Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller ist der jeweils schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum jeweiligen Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.2 Angaben des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich und dienen nur der Individualisierung des Vertragsgegenstandes. Sie sind keine Beschaffenheitsmerkmale.
3.3 Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Einzelteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Änderungen und Abweichungen gelten in jedem Fall dann als genehmigt, wenn der Besteller die Lieferung vorbehaltlos annimmt.
3.4 Änderungen von Bestellungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Lieferanten und stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer schriftlichen Vereinbarung. Ab Zugang des Änderungswunsches des Bestellers beim Lieferanten und bis zum Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung bzw. bis zur Rücknahme des Änderungswunsches ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung der zu ändernden Bestellung zu unterbrechen. Liefertermine und Lieferfristen verlängern und verschieben sich entsprechend. Unterbreitet der Lieferant dem Besteller Änderungsvorschläge, gilt das Vorstehende entsprechend.
3.5 Gehört Software zum Leistungsumfang, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Objektcode einschließlich ihrer Dokumentation eingeräumt. Dieses Recht ist auf die ausschließliche Nutzung in Verbindung mit dem gelieferten Produkt sowie allein zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch beschränkt. Überlässt der Lieferant dem Besteller im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege der Software- Ergänzungen (z.B. Patches) oder eine Neuauflage (z.B. durch Updates, Upgrades), so unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieser AGB. Die Software kann Open-Source-Software oder Drittsoftware bei...
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beila- gen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewir- ken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1. Schutzvorrichtungen werden grundsätzlich nur mitgeliefert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausfüh- rungen nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
3. Mitteilungen über technische Werte informieren ausschließlich über die Beschaffenheit der Sache; sie stellen keine Beschaffenheitsgaran- tie dar.
4. Prospekte und Kataloge sind mangels abweichender Vereinbarung nicht verbindlich.
5. Der Lieferer ist berechtigt, Änderungen des Produkts, die zu Verbes- serungen führen, laufend vorzunehmen.
6. Bruttogewicht und Kistenmaße sind angenähert, aber unver- bindlich.
7. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und urheberrechtliche Ver- wertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheri- ger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht wer- den. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und deren Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, auf Verlan- gen unverzüglich zurückzugeben.
8. Teillieferungen sind zulässig.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind der Auftrags- bestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser ab- schliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1. Schutzvorrichtungen werden grundsätzlich nur mitgeliefert, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist.
2. Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausfüh- rungen nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
3. Mitteilungen über technische Werte informieren ausschließlich über die Beschaffenheit der Sache; sie stellen keine Beschaffenheitsgaran- tie dar.
4. Bruttogewicht und Kistenmaße sind angenähert, aber unver- bindlich.
5. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und etwaige urheberrechtli- che Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und deren Unterla- gen sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann LIBRA dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Mündliche Nebenabreden sind für LIBRA nur verbindlich, soweit LIBRA sie schriftlich bestätigt. Bestellungen per E-Mail werden von LIBRA nur ausgeführt, wenn dies ausdrücklich mit LIBRA vereinbart ist.
2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich LIBRA alle Eigentums- und urheberrechtlichen Verwendungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von LIBRA Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche in Ziffer II Absatz 2 genannten Unterlagen, die dem Besteller übergeben oder übermittelt wurden, sind unaufgefordert und unverzüglich an LIBRA zurückzugeben, wenn der Auftrag abgewickelt wurde oder aber der LIBRA nicht erteilt wurde. Unterlagen des Bestellers dürfen solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen LIBRA in zulässiger Weise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
3. LIBRA behält sich bei Lieferungen von Produkten, insbesondere von Karten, Chips und Modulen einen im Verhältnis zur bestellten Menge handelsüblichen und zumutbaren Änderungs- und Abweichungsvorbehalt an Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % an der bestellten Gesamtmenge vor. Solche Änderungen und Abweichungen werden bei der vereinbarten Vergütungsberechnung berücksichtigt.
4. Sofern im Einzelfall - ohne eine hiermit eintretende Rechtspflicht - LIBRA der Stornierung einer Bestellung schriftlich zustimmt, wird eine Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises, zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer, fällig. Dies gilt nicht, wenn LIBRA im Einzelfall einen höheren Schaden oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
5. LIBRA ist berechtigt, Tochterunternehmen und sonstige Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund dieses Vertrages einzuschalten.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1.1. Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Abänderung einzelner unserer Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.
1.2. Uns zugehende Einkaufsbedingungen gelten erst dann von uns anerkannt, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die abweichenden Bedingungen des Bestellers bedarf es unsererseits nicht.
1.3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörige Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt oder dieser nicht vollständig ausgeführt wird, unverzüglich zurückzugeben.
1.4. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Vertragspartners ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Vertragspartners ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar, soweit nicht die Regelung des § 354 a HGB greift.
1.5. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern erlangen für uns erst Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.1 Der Umfang der Lieferungen und Leistungen des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung des Lieferanten. Sofern innerhalb von acht Kalendertagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein Gegenbescheid durch den Käufer erfolgt, sind die angeführten Spezifikationen verbindlich.
2.2 Alle nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Lieferungen und Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages und werden, falls diese Zusatzleistungen bzw. Lieferungen vom Käufer gewünscht werden, separat berechnet. Dies betrifft insbesondere auch Aufwendungen für Montagearbeiten, Transportkosten sowie Inbetriebnahme-/Übergabekosten des Vertragsgegenstandes.