Umfang der Lieferungen und Leistungen Musterklauseln

Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller ist der jeweils schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum jeweiligen Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3.2 Angaben des Lieferanten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich und dienen nur der Individualisierung des Vertragsgegenstandes. Sie sind keine Beschaffenheitsmerkmale. 3.3 Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Einzelteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Änderungen und Abweichungen gelten in jedem Fall dann als genehmigt, wenn der Besteller die Lieferung vorbehaltlos annimmt. 3.4 Änderungen von Bestellungen nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Lieferanten und stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses einer schriftlichen Vereinbarung. Ab Zugang des Änderungswunsches des Bestellers beim Lieferanten und bis zum Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung bzw. bis zur Rücknahme des Änderungswunsches ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung der zu ändernden Bestellung zu unterbrechen. Liefertermine und Lieferfristen verlängern und verschieben sich entsprechend. Unterbreitet der Lieferant dem Besteller Änderungsvorschläge, gilt das Vorstehende entsprechend. 3.5 Gehört Software zum Leistungsumfang, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Objektcode einschließlich ihrer Dokumentation eingeräumt. Dieses Recht ist auf die ausschließliche Nutzung in Verbindung mit dem gelieferten Produkt sowie allein zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch beschränkt. Überlässt der Lieferant dem Besteller im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege der Software- Ergänzungen (z.B. Patches) oder eine Neuauflage (z.B. durch Updates, Upgrades), so unterliegen diese ebenfalls den Bestimmungen dieser AGB. Die Software kann Open-Source-Software oder Drittsoftware bei...
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beila- gen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewir- ken.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 1) Der Mindestbestellwert (ohne MwSt.) beträgt 25,-€. Bei Aufträgen unter diesem Wert werden neben den Ver- packungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungskosten von 5,-€ netto in Rechnung gestellt. Reparaturen werden nach Aufwand abgerechnet, Kostenvoranschläge sind Dienstleistungen und werden mit 45,-€ pauschal berechnet. Sie sind vorab zu entrichten und werden mit Ausführungserteilung dem Endrechnungsbetrag gutge- schrieben. 2) Für alle Lieferungen und Leistungen gilt deutsches Recht sowie die Vorschriften des VDE, IEC/CENELEC oder EU-Richtlinien soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen und Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist oder Abweichungen durch anders lautende Vorschriften, z.B. FTZ, BG usw. begründet sind. CE Konformitätserklärungen werden auf Anfrage produktbezogen ausgefertigt und zugesandt. 3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Ausarbeitungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, auch nicht auszugsweise. Zum Angebot gehörende Zeichnungen, Muster, Demo- und Simulationspro- gramme und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, unverzüglich zurück- zugeben. 4) Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt auch für den Fall, dass von uns ein Angebot erstellt wurde, bzw. eine Aufforderung zur Offertenlegung an den Kunden ergangen ist. 5) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% behalten wir uns bei Sonderanfertigungen, geringwertigen Wirt- schaftsgütern vor. Wir behalten uns vor, Zuteilungsquoten, bemessen am Vorjahresauftrag zu vergeben, wenn höhere Gewalt oder Fertigungs-/Zulieferprobleme uns hierzu zwingen. Teillieferungen vom Gesamtauftrag sind zulässig. 6) Enthält der Auftrag Berechnungs-, Konstruktions-, Ausarbeitungs- oder Entwicklungsaufgaben, so werden diese wie Ingenieurleistungen bewertet und ganz oder teilweise gesondert berechnet, als wenn sie von einem freien Fach-Ing. Büro ausgeführt worden wären. Werkseigene Systeme sind hiervon ausgeschlossen. Werden Entwick- lungsarbeiten ganz oder teilweise von uns getragen, so behalten wir uns weitere Verwertungsrechte vor, insbe- sondere wenn Tranchenverträge vorzeitig aufgekündigt oder nicht erfüllt werden. 7) Serviceunterlagen, Wartungs- und Einstellanweisungen, Funktionsbeschreibungen elektrischer und elek- tron...
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auf- tragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser ab- schliessend aufgeführt.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Offerte einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser aufzuführen. Zu Änderungen ist der Lieferant nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Bestellers ermächtigt, selbst wenn diese zu Verbesserungen führen. Auf sämtliche Lieferungen und Leistungen ist die Incoterms-Klausel DDP der aktuellen Fassung der Incoterms anwendbar.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.1 Die Lieferungen und Leistungen von CPS sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich allfälliger Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. CPS ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese Änderungen keine Preiserhöhung bewirken. 2.2 Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der Bestellung bleibt vorbehalten.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 3.1 Der Umfang der Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus den Angaben von HVS in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden und Änderungen müssen schriftlich von HVS bestätigt werden.
Umfang der Lieferungen und Leistungen. 2.1. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist die beiderseits unterschriebene schriftliche Vereinbarung maßgebend; liegt eine solche nicht vor, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, einschließlich eventueller Anlagen, maßgebend. 2.2. Zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sind wir berechtigt, uns Dritter zu bedienen.