Vorstellungsreisen. Bewilligungsempfängerinnen bzw. Bewilligungsempfänger, die sich aus Mitteln des Stipendiums im Ausland aufhalten, können auf Antrag an die DFG Zuschüsse zu Kos- ten für zwei Vorstellungsreisen nach Deutschland im Stipendienjahr im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften für Vorstellungsreisen erstattet bekommen, soweit die Reisekosten nicht schon von der einladenden Stelle bezuschusst werden.
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