Hardware-Wartung. Der Auftragnehmer erhält das System während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erbringt dazu erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen.
Hardware-Wartung. Soweit auch Wartungsleistungen vereinbart sind, wird der Auftragnehmer das System auf dem jeweils aktuell aner- kannten Stand der Technik und frei von Störungen halten sowie auftretende Mängel beheben. Für diese Leistungen gelten die besonderen Bestimmungen zur „Hardware- Wartung“ (AEB-IT Teil C). Soweit auch Wartungsleistungen vereinbart sind, ist die Vergütung für den Kauf der Hardware und für die Wartung der Hardware getrennt auszuweisen. X00.000.00.000.00.X 00/00 Seite 2/2
Hardware-Wartung. Wenn ein Hardware-Wartungsvertrag ("HWV") für eine Maschine bestellt wird, erbringt Hexagon für den Kunden Dienstleistungen (z. B. jährliche Zertifizierung und vorbeugende Wartung), wie sie im Angebot (oder in den entsprechenden Zeitplänen) für die Maschine beschrieben sind, für die der HWV erworben wird.
Hardware-Wartung. Die Wartung von Hardware umfasst deren
Hardware-Wartung a) Die Wartungsmaßnahmen umfassen grundsätz- lich: • Organisation der Reparatur bzw. der Austausch de- fekter Hardware • Aktivierung von Support Packs o.ä. der Hardware Hersteller im Namen des Auftraggebers • Unterstützung des Auftraggebers bei Garantie- und ggf. Gewährleistungsfällen gegenüber dem Hersteller
Hardware-Wartung. Ist Gegenstand der Vertragsleistung die Wartung von Hardware einschließlich dazuge- höriger Betriebssystem-, Betriebs- und Systemsoftware (gemeinsam das „System“) so- wie der Dokumentation, gilt ergänzend:
Hardware-Wartung zvoove ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen die technischen Komponenten zu warten, zu erweitern, Up- dates und Patches einzuspielen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen, die für einen reibungslosen und sichere Bereitstellung von SaaS erforderlich sind (Wartungsfenster). Ein regelmäßiges Wartungsfenster besteht jeden Montag von 0:00 bis 05:00 Uhr und in dieser Zeit kann es zu Ausfällen oder Einschränkungen von Services kom- men. zvoove ist berechtigt, nach Vorankündigung Wartungsfenster zu verschieben, insbesondere zur Behebung von Incidents oder zur Abwendung drohender Gefahren. Wenn der Kunde während des Wartungsfensters den Service nutzen kann, so besteht hierauf jedoch kein Rechts- anspruch. Kommt es innerhalb eines Wartungsfensters zu einer Leistungsreduzierung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mängelhaftung oder Schadenersatz.
Hardware-Wartung. Hardwarewartung deckt die Inanspruchnahme der IRV-Hardware-Hotline und alle durch Verschleiß verursachten Gebrechen an Ihrer Hardware ab. Sie wird in einem eigenen Wartungsabkommen vereinbart. IRV hat eine "HOT-LINE" eingerichtet, das ist eine Rufnummer, über die Sie während der IRV- Arbeitszeit Spezialisten erreichen, die Ihnen bei Bestehen einer IRV-Hotline-Vereinbarung in Fragen der Installation und Inbetriebnahme, sowie als laufende Betreuung bei technischen oder sonstigen Anwendungsproblemen hilfreich zur Seite stehen. Der Preis versteht sich pro Produkt, pro Person, die die Hotline in Anspruch nimmt und Halbjahr. Wurde ein Seminar über dieses Produkt bei IRV oder einem IRV-Schulungspartner bereits besucht, kann der wesentlich reduzierte Satz der IRV-Hotline-2 in Anspruch genommen werden. Pos Anzahl Artikel Artikel-Bezeichnung Einzelpreis % M% Gesamt 6 1,00 IRV-HL1 IRV - Hotline 1 220,00 20 220,00 7 1,00 IRV-HL2 IRV - Hotline 2 72,00 20 72,00 Sonstige Unterstützung
Hardware-Wartung. Ist Gegenstand der Vertragsleistung die Wartung von Hardware einschließlich dazugehöriger Betriebssystem, Betriebs‐ und Systemsoftware (gemeinsam das „System“) sowie der Dokumentation, erhält der Auftragnehmer das System in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erbringt dazu erforderliche Instandhaltungs‐ und Instandsetzungsarbeiten. Die Verfügbarkeit beeinträchtigende Arbeiten des Auftragnehmers werden mit ARVOS abgestimmt und in den von ARVOS festgelegten Zeiten durchgeführt. Die Instandhaltung hält die Funktionsfähigkeit des Systems aufrecht und beinhaltet den Austausch defekter, nicht mehr dem aktuell anerkannten Stand der Technik entsprechender oder nicht mehr sicher funktionierender Verschleißteile und Systemkomponenten. Der Auftragnehmer führt etwaige Integrations‐, Konfigurations‐ oder Installationsarbeiten durch. Der Auftragnehmer führt regelmäßige Systeminspektionen nach Maßgabe der jeweiligen Systemdokumentation oder aktuellen Herstellerinformationen durch. Vom Auftragnehmer erkannte oder vom Hersteller mitgeteilte Störungen am System werden vom Auftragnehmer behoben. ARVOS meldet dem Auftragnehmer auftretende Fehlfunktionen, System‐ oder Systemkomponentenausfälle und sonstige Probleme („Störungen“). Der Auftragnehmer lokalisiert, analysiert und behebt die Störung. Nach Eingang einer Störungsmeldung teilt der Auftragnehmer ARVOS mit, bis wann die gemeldete Störung behoben sein wird. Gestaltet sich die Behebung einer Störung nach deren Analyse als sehr umfangreich, stellt der Auftragnehmer in Abstimmung mit ARVOS zumindest eine vorläufige Ersatz oder Umgehungslösung zur Verfügung, damit wesentliche Beeinträchtigungen für den Geschäftsbetrieb von ARVOS vermieden werden. Die Pflicht zur endgültigen Beseitigung der Störung in angemessener Frist bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat die alleinige Weisungsbefugnis für die von ihm eingesetzten Mitarbeiter. Er ist in der Organisation der Leistungserbringung und in der Einteilung der Zeit seiner Tätigkeit frei. Der Auftragnehmer ist zur Zusammenarbeit mit ARVOS verpflichtet und hat ihm jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten zu erteilen und Einblick in die Unterlagen zu gewähren.
Hardware-Wartung. Soweit auch Wartungsleistungen vereinbart sind, wird der Auftragnehmer das System auf dem jeweils aktuell anerkannten Stand der Technik und frei von Störungen halten sowie auftretende Mängel beheben. Für diese Leistungen gelten die besonderen Bestimmungen zur