Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller ist der jeweils schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum jeweiligen Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind der Auftrags- bestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser ab- schliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.2 Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beila- gen zu dieser abschließend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewir- ken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschließlich Anlagen abschließend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.1 die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich Anlagen abschliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1 Die Lieferungen und Leistungen von Roche sind in der Roche-Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung abschliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1.1. Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Abänderung einzelner unserer Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.1. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist die beiderseits unterschriebene schriftliche Vereinbarung maßgebend; liegt eine solche nicht vor, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich eventueller Anlagen, maßgebend.