Common use of Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen Clause in Contracts

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. genannten Betrags von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. IX genannten Betrags Be- trages von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige je- weilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung Verfügung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können wird die zurückgezahlten Einlagen zurückgezahlte Sparein- lage mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. B V genannten Betrags Be- trags von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werdenver- zinst. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin Kassenraum der Genos- senschaft bekannt Genossenschaft be- kannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. VII genannten Betrags Betrages von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. IX genannten Betrags Betrages von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Spareinrichtung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. X. genannten Betrags von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in NrVII. VIII. 3. genannten Betrags ge- nannten Betrages von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz Vorschuss- zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung

Vorzeitige Rückzahlung – Vorschusszinsen. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht nicht. Werden Spareinlagen ausnahmsweise vorzeitig zurückgezahlt, so können die zurückgezahlten Einlagen mit Ausnahme des in Nr. VIII. 3. VII genannten Betrags von der Genossenschaft als Vorschuss verzinst werden. Der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen bzw. im Internet-Portal und Mitgliedermagazin der Genos- senschaft Genossenschaft bekannt gegeben.

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Samples: Sparordnung