Common use of Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvor- richtungen Clause in Contracts

Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvor- richtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Be­ stellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.ehrensperger-ag.ch, bohrbuechsen.ch, www.tornos.com

Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvor- richtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Be­ stellung rechtzeitig vor Bestellung auf die Vorschriften Vorschrif- ten und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehenbeziehen und im Bestimmungsland ein- gehalten werden müssen. Schutzvorrichtungen werden mitgeliefert, soweit dies vereinbart worden ist.

Appears in 1 contract

Samples: a1gt.ch