Vorbeugende Maßnahmen (Instandhaltung) Musterklauseln

Vorbeugende Maßnahmen (Instandhaltung). Die Instandhaltung hält die Funktionsfähigkeit des Systems aufrecht und beinhaltet den Austausch defekter, nicht mehr dem aktuell anerkannten Stand der Technik entsprechender oder nicht mehr sicher funktionierender Verschleißteile und Systemkomponenten. Neue Verschleißteile und Systemkom- ponenten gehen mit Ablieferung in das Eigentum des Auf- traggebers über. Ausgetauschte Verschleißteile und System- komponenten gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer führt etwaige Integrations-, Konfigu- rations- oder Installationsarbeiten durch. Der Auftragnehmer entsorgt ausgetauschte Verschleißteile und Systemkomponenten, so dass etwaig auf ihnen befind- liche Daten des Auftraggebers unwiederbringlich vernichtet oder gelöscht werden. Die vollständige Löschung und/oder Vernichtung der Daten ist dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer führt regelmäßige Systeminspektionen nach Maßgabe der jeweiligen Systemdokumentation oder aktuellen Herstellerinformationen durch. Vom Auftragneh- mer erkannte oder vom Hersteller mitgeteilte Störungen am System werden vom Auftragnehmer behoben. Der Auftrag- nehmer informiert den Auftraggeber darüber, wenn die Stö- rung Auswirkungen auf Arbeitsergebnisse oder -abläufe des Auftraggebers gehabt haben kann. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 1/3 Ist Gegenstand der Wartung auch Betriebssystem-, Betriebs- und Systemsoftware, stellt der Auftragnehmer dem Auftrag- geber auch Korrekturen, Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen o.Ä. sowie die jeweils aktualisierte Dokumentati- on (gemeinsam „Aktualisierungen“) bereit und installiert diese in Absprache mit dem Auftraggeber. Der Auftragneh- mer räumt dem Auftraggeber an den Aktualisierungen mit deren Lieferung die Nutzungsrechte nach dem der Überlas- sung des Systems zugrunde liegenden Vertrag ein. Die Lieferung von Aktualisierungen erfolgt durch Übersen- dung oder Übergabe des maschinenlesbaren Codes auf einem handelsüblichen Datenträger oder durch Übersen- dung per Datenfernübertragung. Die zugehörige aktualisierte Dokumentation erhält der Auftraggeber in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form. Nach dem Erscheinen von Aktualisierungen werden die Pflegeleistungen auch für alte Versionen der System- und Betriebssoftware weitergeführt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.