Common use of Vorliegen einer Krebserkrankung Clause in Contracts

Vorliegen einer Krebserkrankung. Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zell- wachstum (z.B. Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist, und mindestens das Stadium II erreicht hat. Unter den Begriff Krebs fallen auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems, z.B. Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Bei Leukämien besteht eine Leistungspflicht unabhängig vom Stadium nur, wenn diese eine Anämie verursacht haben. Die Einstufung des Krebses mindestens in das Stadium II muss ◼ entsprechend der „TNM Klassifikation maligner Tumoren“ der International Union Against Cancer (UICC), oder ◼ bei Hirntumoren entsprechend der Klassifikation der Welt- gesundheitsorganisation (WHO), oder ◼ bei Lymphomen entsprechend der Ann-Arbor-Klassifika- tion, nach dem jeweils im September 2018 gültigen Stand, erfolgt sein.

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Vorliegen einer Krebserkrankung. Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zell- wachstum Zellwachs- tum (z.B. Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung Metasta- senbildung gekennzeichnet ist, und mindestens das Stadium II erreicht hat. Unter den Begriff Krebs fallen auch die Tumorformen Tumorfor- men des Blutes, der blutbildenden Organe und des LymphsystemsLymphsys- tems, z.B. Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Bei Leukämien besteht eine Leistungspflicht unabhängig vom Stadium nur, wenn diese eine Anämie verursacht haben. Die Einstufung des Krebses mindestens in das Stadium II muss ◼ entsprechend der „TNM Klassifikation maligner Tumoren“ der International Union Against Cancer (UICC), oder ◼ bei Hirntumoren entsprechend der Klassifikation der Welt- gesundheitsorganisation (WHO), oder ◼ bei Lymphomen entsprechend der Ann-Arbor-Klassifika- tionKlassifikation, nach dem jeweils im September 2018 gültigen Stand, erfolgt sein.

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Vorliegen einer Krebserkrankung. Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zell- wachstum (z.B. Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist, und mindestens das Stadium II erreicht hat. Unter den Begriff Krebs fallen auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems, z.B. Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Bei Leukämien besteht eine Leistungspflicht unabhängig vom Stadium nur, wenn diese eine Anämie verursacht haben. Die Einstufung des Krebses mindestens in das Stadium II muss ◼ entsprechend der „TNM Klassifikation maligner Tumoren“ der International Union Against Cancer (UICC), oder ◼ bei Hirntumoren entsprechend der Klassifikation der Welt- gesundheitsorganisation (WHO), oder ◼ bei Lymphomen entsprechend der Ann-Arbor-Klassifika- tionKlassifikation, nach dem jeweils im September 2018 gültigen Stand, erfolgt sein.

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