Hardware-Wartung Musterklauseln

Hardware-Wartung. Der Auftragnehmer erhält das System während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erbringt dazu erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen.
Hardware-Wartung. Soweit auch Wartungsleistungen vereinbart sind, wird der Auftragnehmer das System auf dem jeweils aktuell anerkann- ten Stand der Technik und frei von Störungen halten sowie auftretende Mängel beheben. Für diese Leistungen gelten die besonderen Bestimmungen zur „Hardware- Wartung“ (AEB-IT Teil C).
Hardware-Wartung. Hardwarewartung deckt die Inanspruchnahme der IRV-Hardware-Hotline und alle durch Verschleiß verursachten Gebrechen an Ihrer Hardware ab. Sie wird in einem eigenen Wartungsabkommen vereinbart.
Hardware-Wartung. Ist Gegenstand der Vertragsleistung die Wartung von Hardware einschließlich dazuge- höriger Betriebssystem-, Betriebs- und Systemsoftware (gemeinsam das „System“) so- wie der Dokumentation, gilt ergänzend:
Hardware-Wartung zvoove ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen die technischen Komponenten zu warten, zu erweitern, Up- dates und Patches einzuspielen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen, die für einen reibungslosen und sichere Bereitstellung von SaaS erforderlich sind (Wartungsfenster). Ein regelmäßiges Wartungsfenster besteht jeden Montag von 0:00 bis 05:00 Uhr und in dieser Zeit kann es zu Ausfällen oder Einschränkungen von Services kom- men. zvoove ist berechtigt, nach Vorankündigung Wartungsfenster zu verschieben, insbesondere zur Behebung von Incidents oder zur Abwendung drohender Gefahren. Wenn der Kunde während des Wartungsfensters den Service nutzen kann, so besteht hierauf jedoch kein Rechts- anspruch. Kommt es innerhalb eines Wartungsfensters zu einer Leistungsreduzierung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadenersatz.
Hardware-Wartung. Die Wartung von Hardware umfasst deren a. Instandhaltung (vorbeugende Wartung zur Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit zumindest gemäß Wartungsempfehlungen des jeweiligen Herstellers) und b. Instandsetzung (Behebung von Störungen und Fehlern zur Wiederherstellung der Betriebstüchtigkeit) durch Reparatur oder Ersatz schadhafter IT-Komponenten. In den Preisen enthalten sind insbesondere alle dafür notwendigen Ersatzteile, Hilfsmittel und Betriebsstoffe. Ausgetauschte IT-Komponenten verbleiben im Eigentum des AG. Über Aufforderung übernimmt der AN auch solche IT-Komponenten in dessen Eigentum. Im Fall von Datenträgern, die vom AN übernommen werden, hat der AN jedoch für eine zuverlässige Vernichtung der Daten (nach deren Sicherung auf den ersatzweise eingebauten IT-Komponenten) zu sorgen und dies dem AG schriftlich zu bestätigen.
Hardware-Wartung a) Die Wartungsmaßnahmen umfassen grundsätz- lich: • Organisation der Reparatur bzw. der Austausch de- fekter Hardware • Aktivierung von Support Packs o.ä. der Hardware Hersteller im Namen des Auftraggebers • Unterstützung des Auftraggebers bei Garantie- und ggf. Gewährleistungsfällen gegenüber dem Hersteller b) Reparatur und Austausch defekter Hardware Meldet der Auftraggeber rocon einen Hardwarefehler, wird rocon den Fehler innerhalb einer Reaktionsfrist von 8 Stunden analysieren und dem Hersteller eine qualifi- zierte Fehlerbeschreibung übermitteln. Die Reaktionsfrist ist gewahrt, wenn rocon innerhalb des Laufes der Reaktionsfrist dem Hersteller eine qua- lifizierte Fehlerbeschreibung übermittelt. Die Reparatur bzw. der Austausch der Hardware erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Garantie-, Gewährleis- tungs-, Support- bzw. sonstiger Herstellerbestimmun- gen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Herstel- ler vereinbart sind. xxxxx wird den Auftraggeber bei der Vereinbarung bzw. Aktivierung der Garantie-, Gewähr- leistungs-, Supportleistungen der Hersteller unterstüt- zen. Sofern im IT-Vertrag nichts Abweichendes vereinbart, wird rocon sich bei dem Hersteller und (sofern sich die Hardware in einem Rechenzentrum befindet) bei dem Betreiber des Rechenzentrums darum bemühen, dass die Reparatur bzw. der Austausch der Hardware inner- halb von 24 Stunden ab Fehlermeldung erfolgt. c) Erforderliche Backups durch den Auftraggeber Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass z.B. bei einem Serverausfall Datenverluste auftreten kön- nen. Es wird dem Auftraggeber empfohlen, für dem Stand der Technik entsprechende Backups zu sorgen, um dieses Risiko zu reduzieren (z.B. durch Bestellung der zusätzlichen Wartungspakete von rocon).
Hardware-Wartung. Ist Gegenstand der Vertragsleistung die Wartung von Hardware einschließlich dazugehöriger Betriebssystem, Betriebs‐ und Systemsoftware (gemeinsam das „System“) sowie der Dokumentation, erhält der Auftragnehmer das System in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erbringt dazu erforderliche Instandhaltungs‐ und Instandsetzungsarbeiten. Die Verfügbarkeit beeinträchtigende Arbeiten des Auftragnehmers werden mit ARVOS abgestimmt und in den von ARVOS festgelegten Zeiten durchgeführt. a) Vorbeugende Maßnahmen (Instandhaltung) b) Instandsetzung
Hardware-Wartung. Wenn ein Hardware-Wartungsvertrag ("HWV") für eine Maschine bestellt wird, erbringt Hexagon für den Kunden Dienstleistungen (z. B. jährliche Zertifizierung und vorbeugende Wartung), wie sie im Angebot (oder in den entsprechenden Zeitplänen) für die Maschine beschrieben sind, für die der HWV erworben wird.
Hardware-Wartung. Soweit auch Wartungsleistungen vereinbart sind, wird der Auftragnehmer das System auf dem jeweils aktuell anerkannten Stand der Technik und frei von Störungen halten sowie auftretende Mängel beheben. Für diese Leistungen gelten die besonderen Bestimmungen zur