Common use of Vorlage der Ursprungsnachweise Clause in Contracts

Vorlage der Ursprungsnachweise. Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den dort gel- tenden Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Überset- zung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können ausserdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird, aus der hervorgeht, dass die Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Ab- kommens erfüllen.

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Vorlage der Ursprungsnachweise. Die Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrlandes Einfuhrlands nach den dort gel- tenden geltenden Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Überset- zung Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können ausserdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird, aus der hervorgeht, dass die Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Ab- kommens dieses Abkommens erfüllen.

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Vorlage der Ursprungsnachweise. Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den dort gel- tenden gelten- den Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Überset- zung Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können ausserdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird, aus der hervorgeht, dass die Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Ab- kommens Abkommens erfüllen.

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Vorlage der Ursprungsnachweise. Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den dort gel- tenden Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Überset- zung Über- setzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können ausserdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird, aus der hervorgeht, dass die Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Ab- kommens Abkommens erfüllen.

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Vorlage der Ursprungsnachweise. Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den dort gel- tenden gelten- den Verfahrensvorschriften vorzulegen. Diese Behörden können eine Überset- zung Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können ausserdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des Einführers ergänzt wird, aus der hervorgeht, dass die Erzeugnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Ab- kommens Über- einkommens erfüllen.

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