden) ist stets nur eine einheitliche Ausübung der mit einem Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erworbenen Rechte durch alle Anleger, die an einem Kreditprojekt beteiligt sind, möglich. Die Übertragung von Gestaltungsrechten (wie etwa Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) aus einem Verbraucherdarlehensvertrag ist deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht. Nach dem Erwerb der Darlehnsforderung durch Anleger erfolgt daher der Forderungseinzug, die Forderungsverwaltung und im Hinblick auf gekündigte Darlehensforderungen – sofern keine anderweitige Forderungsverwertung für den Käufer durch den Verkäufer nach Maßgabe dieses Vertrags über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehensforderung einschließlich Verwertungsvollmacht erfolgt – das Inkasso für jeden Anleger ausschließlich durch das Unternehmen CreditConnect GmbH, Düsseldorf (nachfolgend: „CreditConnect“) auf Grundlage eines jeweils zwischen jedem Anleger und dem Unternehmen CreditConnect nach Maßgabe von ANLAGE D der Nutzungsbedingungen des auxmoney Online- Kreditmarktplatzes für private Anleger zu schließenden Servicingvertrags (nachfolgend: „Servicingvertrag“). CreditConnect schließt zudem – jedoch nur, sofern im Einzelfall kreditprojektgegenständlich – mit dem Kreditsuchenden einen Sicherungsübereignungsvertrag über die Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs (nachfolgend: „Kfz“). CreditConnect hält die Sicherheit dann nach Maßgabe des Servicingvertrages treuhänderisch für die am jeweiligen Kreditprojekt beteiligten Anleger. Der Käufer ist als Anleger registrierter Kunde von auxmoney. Dies vorausgeschickt, vereinbaren der Verkäufer und der Käufer was folgt, wobei der Käufer besonders auf die Regelungen zum Widerrufsrecht in §10, zu den vertraglich geschuldeten Leistungen des Verkäufers in §1, zum vom Käufer geschuldeten Kaufpreis nach §2 Absatz (2), zur Verwertungsvollmacht in §6 und zum Vertragsschluss in §8 hingewiesen wird. Der Käufer sollte diese Regelungen besonders aufmerksam lesen und diesen Vertrag speichern, weil eine personenbezogene Speicherung dieses Vertrages beim Verkäufer für den Käufer nicht erfolgt.
Zulassung Die Gesellschaft ist eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften der European Communities (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) Regulations, 2011 (S.I. No. 352 of 2011) in ihrer jeweils geänderten oder zukünftig geänderten, ergänzten oder konsolidierten Fassung zugelassen wurde. Diese Zulassung stellt jedoch keine Garantie der Central Bank in Bezug auf die Leistungserfüllung durch die Gesellschaft dar und die Central Bank haftet nicht für die Leistungserfüllung oder Leistungsstörungen seitens der Gesellschaft. Die Zulassung der Gesellschaft stellt keine Empfehlung oder Gewährleistung der Central Bank in Bezug auf die Gesellschaft dar, und die Central Bank ist nicht für den Inhalt dieses Prospekts verantwortlich. Die Gesellschaft ist als offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds strukturiert, sodass Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, zu bestimmten Zeitpunkten vom Verwaltungsrat ausgegeben werden können. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die Anteilsklasse) (die gemäß den Vorgaben in den OGAW-Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife TN0U bis TN3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013