Common use of Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung Clause in Contracts

Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung. Kein Versicherungsschutz besteht wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch einen Versicherten. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Schäden, die ein Mitarbeiter einem anderen Versicherten vorsätzlich oder wissentlich zufügt. Der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bis zur Feststellung der vorsätzlichen Schadenverursachung oder wissentlichen Pflichtver- letzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators oder Anerkenntnis der Versicherten. In diesem Fall ist der Versicherte zur Rückzahlung sämtlicher vom Versicherer auf diesen Versicherungsfall erbrachten Leistungen verpflichtet.

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Samples: www.alt-partner.at, www.carlrieck.de, www.carlrieck.de

Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung. Kein Versicherungsschutz besteht wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch einen Versicherten. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Schäden, die ein Mitarbeiter einem anderen Versicherten vorsätzlich oder wissentlich zufügt. Der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bis zur Feststellung der vorsätzlichen Schadenverursachung oder wissentlichen Pflichtver- letzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators oder Anerkenntnis der Versicherten. In diesem Fall ist der Versicherte zur Rückzahlung sämtlicher vom Versicherer auf diesen Versicherungsfall erbrachten Leistungen verpflichtet.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung. Kein Versicherungsschutz besteht wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch einen Versicherten. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben SchädenFälle einer vor- sätzlichen Schadenverursachung oder eines wissentlichen Abweichens von Gesetz, die ein Mitarbeiter einem anderen Versicherten vorsätzlich Vorschrift oder wissentlich zufügtAnweisung des Auftraggebers durch den Leiter der Rechtsabteilung, der IT-Abteilung oder des Risikomanagements eines Versicherten. Der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bis zur Feststellung Fest- stellung der vorsätzlichen Schadenverursachung oder wissentlichen Pflichtver- letzung Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators oder Anerkenntnis der Versicherten. In diesem Fall ist der Versicherte zur Rückzahlung sämtlicher vom Versicherer auf diesen Versicherungsfall erbrachten Leistungen verpflichtet.

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Samples: www.kuv24-datenrisiken.de, www.alt-partner.at, www.kuv24-cyber.de

Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliche Pflichtverletzung. Kein Versicherungsschutz besteht wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichen Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch einen Versicherten. Vom Versicherungsschutz umfasst bleiben Schäden, die ein Mitarbeiter einem anderen Versicherten vorsätzlich oder wissentlich zufügt. Der Versicherer übernimmt jedoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bis zur Feststellung der vorsätzlichen Fälle einer vor- sätzlichen Schadenverursachung oder eines wissentlichen Pflichtver- letzung Abweichens von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers durch Urteil den Leiter der Rechtsabteilung, der IT-Abteilung oder sonstige Tatsachenfeststellung des Risikomanagements eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators oder Anerkenntnis der Versicherten. In diesem Fall ist der Versicherte zur Rückzahlung sämtlicher vom Versicherer auf diesen Versicherungsfall erbrachten Leistungen verpflichtet.

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Samples: www.kuv24.de